Der Ortsgemeinderat Lützkampen hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 20.04.2026 hiermit bekannt gemacht wird:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt von bisher 35.880,00 EUR auf 100.880,00 EUR.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
wird nicht geändert.
werden nicht geändert.
werden nicht verändert.
| EUR | ||
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres | 2024 | -9.743,41 |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres | 2025 | -115.254,41 |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres | 2026 | -208.960,41 |
Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 11.05.2026 bis 20.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.