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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach

am Montag, 05.05.2025, 19:00 Uhr,

im Bürgerheim "St. Gertrud"

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Neubau Kita- Auftragsvergabe Objektplanung

3.

Grillhütte- Neufassung Gebührenordnung- Auftragsvergabe

4.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

5.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Albert Tautges informierte die Anwesenden über die seit der letzten Ratssitzung stattgefundenen Termine und Veranstaltungen. Ausdrücklich bedankte er sich bei allen Helfern zur Aktion Saubere Landschaft und dem Maibaum-Aufstellen.

Zu Punkt 2. Neubau Kita

- Auftragsvergabe Objektplanung

Der Vertreter der Verwaltung Josef Freichels informierte die Ratsmitglieder über das bisherige Verfahren zur Vergabe des Auftrages für die Objektplanung des Neubaus der Kindertagesstätte Lünebach. Wegen der zu erwartenden Höhe des Planungshonorars muss die Vergabe der Planungsleistungen in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgen. Im 1. Verfahrensschritt haben sechs Planungsbüros ihr Interesse am Verfahren bekundet und zum Teil die geforderten Unterlagen und Referenzen vorgelegt. Drei Büros mussten vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, da die notwendigen Referenzen zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht vorgelegt werden konnten.

Die übrigen drei Planungsbüros wurden im 2. Verfahrensschritt aufgefordert, ein Honorarangebot auf Basis der HOAI vorzulegen. Zwei Büros haben daraufhin ein Angebot eingereicht. Nachfolgend wurden diese beiden Büros zum Verhandlungsgespräch eingeladen, bei dem die Büros Gelegenheit bekamen, sich und ihr Konzept zur Umsetzung der Baumaßnahme vorzustellen. Im Anschluss bekamen beide Büros nochmals Gelegenheit, ihr Honorarangebot zu überdenken im Hinblick auf die Einräumung von Preisnachlässen. Dieses Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet, welches Büro den Auftrag erhalten soll.

Nach Ansicht von Ortsbürgermeister Albert Tautges und der Verwaltung sind beide Büros sicherlich geeignet, die Objektplanung für den Neubau der KiTa Lünebach durchzuführen.

Nachfolgend erging folgender Beschluss:

„Ortsbürgermeister Albert Tautges wird ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag für die Objektplanung für den Neubau der Kindertagesstätte Lünebach an das Planungsbüro zu erteilen, welches anhand der Bewertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

-

-

„Darüber hinaus fasst der Ortsgemeinderat Lünebach den Beschluss, dass der Neubau der KiTa in Holzbauweise erfolgen soll.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

1

-

Zu Punkt 3. Grillhütte

- Neufassung Gebührenordnung

- Auftragsvergabe

3.1 Neufassung der Gebührenordnung

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurden folgende Gebührensätze für die Nutzung der Grillhütte Lünebach beschlossen, die ab sofort wirksam sind:

-

-

-

Ortsansässige Vereine können die Grillhütte einmal jährlich kostenlos für die Durchführung von einer kommerziellen Veranstaltung nutzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

-

-

3.2 Auftragsvergabe

Ortsbürgermeister Albert Tautges informierte über die erfolgte Auftragsvergabe für die Anschaffung von Mobilar für die Küche in der Grillhütte. Hier wurde der Auftrag an die Holzform, Lünebach, erteilt.

Einwendungen gegen diese Auftragserteilung wurden nicht geltend gemacht.

Zu Punkt 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

4.1 Neubaugebiet „Bornwiese II“

Für das Neubaugebiet „Bornwiese II“ soll nun der Endausbau der Erschließungsstraße durchgeführt werden. Der Rat bittet die Verwaltung, dieses Thema für die nächste Ratssitzung in Lünebach thematisch vorzubereiten.

4.2 Grundstück alte KiTa

Die Katholische Kirchengemeinde ist Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Ortsgemeinde die jetzige KiTa errichtet hat. Die Ortsgemeinde möchte nun das Grundstück von der Kirchengemeinde erwerben, um nach dem Umbau das Grundstück mit dem Gebäude veräußern zu können. Die Kirchengemeinde ist jedoch nur bereit, das Grundstück im Rahmen eines Grundstückstauschs abzugeben.

Im Rahmen des derzeit laufenden Flurbereinigungsverfahrens kann die Ortsgemeinde für diesen Zweck vom DLR ein Grundstück käuflich erwerben. Der Grundstückswert des Tauschgrundstückes soll mindestens 40.000,00 € betragen.

Ortsbürgermeister Albert Tautges wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zeitnah eine Lösungsmöglichkeit für diese Problematik zu finden.

Zu Punkt 5. Verschiedenes

Aus der Mitte des Rates wurde die Problematik mit dem ausufernden Bewuchs der Uferböschungen mit Riesenbärenklau angesprochen. Rechtlich gesehen ist hier der Grundstückseigentümer für die Beseitigung des Riesenbärenklaus verantwortlich.

Auf Kreisebene sollte dieses Thema in einer Bürgermeisterkonferenz besprochen werden. Das Ergebnis dieses Gespräches bleibt zunächst abzuwarten.