Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung zur 29. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Verlängerung In den Rosen", Ortsgemeinde Lichtenborn |
| 2.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 2.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung zur 40. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Kreuzstraße", Ortsgemeinde Arzfeld |
| 3.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 3.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zur 44. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Arzfeld, Lauperath und Krautscheid Teilbereich: Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie |
| 4.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung - gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses |
| 4.2 | Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur 48. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Schulstraße", Ortsgemeinde Preischeid |
| 5.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 5.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung zur 49. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Ausstellungsgelände", Ortsgemeinde Arzfeld |
| 6.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 6.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 7. | Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN) |
| 8. | Auftragsvergaben |
| 8.1 | Feuerwehrhaus Waxweiler - Sanierung Dachflächen und Fassade hier: Beauftragung der Gerüstarbeiten sowie der Dachdeckerarbeiten |
| 8.2 | Feuerwehrhaus Irrhausen - Erweiterung |
| 9. | Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Waxweiler |
| 10. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| 11. | Unterrichtung über Nebentätigkeiten des Bürgermeisters im Kalenderjahr 2025 |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2026 des Verbandsgemeindewerkes |
| 13. | Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 7 GemHVO |
| 13.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs |
| 13.2 | Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes |
| 14. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 15. | Mitteilungen der Verwaltung |
| 16. | Anfragen der Ratsmitglieder |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
Hierzu lagen keine Wortmeldungen vor.
Zu Punkt 2. Beratung und Beschlussfassung zur 29. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Verlängerung In den Rosen", Ortsgemeinde Lichtenborn
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13. Juli 2023 beschlossen, das Verfahren der 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lichtenborn, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung In den Rosen“, zu betreiben.
Die Ortsgemeinde Lichtenborn verfügt aktuell über keine gemeindeeigenen Baugrundstücke, welche an Interessenten veräußert werden können. Im Rahmen der Eigenentwicklung sollen insgesamt 6 - 7 neue Wohnbaugrundstücke in 2 Bauabschnitten über die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgewiesen werden. Das Baugebiet „In den Rosen“ soll dabei in Richtung Norden verlängert werden.
Die Ortsgemeinde Lichtenborn hat bereits im Jahr 2019 erste Überlegungen zur Ausweisung von Wohnbauflächen in Verlängerung des Neubaugebietes „In den Rosen“ angeregt, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Verkaufsverhandlungen wurde jedoch erst 2021 eine entsprechende Vorabstimmung angestoßen.
Zwischenzeitlich konnte die Gemeinde die als Bauflächen ausgewiesenen Grundstücke erwerben, so dass eine Verfügbarkeit gewährleistet ist.
Ein Entwässerungskonzept sowie eine Geruchsprognose wurden inzwischen erarbeitet, welche Bestandteile des parallellaufenden Bebauungsplanverfahrens sind.
Die Ortsgemeinde Lichtenborn hat in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung In den Rosen“ einschließlich des vorliegenden Entwässerungskonzeptes beschlossen. Die Umsetzung ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen, um die Anzahl an Baugrundstücken nicht über den Rahmen der gemeindlichen Eigenentwicklung hinaus anzubieten. Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt wird.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Lichtenborn, Flur 4, Flurstück-Nrn.: 31/23 (tlw.), 31/27 (tlw.) 31/3 (tlw.), 31/17 (tlw.), 31/4, 29/19, 30/1 und 30/2.
Die Abgrenzungen des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
(unmaßstäbliche Darstellungen „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)
Zu Punkt 2.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs der 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 10. Februar 2026 bis einschließlich 10. März 2026.
Mit Schreiben vom 10. Februar2026 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 10. März 2026 gebeten.
Den Ratsmitgliedern wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Soweit dies erforderlich war, wurden dem Verbandsgemeinderat die Stellungnahmen verlesen und erläutert.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt.
Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 2.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegunggemäß § 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 3. Beratung und Beschlussfassung zur 40. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Kreuzstraße", Ortsgemeinde Arzfeld
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 21. November 2024 beschlossen, das Verfahren der 40. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Arzfeld, Teilbereich Bebauungsplan „Kreuzstraße“, zu betreiben.
Die Ortsgemeinde Arzfeld möchte mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kreuzstraße“ der konstant hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen Rechnung tragen und ein neues Wohnbaugebiet ausweisen.
