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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid Feuerscheid für das Jahr 2025 vom 03. Mai 2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf —  0 €

Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlage der Verbandsmitglieder

Die Umlage für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

Ortsgemeinde Plütscheid

30%

150 €

Ortsgemeinde Feuerscheid

30%

150 €

Verbandsgemeinde Arzfeld

20%

100 €

Verbandsgemeinde Prüm

20%

100 €

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum

31.12.2023

28.910 €

voraussichtlicher Stand zum

31.12.2024

28.910 €

voraussichtlicher Stand zum

31.12.2025

28.910 €

Prüm, den 03.05.2024
gez. Bürgermeister Aloysius Söhngen
(Verbandsvorsteher)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 27.05. bis 05.06.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.