Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 20.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt — 2023
— (Euro)
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 10.322.937
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 9.602.146
der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf — 720.791
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 9.958.553
die ordentlichen Auszahlungen auf — 8.829.943
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf — 1.128.610
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf — 0
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 203.765
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.037.700
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -833.935
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 833.935
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.128.610
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -294.675
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 10.996.253
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 10.996.253
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
— 2023
— (Euro)
verzinste Kredite auf — 833.935,00
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
wird auf — 430.000,00 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite der Verbandsgemeinde Arzfeld, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird
für 2023 auf — 18.000.000,00 Euro
festgesetzt.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für das VG-Werk werden festgesetzt auf
— 2023
— (Euro)
1. Gesamtbetrag der Kredite
zinslose Landeskredite (VG-Werk) — 2.000.000,00
als Kapitalmarktmittel (VG-Werk) — 1.000.000,00
2. Verpflichtungsermächtigungen — 3.050.000,00
Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden wir folgt festgesetzt:
— 2023
— (v. H.)
1. |
Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A — 43,9 |
2. |
Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B — 43,9 |
3. |
Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer — 43,9 |
4. |
Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer — 43,9 |
5. |
Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer — 43,9 |
6. |
Steuerkraftzahlen der Ausgleichsleistung nach § 21 LFAG — 43,9 |
7. |
Schlüsselzuweisung — 43,9 |
Die Gebühren- und Beitragssätze werden für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
I. Laufende Entgelte
Die Entgeltsätze der Gebühren und Wiederkehrenden Beiträge für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung "Abwasserbeseitigung" des Eigenbetriebes "Verbandsgemeindewerk Arzfeld" nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) - in der geltenden Fassung – in Verbindung mit der hierzu erlassenen Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
A. Schmutzwasser
Von den gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) ermittelten entgeltsfähigen Kosten der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden 20 v. H. als Wiederkehrender Beitrag (§ 13 ESA), 10 v. H. als Grundgebühr (§ 20 ESA) und 70 v. H. als Benutzungsgebühr (§ 18 ESA) erhoben.
Es werden folgende Entgelte festgesetzt:
1. |
Kanalbenutzungsgebühr (pro m³ Frischwasserverbrauch) — 4,00 € |
2. |
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (pro m² Grundstücksfläche) — 0,07 € |
3. |
Grundgebühr (pro genutzten Schmutzwasserhausanschluss) — 60,00 € |
Die Gebühren für die mobile Entsorgung nach § 25 ESA werden wie folgt festgesetzt: | |
1. |
aus geschlossenen Gruben (pro m³ abgefahrener Menge) — 30,00 € |
2. |
aus Kleinkläranlagen (pro m³ abgefahrener Menge) — 65,00 € |
B. Niederschlagswasser
Von den gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) ermittelten entgeltsfähigen Kosten der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung, die auf das Niederschlagswasser entfallen, werden 70 v. H. als Wiederkehrender Beitrag (§ 13 ESA) und 30 v. H. als Benutzungsgebühr (§ 18 ESA) erhoben.
Es werden folgende Entgelte festgesetzt:
1. |
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (pro m² mögliche Abflussfläche) — 0,24 € |
2. |
Benutzungsgebühr (pro m² tatsächlich bebaute, befestigte und angeschlossene Fläche) — 0,23 € |
C. Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe wird von den Abwassereinleitern nach der ESA erhoben.
Für Kleineinleiter beträgt die Abwasserabgabe nach § 33 ESA für 2023 je Einwohner — 17,90 €
D. Straßenentwässerung
Die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden als Straßenbaulastträger für die gemeindlichen Flächen wird nach tatsächlichem Aufwand erhoben.
E. Erhebung von Vorausleistungen
Für laufende Entgelte (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) werden gemäß §§ 15 und 27 ESA Vorausleistungen nach dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr erhoben.
II. Einmalige Entgelte
Entsprechend der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) sowie den §§ 7 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) werden die Einmalbeitragssätze für die Abwasserbeseitigung wie folgt festgesetzt:
A. Erstmalige Herstellung | |
1. |
der Beitragssatz für das Schmutzwasser beträgt |
|
- pro qm Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse — 4,30 € |
2. |
der Beitragssatz für das Niederschlagswasser beträgt |
|
- pro qm mögliche Abflussfläche — 3,60 € |
B. Ausbau (räumliche Erweiterung) | |
1. |
der Beitragssatz für das Schmutzwasser beträgt |
|
- pro qm Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse — 6,10 € |
2. |
der Beitragssatz für das Niederschlagswasser beträgt |
|
- pro qm mögliche Abflussfläche — 28,80 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung liegen vor, wenn im Einzelfall ein Betrag von — 5.000,00 Euro
überschritten wird.
— (Euro)
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres 2021 — 5.031.391,45
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 2022 — 5.649.576,45
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres 2023 — 6.370.367,45
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres 2024 — 7.122.574,45
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 22.05.2023 bis 31.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite
vg-arzfeld.de
eingesehen werden.