Das neue Baugebiet „Kreuzstraße“ soll sich räumlich an die östlich der Bahnhofstraße (B 410) befindlichen Wohnbauten anschließen. Es ist beabsichtigt, die Fläche im Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im wirksamen Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche (Acker, Grünland oder Sonderkulturen Erhaltung der vorhandenen naturnahen Elemente) dargestellt wird. Des Weiteren wird der Bereich als Landwirtschaftsfläche (Flächen für Acker, Grünland oder Sonderkulturen; Anreicherung mit naturnahen Elementen auf mind. 5 % Anteil) dargestellt.
Diese Fläche soll zukünftig als neue Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ausgewiesen werden.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Siedlungsbereichs der Ortsgemeinde Arzfeld in Ortsrandlage und weist eine Größe rund 0,7 ha auf.
Er umfasst in der Ortsgemeinde Arzfeld Flurstücke Gemarkung Arzfeld, Flur 6, Flurstücks-Nrn.: 15, 16 und 73 (tlw.).
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
(unmaßstäbliche Darstellungen „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)
Zu Punkt 3.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs der 40. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 10. Februar 2026 bis einschließlich 10. März 2026.
Mit Schreiben vom 10. Februar 2026 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 10. März 2026 gebeten.
Den Ratsmitgliedern wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Soweit dies erforderlich war, wurden dem Verbandsgemeinderat die Stellungnahmen verlesen und erläutert.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt.
Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt
Zu Punkt 3.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegunggemäß § 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 40. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 4. Beratung und Beschlussfassung zur 44. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
Bereich: Ortsgemeinde Arzfeld, Lauperath und Krautscheid
Teilbereich: Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 10. April 2025 beschlossen, das Verfahren der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie, zu betreiben.
Ziel der Fortschreibung ist es, durch eine isolierte Positivplanung zwei bestehende Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen zu ersetzen (Repowering), wobei die neuen Standorte außerhalb bisheriger Sondergebiete liegen. Die neuen Sondergebiete umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha. Damit bleibt die zulässige Höchstgrenze von 25 % zusätzlicher Sondergebietsfläche gemäß § 245e BauGB gewahrt.
Gleichzeitig wird eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid, die bisher keine Festlegung zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan aufwies, ausdrücklich als Ausschlussfläche dargestellt.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Der räumliche Änderungsbereich der vorliegenden Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans beschränkt sich auf Teilflächen der Verbandsgemeinde auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Krautscheid, Lauperath und Arzfeld.
Die bestehenden Sondergebiete für Windenergienutzung gemäß dem aktuell wirksamen Teilflächennutzungsplans aus dem Jahr 2016 bleiben vollumfänglich erhalten.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
(unmaßstäbliche Darstellung der Änderung)
Zu Punkt 4.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeitinkl. der öffentlichen Auslegung
- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Fassung des Feststellungsbeschlusses
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Auf dieser Grundlage fasst der Verbandsgemeinderat Arzfeld den Feststellungsbeschluss zur 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt
Zu Punkt 4.2. Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Auf der Grundlage des Feststellungsbeschlusses zur 44. Teilfortschreibung ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 5. Beratung und Beschlussfassung zur 48. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Schulstraße", Ortsgemeinde Preischeid
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 3. Juli 2025 beschlossen, das Verfahren der 48. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Preischeid, Teilbereich Bebauungsplan „Schulstraße“, zu betreiben.
Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde festgestellt, dass eine genehmigte Maschinen- und Holzlagerhalle bereits durch einen Anbau und zusätzlich durch eine Rundbogenhalle erweitert worden ist.
Da sich die nicht genehmigten baulichen Anlagen im Außenbereich befinden, ist zur Legalisierung der gewerblich genutzten Gebäude die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren erforderlich.
Die Ortsgemeinde Preischeid hat bereits die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße“ beschlossen. Diese Ausweisung geht nicht über den Rahmen der gemeindlichen Eigenentwicklung hinaus.
Infolge der geplanten baulichen Nutzung entspricht der künftige Bebauungsplan nicht mehr den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld weist diese Fläche aktuell als landwirtschaftliche Fläche aus.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 48. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Schulstraße“:
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst den westlichen Bereich des Flurstückes der Gemarkung Preischeid, Flur 1, Flurstücks-Nr.: 264/3 (tlw.).
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
(unmaßstäbliche Darstellung „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)
Zu Punkt 5.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeitinkl. der öffentlichen Auslegung
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behördenund sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs der 48. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 17. Februar 2026 bis einschließlich 17. März 2026.
Mit Schreiben vom 17. Februar 2026 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 17. März 2026 gebeten.
