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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Haushaltsjahr 2026 vom 21.04.2026

Der Ortsgemeinderat Lünebach hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom

31.01.1994 (GVBI.S.153) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen,

die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 13.04.2026 hiermit bekannt gemacht wird:

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

2026 

2026 

2026 

2026

gegenüber bisher EUR 

erhöht um EUR 

vermindert um EUR

nunmehr festgesetzt auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 

1.959.570 

1.959.570

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 

2.010.228 

2.010.228

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf 

-50.658 

-50.658

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 

1.906.306 

1.906.306

die ordentlichen Auszahlungen auf 

1.937.323 

1.937.323

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf 

-31.017 

0

-31.017 

die außerordentlichen Einzahlungen auf 

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf 

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 

0

0

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 

83.900 

83.900

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 

582.310 

216.100 

798.410

der Saldo

der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 

-498.410 

-216.100 

-714.510

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 

558.723 

216.100 

774.823

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 

29.296 

29.296

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 

529.427 

216.100 

745.527

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt von bisher

498.410,00 EUR auf 714.510,00 EUR EUR.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

entfällt.

§ 5 Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6 Gebühren und Beiträge

werden nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital

EUR

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 

2024 

725.490,64

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 

2025 

582.134,64

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres 

2026 

531.476,64

54597 Lünebach, 21.04.2026
Albert Tautges
Ortsbürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 04.05.2026 bis 13.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 21.04.2026
Johannes Kuhl
Bürgermeister´