(Ausbaustandort auf den Gemarkungen Euscheid und Strickscheid)
(Alter Standort auf der Gemarkung Strickscheid)
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Aaronia AG" gemäß § 2 BauGB |
| 1.1 | Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung |
| 1.2 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
| 1.3 | Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage |
| 2. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Aaronia AG" gemäß § 2 BauGB
Zu Punkt 1.1. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung
Der Planungsverband Sondergebiet Aaronia AG hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.
Die Aaronia AG betreibt am Standort Euscheid / Strickscheid in der Verbandsgemeinde Arzfeld eine gewerbliche Produktionsstätte, an der elektronische Anlagen gefertigt werden. Derzeit sind hier rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Die Produktionsanlagen befinden sich derzeit überwiegend in der Gemarkung Euscheid. Hier ist auch der Hauptfirmensitz mit dem Verwaltungsgebäude angesiedelt. Die Anbindung des Firmengeländes an die Kreisstraße K 117, die der Erschließung dient, liegt in der Gemarkung Strickscheid. Hier ist auch eine größere Lagerhalle vorhanden.
Da es sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Aaronia AG“ um ein gemarkungsübergreifendes Verfahren zweier Ortsgemeinden handelt, wurde ein gemeinsamer Planungsverband gegründet, an den die Planungshoheit zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes übertragen wurde. Er trägt die Bezeichnung „Planungsverband Sondergebiet Aaronia AG“ und besteht aus den Ortsgemeinden Euscheid und Strickscheid.
Aufgrund betrieblicher Erfordernisse ist die Aaronia AG nun gezwungen, ihren Betriebsstandort zu erweitern. Zu diesem Zweck wurde eine westlich an das bestehende Firmengelände angrenzende Fläche erworben, auf der sich früher eine Weihnachtsbaumplantage befand. Künftig sollen hier bis zu 150 neue Arbeitskräfte beschäftigt werden.
Das Plangebiet soll der Erweiterung eines bereits bestehenden High-Tech Gewerbebetriebs dienen, der vorwiegend elektronische Anlagen entwickelt und produziert. In den zurückliegenden Jahren hat sich der Betrieb zu einem der Weltmarktführer im Bereich von Anlagen zur Drohnenerkennung und Drohnenabwehr entwickelt. Die Aaronia AG ist daher für die Produktion von Anlagen zur Landesverteidigung von enormer Bedeutung und als sicherheitsrelevant einzustufen.
Aus diesem Grund wird ein entsprechendes Sondergebiet für zivile Anlagen der Landesverteidigung ausgewiesen. Der Betrieb ist aufgrund der ausschließlich innerhalb geschlossener Gebäude stattfindenden Tätigkeit bis auf den An- und Abfahrtsverkehr als nicht störend einzustufen.
Die Aaronia AG benötigt aufgrund der o.g. Betriebstätigkeit zwingend eine periphere Lage im ländlichen Raum, der frei von Störeinflüssen (Funkmasten, Sendeanlagen usw.) ist.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) teilweise als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen sowie gewerbliche Fläche dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche (S) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens des Planungsverbandes Sondergebiet Aaronia AG ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinden Euscheid und Strickscheid gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der 45. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Aaronia AG“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Das Plangebiet umfasst sowohl den Altstandort in der Gemarkung Strickscheid sowie den neuen und bereits genutzten Betriebsstandort in der Gemarkung Euscheid und Strickscheid. Zur Abgrenzung dieser Standorte ist die Planzeichnung in den Teilbereich 1 und den Teilbereich 2 unterteilt.
Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus den nachfolgenden Planzeichnungen:
Der von den Mitgliedern des Planungsverbandes gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes hat in Ausführung der Beschlussfassung vom 11 Juni 2025 in der Zeit vom 15. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Da keine Anregungen aus der Öffentlichkeit erfolgten, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.
Zu Punkt 1.2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit Schreiben vom 15. Juli 2025 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15. August 2025 gebeten.
Den Mitgliedern des Planungsverbandes wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Soweit dies erforderlich war, wurden den Mitgliedern des Planungsverbandes die Stellungnahmen verlesen und erläutert.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Die Mitglieder des Planungsverbandes stimmten nach ausgiebiger Diskussion und Beratung den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit den dazugehörigen Beschlussvorlagen wie vorgelesen und erläutert zu.
Ebenfalls stimmen die Mitglieder des Planungsverbandes der Gesamtplanung mit den eingearbeiteten textlichen und planerischen Änderungen wie vorgetragen zu.
Die Verwaltung wird von den Mitgliedern des Planungsverbandes ermächtigt, die erforderlichen Schritte einzuleiten und eventuell erforderliche Fachgutachten in Auftrag zu geben.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Zu Punkt 1.3. Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Die Mitglieder des Planungsverbandes fassen den Beschluss, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
Zu Punkt 2. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.