Den Ratsmitgliedern wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Soweit dies erforderlich war, wurden dem Verbandsgemeinderat die Stellungnahmen verlesen und erläutert.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt.
Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 5.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegunggemäß § 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 48. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 6. Beratung und Beschlussfassung zur 49. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Ausstellungsgelände", Ortsgemeinde Arzfeld
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 5. Februar 2026 beschlossen, das Verfahren der 49. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Arzfeld, Teilbereich Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“, zu betreiben
Die Ortsgemeinde Arzfeld beabsichtigt das ehemalige Bahngelände (heute Messe- und Ausstellungsgelände genannt) künftig zu einem „Handwerkerpark“ zu entwickeln und hierfür einen rechtskräftigen Bebauungsplan, vorrangig mit Ausweisung eines Mischgebiets aufzustellen.
Aus diesem Grund hat die Ortsgemeinde Arzfeld vorlaufend zur Ausarbeitung des Bebauungsplans die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in Auftrag gegeben, um die potenzielle Bebauung abstrakt darstellen zu lassen.
Das Plangebiet hat eine Größe von rund 3,0 ha und befindet sich am nördlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Arzfeld. Das Baugebiet umfasst unbebaute und zudem brachliegende Grünflächen, welche auch zu kulturellen Events genutzt wird.
Ziel der Ortsgemeinde ist es, die durch die parallellaufenden Bauleitplanverfahren „Eckelsbach“ und „Kreuzstraße“ den Wohnungsbedarf in der Ortsgemeinde zu sichern. Der Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“ soll darüber hinaus die damit einhergehende Dienstleistungen und Arbeitsstätten schaffen.
Die verkehrliche Erschließung der Plangebiete ist über das öffentliche Straßennetz und die neue Erschließungsstraße gesichert.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.
Die 49. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausstellungsgelände“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Die Änderungsflächen werden bisher als Grünlandflächen genutzt. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld wird das Plangebiet als Sonderbaufläche dargestellt.
Die Umnutzung für die dargestellten Mischbaufläche bedeutet einen Eingriff in Natur und Landschaft. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine differenzierte Betrachtung der Umweltbelange mit einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und der Erarbeitung möglicher notwendiger Maßnahmen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand der Ortslage Arzfeld und ist durch die Straße „Zum Bahnhof“ sowie die Straße „Am Wald“ an das örtliche Verkehrsnetz angebunden.
Südwestlich befindet sich das Plangebiet „Eckelsbach“ (derzeitige in der Entwurfsphase), welches zukünftig auch aus dieser Richtung eine Erschließung des Plangebietes „Ausstellungsgelände“ zulässt.
Derzeit ist das Plangebiet als brachliegende Grünfläche mit vereinzelten asphaltierten Flächen zu beschreiben, welches durch landwirtschaftliche Flächen im Nordosten sowie Südwesten begrenzt wird. Im Nordwesten befindet sich Waldflächen. Im Südosten grenzt unmittelbar an das Plangebiet das alte Bahnhofsgebäude der Ortsgemeinde Arzfeld.
Der vorliegende Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 3,0 ha und umfasst in der Ortsgemeinde Arzfeld die Flurstücke Gemarkung Arzfeld, Flur 6, Flurstücks-Nrn.: 64/29 und 64/30.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
(unmaßstäbliche Darstellung „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)
Zu Punkt 6.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs der 49. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 24. Februar 2026 bis einschließlich 24. März 2026.
Mit Schreiben vom 24. Februar 2026 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 24. März 2026 gebeten.
Den Ratsmitgliedern wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Soweit dies erforderlich war, wurden dem Verbandsgemeinderat die Stellungnahmen verlesen und erläutert.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt.
Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 6.2. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegunggemäß § 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 49. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.“
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 7. Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN)
Das Regionale Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN-Förderprogramm) dient der finanziellen Unterstützung kommunaler und regionaler Investitionsmaßnahmen zur Stärkung strukturschwächerer Räume. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, der Daseinsvorsorge sowie der nachhaltigen Entwicklung.
Die RZN-Förderung erfolgt im Rahmen festgelegter Programmrichtlinien insbesondere hinsichtlich Fördergegenstand (u. a. Maßnahmenkatalog), Förderquote und Bewilligungszeitraum.
Die Maßnahmen sind bis Ablauf des Jahres 2028 abzuschließen. Anhand eines festgelegten Schlüssels wurden die Mittel auf die Gemeinden verteilt.
Mit Bescheid vom 01.12.2025 wurden der Verbandsgemeinde Arzfeld als zuwendungsberechtigter Kommune Fördermittel in voller Höhe von 1.552.921,88 EUR bewilligt.
Die Bewilligung umfasst unter anderem Maßnahmen der Verbandsgemeinde und des Verbandsgemeindewerks Arzfeld mit den jeweils beantragten Zuwendungshöhen.
Zur fristgerechten Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Abschluss bis spätestens 31.12.2028) ist die Durchführung entsprechender Vergabeverfahren erforderlich. Da die einzelnen Ausschreibungen zeitgleich gestaffelt erfolgen werden, soll durch einen Grundsatzbeschluss die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen bestätigt sowie der Ortsbürgermeister ermächtigt werden, die jeweiligen Aufträge nach Durchführung der Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Ermächtigung dient der Verfahrensbeschleunigung und stellt sicher, dass die Maßnahmen fristgerecht umgesetzt und die bewilligten Fördermittel vollständig in Anspruch genommen werden können.
Folgende Maßnahmen wurden beantragt und bewilligt:
| VG | Sanierung und Instandsetzung Bauhof (Fenster, Eingangstür, Anstrich außen) | 21.000,00 € |
| VG | Fenster Grundschule Waxweiler | 100.000,00 € |
| VG | Optimierung und Qualitätsverbesserung von vorhandenen Wanderwegen | 114.748,71 € |
| VG | Neuanschaffung Finanzsoftware | 153.207,11 € |
| VG | EMMA | 12.434,21 € |
| VG | Neuanschaffung Software Lohnabrechnung | 15.000,00 € |
| VG | DMS winyard | 15.000,00 € |
| VG | Tablets Bauhof Koordination Außendienst | 750,00 € |
| VG-Werk | Anschaffung E-Auto für den Außendienst VG-Werk | 27.860,00 € |
Auf Nachfrage aus der Mitte des Rates, ob die Fördersumme bereits überwiesen wurde, bestätigte die Verwaltung, dass die Einzahlung des gesamten Förderbetrages im November 2025 erfolgt ist.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen. |
| 2. | Der Bürgermeister wird ermächtigt die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Über die erteilten Aufträge ist in der nächstfolgenden Ratssitzung zu informieren. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 8. Auftragsvergaben
Zu Punkt 8.1. Feuerwehrhaus Waxweiler
- Sanierung Dachflächen und Fassade
hier: Beauftragung der Gerüstarbeiten sowie der Dachdeckerarbeiten
Entsprechend der Beschlusslage durch den Verbandsgemeinderat vom 22.08.2024 wurde eine öffentliche Ausschreibung bzgl. der Gerüstarbeiten und der Dachdeckerarbeiten (Abbrucharbeiten + Neueindeckung + PV-Anlage) durchgeführt.
Die Submission fand am 19.02.2026 statt. Zum Submissionstermin lagen für die Gerüstarbeiten drei Angebote und für die Dachdeckerarbeiten fünf Angebote vor. Die, nach Prüfung, jeweils wirtschaftlichsten und günstigsten Angebote sind wie folgt:
| - Gerüstarbeiten: Firma Dahm Inh. Peter Dahm, Bernkastel-Kues | 15.586,14 Euro |
| - Dachdeckerarbeiten: H. Pölcher & W. Kalle GmbH, Zeltingen-Rachtig | 123.019,82 Euro |
Aus der Mitte des Rates wurden fragen bezüglich des Zeitfensters, der vorhandenen PV-Anlage und derer Leistungsfähigkeit gestellt. Der Vorsitzende teilte mit, dass mit den Arbeiten in Kürze begonnen wird, die vorhandene PV-Anlage remontiert wird und deren Leistungsfähigkeit nach aktuellem Kenntnisstand in hohem Maße vorhanden ist.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragserteilung für
| - | Gerüstarbeiten |
| an die Firma Dahm Inh. Peter Dahm, Bernkastel-Kues i. H. v. 15.586,14 Euro | |
| - Dachdeckerarbeiten | |
| an die Firma H. Pölcher & W. Kalle GmbH, Zeltingen-Rachtig i. H. v. 123.019,82 Euro |
zu.
Außerdem wird der Bürgermeister ermächtigt, Aufträge zur weiteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahme zu erteilen. Über die erteilten Aufträge ist in der nächstfolgenden Ratssitzung zu informieren.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 8.2. Feuerwehrhaus Irrhausen
- Erweiterung
Für den Neubau eines Feuerwehrhauses an das bestehende Mehrzweckgebäude Irrhausen wurde das Gewerk Rohbauarbeiten öffentlich im Ausschreibungsportal Subreport am 22.01.2026 ausgeschrieben.
Die Submission erfolgte am 24.02.2026. Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch vom Techn. Büro, Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, geprüft. Die formelle Prüfung der Angebote und die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung.
Zum Submissionstermin lagen 5 Angebote vor. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen.
Die Eignung der mindestbietenden Firma ist bekannt. Eine zuverlässige Zusammenarbeit in der Vergangenheit wird bestätigt.
Die Bindefrist der Ausschreibung endet am 23.03.2026. Aufgrund der vorliegenden Auftragsermächtigung an Bürgermeister Kuhl wurde der Auftrag bereits am 9. März 2026 erteilt.
Der Rat wird informiert, dass der Auftrag für die Rohbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter die Fa. Propson Bau & Forst, Daleiden, erteilt wurde. Die Auftragssumme beträgt 144.333,60 Euro.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 9. Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Waxweiler
Gemäß Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld soll für die Freiwillige Feuerwehr Waxweiler ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) angeschafft werden.
Zurzeit sind bei der Feuerwehr Waxweiler ein Tanklöschfahrzeug (TLF 4000) und ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) stationiert.
Die Risikoklasseneinteilung wird im o. g. Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan geändert. Aufgrund der Änderungen wird das, in Waxweiler stationierte MLF, voraussichtlich zum Standort Daleiden umstationiert. In Waxweiler ist es nötig, aufgrund der Änderung der Risikoklasseneinteilung, ein HLF 10 zu beschaffen und dort zu stationieren.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Für die Freiwillige Feuerwehr Waxweiler soll ein der Risikoklasse entsprechendes Hilfeleistungslöschfahrzeug beschafft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Durchführung und Begleitung des Ausschreibungsverfahrens zu beauftragen.
Außerdem wird die Verwaltung ermächtigt, nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens (Submission) den wirtschaftlichsten und geeignetsten Anbieter entsprechend dem Ergebnis der Submission zu beauftragen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 10. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Die Verbandsgemeinde Arzfeld erhält folgende Spenden:
| • | für die Jugendhilfe in Höhe von 17.550,00 € |
| • | für das Jugendparlament in Höhe von 400,00 € |
Diese Spenden wurden zunächst als vorläufige Spenden gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.
Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spenden noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden können, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Verbandsgemeinderat Arzfeld umgehend gefasst wird.
Die Spenden sind der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm angezeigt worden.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Annahme der Spenden zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 11. Unterrichtung über Nebentätigkeiten des Bürgermeisters im Kalenderjahr 2025
Ab dem Kalenderjahr 2021 sind gemäß § 119 Abs. 3 LBG die Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Ehrenämtern, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht, in öffentlicher Ratssitzung dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.
Bürgermeister Kuhl übte im Kalenderjahr 2025 folgende Ehrenämter und Nebentätigkeiten aus:
| 1. | Mitglied Kreistag, Ausschüsse und Arbeitskreise im Eifelkreis Bitburg-Prüm |
| Sitzungsgelder: 816 € | |
| 2. | Vorsitzender des Verwaltungsrates der Islek Energie AöR |
| Einkünfte: 0 € | |
| 3. | Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates der KRT |
| Einkünfte: 0 € | |
| 4. | Vorsitzender des Hofswald Zweckverbandes |
| Einkünfte: 0 € | |
| 5. | Vorsitzender des Aufsichtsrates der Windkraft Arzfeld GmbH |
| Einkünfte: 0 € | |
| 6. | Vorsitzender des ZV Erholungsgebiet Irsental |
| Einkünfte: 0 € | |
| 7. | Mitglied im Zweckverband Naturpark Südeifel |
| Einkünfte: 50 € | |
| 8. | Mitglied Regionalbeirat Innogy |
| Einkünfte: 0 € | |
| 9. | Schatzmeister EUREGIO |
| Einkünfte: 0 € | |
| 10. | Mitglied Ausschüsse GStB |
| Einkünfte: 140 € | |
| 11. | Stellv. Vorsitzender ZV Plütscheid-Feuerscheid |
| Einkünfte: 0 € | |
| 12. | Stellv. Vorsitzender Förderverein Naturpark Südeifel e.V. |
| Einkünfte: 0 € | |
| 13. | Vorsitzender DRK OV Arzfeld |
| Einkünfte: 0 € | |
| 14. | Vorstandsmitglied Förderverein des KH Prüm |
| Einkünfte: 0 € |
Der Rat nahm die Informationen über Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Ehrenämtern zur Kenntnis.
