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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

(unmaßstäbliche Darstellung des Geltungsbereiches)

(unmaßstäbliche Darstellung des Geltungsbereiches)

12. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Bereich: Ortsgemeinde Lambertsberg

Teilbereich: Bebauungsplan „Unterm Lambertsberg III und IV

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Zu der geplanten 12. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wurde mit Schreiben vom 02.07.2020 eine landesplanerische Stellungnahme gemäß 20 LPIG beantragt.

Der Verbandsgemeinderat der VG Arzfeld hat in seiner Sitzung an 18.06.2020 die 12. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss wurde am 27.06.2020 ortsüblich bekanntgemacht.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 07.07.2020 bis 07.08.2020 stattgefunden.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 01.07.2020 bis einschließlich 07.08.2020.

Die erforderliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde seitens des Verbandsgemeinderates nach Vorliegen der landesplanerischen Stellungnahme vom 15.09.2020 in seiner Sitzung am 24.09.2020 gebilligt und die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 14.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 durchgeführt.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel mit Schreiben vom 14.06.2022 beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.07.2022 gebeten.

Der Verbandsgemeinderat der VG Arzfeld hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beraten und aufgrund der Hinzunahme des Teilbereichs „Unterm Lambertsberg IV“ in selbiger Sitzung eine erneute Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Zweck der 12. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Unterm Lambertsberg III und IV“:

Die Ortsgemeinde Lambertsberg beabsichtigt die 2 Bebauungspläne „Unterm Lambertsberg III und IV“ aufzustellen.

Das Baugebiet „Unterm Lambertsberg III“ soll sich räumlich an bereits bestehende Bebauung im Norden anschließen. Weiterhin soll das Baugebiet „Unterm Lambertsberg IV“ zukünftig an das Baugebiet „Unterm Lambertsberg III“ angrenzen. Die 12. Fortschreibung des FNP beinhaltete bisher lediglich den Teilbereich des zukünftigen Baugebietes „Unterm Lambertsberg III“.

Der Änderungsbereich des Entwurfs der vorliegenden 12. Fortschreibung des FNP unterscheidet sich im Vergleich zum Entwurf der Offenlage hinsichtlich der Flächengröße und beinhaltet neben dem Teilbereich „Unterm Lambertsberg III“ auch den Teilbereich „Unterm Lambertsberg IV“.

Der der Bebauungsplan „Unterm Lambertsberg IV“ bisher nach § 13 b BauGB aufgestellt wurde, sich im Verfahren jedoch herausgestellt hat, dass die Anwendungsvoraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB nicht als erfüllt angesehen werden, ist ein Verfahrenswechsel erforderlich und der Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen.

Bei Durchführung eines Regelfahrens zum Baugebiet „Unterm Lambertsberg IV“ bedarf es der Durchführung einer Umweltprüfung, als auch der Änderung des Flächennutzungsplanes in einem förmlichen Verfahren.

Aufgrund des räumlichen und inhaltlichen Zusammenhangs der beiden Bebauungspläne, hat sich der Verbandsgemeinderat dazu entschieden, den Änderungsbereich der 12. Fortschreibung des FNP um den Bereich des Baugebietes „Unterm Lambertsberg IV“ zu erweitern und diesen erneut offenzulegen.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft in extensivem Dauergrünland dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans in eine gemischte Baufläche sowie eine Wohnbaufläche notwendig. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Lambertsberg ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die 12. Fortschreibung des FNP erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren zu der Aufstellung der Bebauungspläne „Unterm Lambertsberg III und IV“.

Geltungsbereich der 12. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Unterm Lambertsberg III und IV“:

Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Ortsrand von Lambertsberg in der Gemarkung Greimelscheid.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:

In einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurden die Umweltbelange geprüft. Dabei wurde gem. § 1a Abs. 3 BauGB die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

  • Gutachten des Planungsbüros ISU im Januar 2022 zur Prüfung der Umweltbelange und voraussichtlichen Umweltauswirkungen zur 12. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans, Bereich Unterm Lambertsberg III (Umweltbericht zum Flächennutzungsplan)
  • Gutachten des Planungsbüros ISU im November 2022 zur Prüfung der Umweltbelange und voraussichtlichen Umweltauswirkungen zur 12. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans, Bereich Unterm Lambertsberg IV (Umweltbericht zum Flächennutzungsplan)
  • Gutachten des Planungsbüros ISU im April 2022 zur Prüfung der Umweltbelange und voraussichtlichen Umweltauswirkungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Unterm Lambertsberg III (Umweltbericht zum Bebauungsplan)
  • Gutachten des Planungsbüros ISU im November 2022 zur Prüfung der Umweltbelange und voraussichtlichen Umweltauswirkungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Unterm Lambertsberg IV (Umweltbericht zum Bebauungsplan)
  • Gutachten des Ingenieurbüros IGR GmbH im Januar 2023 zur Untersuchung der Hydrologischen Verhältnisse zur Niederschlagswasserbeseitigung und Entwässerung des Plangebiets Unterm Lambertsberg III und IV (Entwässerungskonzept als überarbeitete Version)
  • Gutachten der Ingenieurgesellschaft ICP im Juli 2021 zur Baugrunderkundung zur Erschließung des NBG Süd und Nord (Geotechnischer Bericht)

