Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 1.1 | Information zum Jahresabschluss 2024 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) |
| 2. | Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN) |
| 3. | Auftragsvergaben |
| 4. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2024 |
| 5. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 6. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Es lagen keine Mitteilungen vor.
Zu Punkt 1.1. Information zum Jahresabschluss 2024 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)
Es wurde über den Jahresabschluss 2024 der Islek Energie AöR informiert.
Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei 91.861,17 EUR, der Anteil der OG Sengerich beträgt 217,39 EUR.
Zu Punkt 2. Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN)
Das Regionale Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN-Förderprogramm) dient der finanziellen Unterstützung kommunaler und regionaler Investitionsmaßnahmen zur Stärkung strukturschwächerer Räume. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, der Daseinsvorsorge sowie der nachhaltigen Entwicklung.
Die RZN-Förderung erfolgt im Rahmen festgelegter Programmrichtlinien insbesondere hinsichtlich Fördergegenstand (u. a. Maßnahmenkatalog), Förderquote und Bewilligungszeitraum. Die Maßnahmen sind bis Ablauf des Jahres 2028 abzuschließen. Anhand eines festgelegten Schlüssels wurden die Mittel auf die Gemeinden verteilt.
Mit Bescheid vom 01.12.2025 wurden der Verbandsgemeinde Arzfeld als zuwendungsberechtigter Kommune Fördermittel in voller Höhe von 1.552.921,88 EUR bewilligt.
Die Bewilligung umfasst unter anderem Maßnahmen der Gemeinde Sengerich mit den jeweils beantragten Zuwendungshöhen.
Zur fristgerechten Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Abschluss bis spätestens 31.12.2028) ist die Durchführung entsprechender Vergabeverfahren erforderlich. Da die einzelnen Ausschreibungen zeitgleich gestaffelt erfolgen werden, soll durch einen Grundsatzbeschluss die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen bestätigt sowie der Ortsbürgermeister ermächtigt werden, die jeweiligen Aufträge nach Durchführung der Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Ermächtigung dient der Verfahrensbeschleunigung und stellt sicher, dass die Maßnahmen fristgerecht umgesetzt und die bewilligten Fördermittel vollständig in Anspruch genommen werden können.
Folgende Maßnahmen wurden beantragt und bewilligt:
| Sanierung MZG - Fassadenarbeiten (Abdichtung, Außenputz) und Innenanstrich | 12.731,61 € |
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der aufgeführten Maßnahme.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 3. Auftragsvergaben
Im Rahmen des Förderprogramms RZN sind Maßnahmen zur Sanierung des Mehrzweckgebäudes vorgesehen.
Für die Durchführung der Fassadenarbeiten wurde ein Angebot der Firma Pütz & Müller GmbH, Lasel, eingeholt.
Die Angebotssumme beträgt 11.642,44 € brutto.
Aufgrund des Auftragswertes kann die Vergabe gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen als Direktauftrag erfolgen. Die Beauftragung ist zur Umsetzung der geplanten Maßnahme erforderlich.
Die Finanzierung erfolgt in voller Höhe über das Förderprogramm.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Sanierung am Mehrzweckgebäude im Rahmen des Förderprogramms RZN Rheinland-Pfalz an die Firma Pütz & Müller GmbH, Lasel, zum Angebotspreis von 11.642,44 € brutto zu vergeben.
Da der Auftragswert unterhalb der maßgeblichen Wertgrenze liegt, erfolgt die Vergabe im Wege eines Direktauftrags.
Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 4. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2024
Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2024 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
a) Feststellung Jahresabschluss 2024:
Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2024 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
b) Entlastungserteilung:
Der Ortsbürgermeisterin, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ortsbürgermeisterin und der Beigeordnete nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.
Zu Punkt 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Es lagen keine Beratungsgegenstände vor.
Zu Punkt 6. Verschiedenes
Die Vorsitzende informierte über das Förderprogramm „Dorfbudget“. Hierüber soll 2026 die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für das Mehrzweckgebäude erfolgen.