Zu Punkt 12. Beratung und Beschlussfassung des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2026 des Verbandsgemeindewerkes
Der geltende Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wurde analog zum Haushaltsplan der Verbandsgemeinde als Doppelhaushalt aufgestellt und gilt damit für die beiden Jahre 2025 und 2026. Der bisherige Ablauf und eine aktuelle Auswertung zeigen, dass sich bei verschiedenen Planansätzen Abweichungen für das laufende Jahr 2026 abzeichnen, die entsprechende Korrekturen erfordern.
Im Erfolgsplan ergibt sich durch die erforderlichen Anpassungen eine Verschlechterung des planmäßigen Jahresergebnisses um 20.000 Euro, so dass sich der voraussichtliche Verlust von bisher 70.000 Euro auf 90.000 Euro erhöht. Dieser Verlust wird aber nicht ausgabewirksam und muss daher nicht von der Verbandsgemeinde als dem Träger der Abwasserbeseitigung gemäß § 11 Absatz 8 Satz 1 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ausgeglichen werden.
Bei der Umsetzung verschiedener Baumaßnahmen im Rahmen der Ausführung des Vermögensplanes zeigt sich ebenfalls Anpassungsbedarf, da für einige Projekte Nachfinanzierungen erforderlich werden und außerdem andere Projekte aus unterschiedlichen Gründen zeitlich verschoben werden. Gleichzeitig können auf der Einnahmeseite zusätzliche Fördermittel veranschlagt werden.
In dem beigefügten Entwurf des 1. Nachtrages sind für die vorgenommenen Änderungen Erläuterungen bei den einzelnen Planansätzen angegeben.
Im Stellenplan wird eine zusätzliche Halbtagsstelle beim Verwaltungspersonal im Hinblick auf die mittelfristig anstehenden Personalveränderungen eingerichtet.
Weitergehende Erläuterungen erfolgen ggf. in der Sitzung.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Nach Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Verbandsgemeinderat Arzfeld die Festsetzung des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2025 und 2026 für das Jahr 2026 entsprechend dem vorgelegten Entwurf.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Zu Punkt 13. Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltjahr 2026 gemäß § 7 GemHVO
Zu Punkt 13.1. Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs
Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.
Zu Punkt 13.2. Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahre 2026 wurde vorgetragen, erläutert und vom Verbandsgemeinderat so beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | - | - |
Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.
Zu Punkt 14. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu diesem Beratungspunkt lagen Wortmeldungen nicht vor.
Zu Punkt 15. Mitteilungen der Verwaltung
Zu diesem Beratungspunkt lagen Wortmeldungen nicht vor.
Zu Punkt 16. Anfragen der Ratsmitglieder
16.1 Fundkatzen – Katzenversorgung in der VG Arzfeld
Aus der Mitte des Rates wurde sich nach der Regelung bei der VG Arzfeld hinsichtlich der Fundkatzen erkundigt.
Bürgermeister Johannes Kuhl informierte eingehend über die Verfahrensweise hinsichtlich der Versorgung bei Fundkatzen pp. und verwies auf die bestehende Katzenschutzverordnung.
Derzeit besteht ein Rahmenvertrag mit einem Tierheim in Altrich. Im Bedarfsfall erfolgt die Aufnahme von Katzen gegen Entgelt.
Der Rat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
16.2 Digitale Friedhofsverwaltung
Es wurde sich nach der Möglichkeit der Beschaffung einer einheitlichen zentralen digitalen Friedhofsverwaltung für die betreffenden Ortsgemeinden erkundigt.
Durch eine entsprechende Zentralisierung könnten Verbesserungen für die Ortsgemeinden, Bestatter und alle Beteiligten geschaffen werden.
Bürgermeister Kuhl sagte zu, die Angelegenheit in der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorzutragen.
16.3 Parken/Verkehrsregelungen in den Ortsgemeinden
Aus der Mitte des Rates wurde angeregt, für die Verkehrsanordnungen der Straßenverkehrsbehörde, insbesondere das „wilde“ Parken in den Ortsgemeinden, einen hauptamtlichen Vollzugsbeamten, der für alle Ortsgemeinden zuständig ist, vorzuhalten.
Gegebenenfalls kann auch mit anderen VG´s eine einheitliche Regelung erfolgen.
Die Angelegenheit soll auch in der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorgetragen werden.