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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Irrhausen

am Montag, 15.05.2023, 18:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Dorfgemeinschaftshaus, Auftragsvergabe Außenanstrich

3.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Jahre 2024 - 2028

4.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

5.

Verschiedenes

5.1

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

5.2

Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen

Der Vorsitzende eröffnete um 18:30 Uhr die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Aus der Gesamtkostenabrechnung 2022 der KITA Daleiden übernimmt die OG Irrhausen 13756,84 € für die Betreuung und Verpflegung von 8 Kindern, sowie 10.025,57 € Zins- und Tilgungsbetrag für den Neubau der KITA.

Die Kosten für den Winterdienst 2022/23 betrugen ca. 1650,00 €

Die Funkanlage auf der Gemarkung Heinischof wird erweitert auf 5 G.

Zu Punkt 2. Dorfgemeinschaftshaus, Auftragsvergabe Außenanstrich

Die Außenanstricharbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus wurden am 21.03.2023 öffentlich ausgeschrieben. Es wurden verwaltungsseitig 6 einheimische Firmen auf die Ausschreibung aufmerksam gemacht. Zum Submissionstermin am 20.04.2023 lag nur ein Angebot vor. Das Angebot wurde zur Wertung zugelassen.

Die Eignung der der bietenden Firma wurde vor zwei Monaten in einem anderen Vergabeverfahren positiv geprüft.

Der voraussichtliche Auftragswert war auf 35.000,00 Euro festgesetzt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Irrhausen stimmt der Auftragserteilung für die Außenanstricharbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter die Firma ISP, 67725 Börrstadt, zu. Die Angebotssumme beträgt 34.615,93 Euro.“

Abstimmungsergebnis:

Zu Punkt 3. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Jahre 2024 - 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden engagierte Personen, die am Amtsgericht Bitburg und Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.

Die Ortsgemeinden stellen bis spätestens 30.06.2023 Vorschlagslisten mit Kandidaten auf. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen wird mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates, Herr Dr. Heise Steffen, Klingelslei, gewählt.“

Abstimmungsergebnis:

Zu Punkt 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Westenergie hat der Ortsgemeinde am 04.05.2023 die Umrüstung / Erneuerung der Beleuchtung ihrer öffentlichen Strassen und Plätze in einer internen Sitzung vorgestellt. Es wurde ein Investitionsplan vorgelegt, sowie die Ersparnisse nach Umstellung auf LED. Nach heutigem Stand der Energiekosten wird die geplante Investition innerhalb neun Jahren getilgt sein.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die OG möchte die Umrüstung / Erweiterung der Beleuchtung ihrer öffentlichen Straßen und Plätze schnellstmöglich mit Westenergie durchführen.“

Abstimmungsergebnis:

Zu Punkt 5. Verschiedenes

Die Schließanlage im DGH soll modernisiert werden, damit nicht jedes Schloss einen eigenen Schlüssel hat.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Für den Eingang und das DGH selbst soll es ein Schlosstyp sein, für den Kellerbereich einen zweiten Schloßtyp. Das defekte Schloss der Gemeindehalle (Mitteltor) soll durch ein neues ersetzt werden.“

Abstimmungsergebnis:

Zu Punkt 5.1. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Ortsgemeinde Irrhausen erhält von der Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm eine Spende in Höhe von 750,00 € für den Jugendraum. Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spenden noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden können, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Irrhausen umgehend gefasst wird.

Die Spende ist der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 02.05.2023 angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Spende an die Ortsgemeinde wird angenommen.“

Abstimmungsergebnis:

Zu Punkt 5.2. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen

Bei der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung der VG Arzfeld wurden durch Vertreter der Westenergie die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten vorgestellt.

Diese Umstellung ist jedoch an eine Verlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge geknüpft, um seitens Westenergie geeignete Finanzierungsmöglichkeiten anbieten zu können.

„Diese Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter.

Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre – bis 30.06.2027 – über eine separate Finanzierungsvereinbarung – mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit – separat vereinbart werden.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Gemeinde beratend tätig zu werden.

Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich – sofern hier nicht anders beschrieben – ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.“

Dabei wird eine Vertragsverlängerung wie folgt vorgesehen:

„6. Vertragslaufzeit

-

Die neuen Vertragsbestandteile dieser Vereinbarung gelten ab 01.07.2023.

-

Die Vertragslaufzeit des Licht & Service-Vertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängert sich bis 30.06.2035.“

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Ortsgemeinde stimmt der Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Westenergie wie im beigefügten Entwurf vorgelegt, zu.

Die neue Vereinbarung gilt ab dem 01.07.2023, die Vertragslaufzeit des Licht- und Servicevertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängern sich bis zum 30.06.2035.“

Abstimmungsergebnis: