Am Sonntag, dem 22.März 2026, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Lützkampen und
am Sonntag, dem 12. April 2026 von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Lützkampen statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13.02.2026, 12 Uhr bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Wahlamt, Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld
zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden.
Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.