(unmaßstäbliche Verkleinerung des Plangebietes)
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Talweg" gemäß § 2 BauGB |
| 2.1 | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung |
| 2.2 | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
| 2.3 | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
| 3. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 3.1 | Vermessung Neubaugebiet "Talweg" |
| 4. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Es lagen keine Mitteilungen vor.
Zu Punkt 2. Aufstellung des Bebauungsplanes "Talweg" gemäß § 2 BauGB
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt ist.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebot ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes in eine „Wohnbaufläche notwendig.
Im Rahmen der 32. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Talweg“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Zu Punkt 2.1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung
Gegenstand der Planung ist die Entwicklung von 4 Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Eschfeld im Anschluss an die Gemeindestraße „Talweg“.
Das Plangebiet schließt am südlichen Ende an die vorhandene Wohnbebauung in der Straße „Talweg“ an und soll im späteren Verfahren als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die die Parzellen Gemarkung Eschfeld, Flur 1, Flurstücks-Nrn.: 168/9 (tlw.), 219/1 (tlw.), 220, 221/1 (tlw.) und 221/2 (tlw.).
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist über das vorhandene Wegenetz sichergestellt.
Die Bezeichnung des Bebauungsplanes soll „Talweg“ lauten.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmte der Aufstellung des Bebauungsplans in der vorgestellten Form, dem Entwurf und der Bezeichnung „Talweg“, zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Die Entwurfsunterlagen sind Bestandteil der Niederschrift und sind im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Zu Punkt 2.2. Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Eschfeld fasst den Beschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weitere Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Zu Punkt 2.3. Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Eschfeld fasst den Beschluss, die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Zu Punkt 3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu Punkt 3.1. Vermessung Neubaugebiet "Talweg"
Für die Erschließung des Neubaugebietes „Talweg“ ist die Durchführung vermessungstechnischer Leistungen erforderlich.
Ein Vermessungsvorschlag wurde mit Ortsbürgermeister Heck und der Verwaltung abgestimmt und angepasst.
Damit die Vermessung zeitnah durchgeführt werden kann, wurde der Auftrag zur Vermessung bereits vorab erteilt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Eschfeld stimmt nachträglich der Auftragserteilung an das Vermessungsbüro Mayer, Bitburg, auf Grundlage ihres Angebotes in Höhe von 13.353,99 Euro (brutto) zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Das Honorarangebot ist Bestandteil der Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Zu Punkt 3.2. Erstellung eines Entwässerungskonzeptes für das Neubaugebiet "Talweg"
Für die Erschließung des Neubaugebietes „Talweg“ muss die ordnungsgemäße Entwässerung nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist Aufstellung eines Entwässerungskonzeptes erforderlich.
Der Ortsgemeinde Eschfeld liegt ein Honorarangebot des Ingenieurbüro Karst, Bitburg, zur Aufstellung eine Entwässerungskonzeptes in Höhe von 5.800,00 Euro zzgl. Nebenkosten und MwSt. v vor.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Eschfeld erteilt den Auftrag zur Erstellung des erforderlichen Entwässerungskonzeptes an das Ingenieurbüro Karst, Bitburg, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Das Honorarangebot ist Bestandteil der Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Zu Punkt 3.3. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Bauvoranfrage Tobias Arnoldi, Dorfstraße 5, 54619 Eschfeld,Errichtung einer Photovoltaikanlage,Gemarkung Eschfeld, Flur 1, Flurstück-Nr. 134/11
Da Beratungspunkte vorliegen, die der Nichtöffentlichkeit bedürfen, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
Zu Punkt 4. Verschiedenes
Dorf-App und Internetpräsentation der Ortsgemeinde Eschfeld
Ortsbürgermeister Heck informierte über die Möglichkeit der Einrichtung einer Dorf-App.
Alternativ zu dieser kostenintensiven Lösung könnte die vorhandene Internetseite der Ortsgemeinde Eschfeld neugestaltet werden.
Diesbezüglich liegt ein Vergleichsangebot inkl. Wartungsvertrag vor.
Die Ratsmitglieder werden diese Thematik in einer der nächsten Sitzungen nochmals aufgreifen.