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (‚Scoping‘):

Anregungen zu umweltbezogenen Auswirkungen

-

Deutscher Wetterdienst vom 27.06.2022

(Sachbezug: keine Betroffenheit von Standorten des DWD)

-

Forstamt Neuerburg vom 15.06.2022

(Sachbezug: keine Betroffenheit forstwirtschaftlicher Belange)

-

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 13.07.2022

(Sachbezug: Hinweise zum Verfahrenswechsel von einem beschleunigten Verfahren in ein Regelverfahren; Erforderlichkeit einer Umweltprüfung mit entsprechender Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes im Regelverfahren; Erforderlichkeit der FNP-Änderung im förmlichen Verfahren; Anregungen zur Artenschutzprüfung; Darstellung der Ausgleichsflächen; Anregungen zu den textlichen Festsetzungen zum Anpflanzen und Erhalt; Entwässerungskonzept)

-

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Dienststelle Trier vom 14.07.2022 (Sachbezug: keine Bedenken aus landwirtschaftlicher Sicht)

-

Planungsgemeinschaft Region Trier vom 24.06.2022 (Sachbezug: Hinweis neuer Regionalplan, Immissionsschutz, Sicherung landespflegerisch bedeutsamer Flächen, Lage im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft; Schwellenwerte zur Wohnbauflächenentwicklung)

-

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht vom 11.07.2022 (Sachbezug: Immissionsschutz, redaktionelle Anpassung der Begründung zum FNP zum Thema Immissionsschutz)

-

Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Fachbereich 4 vom 04.07.2022 (Sachbezug: Abwasserbeseitigung, Hinweis zur Änderung der Grundflächenzahlen im Entwässerungskonzept in Anlehnung an den Bebauungsplan, Niederschlagswasserbeseitigung)

Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung für die 12. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Arzfeld im Umweltbericht dokumentiert sind:

-

Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben, u.a.:

-

NATURA 2000

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Landschaftsplanung

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Flächen- und Objektschutz

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Schutzwürdigkeiten

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Planung vernetzter Biotopsysteme

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Biotopschutz

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Wasserrechtliche Vorgaben / Gewässerschutz

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Biotopkataster

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Kulturdenkmale / Archäologische Fundstellen / Bodendenkmale

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Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung / Raumordnung

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Beurteilung des Besonderen Artenschutzes / Artenschutzprüfung

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Angaben zu Bodenbelastungen / Altlasten / Altablagerungen (nicht betroffen)

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Angaben zu Natur und Landschaft:

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Boden / Wasser

-

Gewässer / Oberflächenwasser

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Grundwasser

-

Klima / Luft

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Arten- und Biotopschutz

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Orts- und Landschaftsbild / Erholung

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Wechselwirkungen

-

Biotop- und Nutzungstypen

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Biotopverbund

-

Mensch / Sonstige

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Landespflegerische Zielvorstellungen

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Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

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Beschreibung von Umweltmaßnahmen, u.a.:

-

Grünordnerische Maßnahmen

-

Maßnahmen der Biotoptypen

-

Maßnahmen auf privaten Baugrundstücken

-

Externe Kompensation

-

Sonstige Regelungen

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Pflanzenliste

-

Maßnahmen zum Besonderen Artenschutz

-

Mensch / Sonstige

-

Empfehlungen / Hinweise

-

Angaben zu den Umweltauswirkungen und zur Eingriffsregelung /zu grünordnerischen Maßnahmen:

-

Bewertung des Eingriffsrisikos

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Prüfen von Vermeidungsmaßnahmen

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Ausgleich- / Ersatzmaßnahmen

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Ermittlung künftiger Versiegelung

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Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung

-

Externe grünordnerische Kompensation

-

Diskussion möglicher Umweltauswirkungen, u.a.:

-

Landwirtschaft

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Kulturgüter und sonstige Sachgüter

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Aufzeigen anderweitiger Planungsmöglichkeiten

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Beschreibung der geplanten Maßnahmen der späteren Umweltüberwachung

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Angaben zu angewandten Umweltverfahren / Umwelttechniken

-

Verbleibende Umweltrisiken

Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Verbandsgemeinderat der VG Arzfeld hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 den Beschluss gefasst, die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der 12. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Unterm Lambertsberg III und IV“, bestehend aus Planzeichnung und städtebauliche Begründung incl. Umweltbericht und der vor genannten umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen, liegt in der Zeit vom

13. Juni 2023 bis einschließlich 14. Juli 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache zur Niederschrift vorgebracht werden.

Des Weiteren kann der Entwurf der 12. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Unterm Lambertsberg III und IV“, einschließlich der dazugehörigen weiteren Unterlagen, während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden.

Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Arzfeld, 25. Mai 2023
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister