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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Sevenig/Our

(unmaßstäbliche Verkleinerung des Plangebietes)

am Dienstag, 29.04.2025, 20:00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Sevenig

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines Solarparks auf der Gemarkung Sevenig/Our gemäß § 12 BauGB

1.1 Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung des Bebauungsplanes

1.2 Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 I BauGB

1.3 Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB

2.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

3.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines Solarparks auf der Gemarkung Sevenig/Our gemäß § 12 BauGB

Zu Punkt 1.1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung des Bebauungsplanes

Diese Thematik wurde im Gemeinderat bereits in der Sitzung am 08. April 2025 beraten.

Da dem Rat in dieser Sitzung noch nicht alle beschlussrelevanten Informationen vorlagen, wurde die Beschlussfassung zum „Tagesordnungspunkt 2“ der Sitzung vom 08. April 2025 auf die nächste Sitzung vertagt.

Zwischenzeitlich wurden alle weiteren Daten an den Ortsbürgermeister übermittelt.

Die Buß Solar GmbH, Projektiererin für erneuerbare Energien, plant in der Ortsgemeinde Sevenig/Our die Errichtung eines Solarparks.

In der Ortsgemeinde Sevenig/Our soll auf mehreren bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauleitplanerisch entwickelt werden.

Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen.

Die maximale Höhe der baulichen Anlagen, sowohl der Solarmodule als auch der Nebenanlagen wird auf 3,50 m begrenzt. Die Mindesthöhe der Module von 0,8 m dient der ausreichenden Belichtung der Vegetation unterhalb der Modultische.

Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt und mit Schafen beweidet oder gemäht werden. Das Gelände wird eingezäunt.

Die Gehölze werden zum Erhalt festgesetzt, wodurch Habitate für Vögel und Insekten erhalten bleiben.

Aufgrund von Abständen zwischen den Modulreihen sowie dem Abstand zwischen den Modulreihen und dem Zaun wird die eingezäunte Fläche nicht vollständig durch PV-Module überdeckt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Sevenig/Our“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage geschaffen werden. Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Der erforderliche Beschluss soll in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 10. April 2025 vom Verbandsgemeinderat gefasst werden.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.

Das Plangebiet des maßgeblichen Bebauungsplanes umfasst die Parzellen Gemarkung Sevenig/Our, Flur 5, Flurstück-Nrn.: 17, 29 und 100.

Die vom Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossenen Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden eingehalten.

Alle Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens werden vom Investor getragen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Nach Beantwortung aller Fragen fasste der Rat den Beschluss zur Aufstellung des vorgestellten Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Sevenig/Our.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes sowie dem Vorabzug der textlichen Festsetzungen zu.

Als Bezeichnung des Bebauungsplanes wird „Solarpark Sevenig/Our“ festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten und evtl. notwendige Fachgutachten einzuholen.

Alle auftretenden Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.

Die Planentwurfsunterlagen sind Bestandteil der Niederschrift und werden im Bürger- und Ratsinformationssystem bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Wegen dem Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO hat das Ratsmitglied Markus Becker an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt.

Zu Punkt 1.2. Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 I BauGB

„Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB eingeleitet werden soll.

Das Ergebnis ist als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Wegen dem Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO hat das Ratsmitglied Markus Becker an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt.

Zu Punkt 1.3. Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB

„Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dass die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB frühzeitig beteiligt werden soll.

Das Ergebnis ist als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Wegen dem Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO hat das Ratsmitglied Markus Becker an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt.

Zu Punkt 2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

aZu Punkt 3. Verschiedenes

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über

-

die vorliegende Kostenabrechnung der Kindertagesstätte Lützkampen für das Haushaltsjahr 2024 und den darin enthaltenen Kostenanteil der Ortsgemeinde Sevenig (Our).

-

eine Nachmeldung bei der VG zum Erhalt von Fördermitteln aus dem regionalen Zukunftsprogramm des Landes RLP.