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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Strickscheid für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 08.05.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 14.04.2025 hiermit

bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

(Euro)

(Euro)

der Gesamtbetrag der Erträge auf

194.928

194.810

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

215.252

214.879

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-20.324

-20.069

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

193.880

193.880

die ordentlichen Auszahlungen auf

212.347

212.365

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-18.467

-18.485

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.500

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.000

0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.500

0

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

20.155

18.673

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

188

188

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

19.967

18.485

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite für

2025 auf

0,00 EUR

2026 auf

0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2025 und 2026 nicht veranschlagt

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für

2025 auf

395.000,00 EUR

für

2026 auf

402.000,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

(v. H.)

(v. H.)

Grundsteuer A auf

300

300

Grundsteuer B auf

365

365

Gewerbesteuer auf

380

380

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2025

2026

(Euro)

(Euro)

für den ersten Hund

31

31

für den zweiten Hund

62

62

für jeden weiteren Hund

77

77

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2025 und 2026 neu festgesetzt:

1.

Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2025 und 2026 festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

(Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

2023

-176.144,18

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

2024

-177.105,18

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres

2025

-197.429,18

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres

2026

-217.498,18

Strickscheid, 08.05.2025
Albert Thiex
Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 19.05.2025 bis 28.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 08.05.2025
Johannes Kuhl
Bürgermeister