Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Irrhausen für das Haushaltsjahr 2023 vom 02.01.2024

Der Ortsgemeinderat Irrhausen hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 18.12.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

2023

2023

2023

2023

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

EUR

EUR

EUR

auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

243.265

0

0

243.265

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

318.327

25.000

0

343.327

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-75.062

-25.000

0

-100.062

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

233.170

0

0

233.170

die ordentlichen Auszahlungen auf

306.011

25.000

0

331.011

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-72.841

-25.000

0

-97.841

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

0

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

38.500

0

38.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

-38.500

0

-38.500

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

78.346

63.500

0

141.846

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.505

0

0

5.505

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

72.841

63.500

0

136.341

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

von bisher 0,00 EUR  — auf 38.500,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

entfällt.

§ 5 Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6 Gebühren und Beiträge

werden nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital

 — (Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 2021 —  61.669,61

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 2022 — -5.492,75

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres 2023 —  -105.554,75

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres 2024 —  -140.751,75

54689 Irrhausen, 02.01.2024
Edgar Krings
Ortsbürgermeister