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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der 1. im Ergebnishaushalt die außerordentlichen Auszahlungen auf 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lützkampen für das Haushaltsjahr 2026 vom 29.04.2026

Der Ortsgemeinderat Lützkampen hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 20.04.2026 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt von bisher 35.880,00 EUR auf 100.880,00 EUR.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird nicht geändert.

§ 5 Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6 Gebühren und Beiträge

werden nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital

EUR

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

2024

-9.743,41

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

2025

-115.254,41

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres

2026

-208.960,41

54617 Lützkampen, 29.04.2026
Daniel Oestges
1. Beigeordneter

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 11.05.2026 bis 20.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 29.04.2026
Johannes Kuhl
Bürgermeister