Die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen erhalten die Wahlberechtigten bis spätestens 19.05.2024. Für die Wahlteilnahme per Briefwahl geben wir folgende Hinweise:
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann folgendermaßen erfolgen:
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann wenige Tage später per Post.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!
Wir haben dafür ein Wahllokal im Sitzungssaal (direkt im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes) eingerichtet.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen können Sie unfrankiert in dem adressierten orangefarbenen Wahlbriefumschlag an die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld schicken oder unmittelbar in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld eingeht.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zur Europawahl müssen Sie dagegen unfrankiert in dem hellroten Wahlbriefumschlag an die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm senden. Bitte beachten Sie auch hier die üblichen Postlaufzeiten.
In den Ortsgemeinden, in denen eine Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag zum Gemeinderat stattfindet, wird den Wahlberechtigten, die noch nicht an der Briefwahl teilgenommen haben, bis spätestens 06. Juni 2024 ein Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates zugestellt. Den Stimmzettel kann der Wahlberechtigte am Wahltag persönlich im Wahllokal abgeben. Die Wahlberechtigung wird im Wahllokal geprüft bevor der Stimmzettel in die Wahlurne gelegt wird. Der Wahlberechtigte kann sich aber selbstverständlich im Wahllokal auch einen neuen Stimmzettel geben lassen.