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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Harspelt

am Donnerstag, 06.03.2025, 20:00 Uhr,

im Mehrzweckgebäude Harspelt

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2024/2025

2.1 Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

2.2 Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes

3.

26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde ArzfeldTeilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO

4.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik- Beschlussfassung zur Auftragserteilung an die Westenergie

5.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

6.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Wetzel informierte den Ortsgemeinderat über

- die vom 26. April 2025 bis 5. Mai 2025 stattfindende Jugendsammelwoche

- die in Harspelt stattfindende Aktion Saubere Landschaft am 12. April 2025 - Start 9:30 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus. Geplant sind

- Müllsammlung an den Teer- und Feldwegen

- Grünflächenpflege am Dorfeingang

- Platzpflege bei den vorhandenen Wander-/Parkplatzbänken

-

durchgeführte Heckenschnitte

-

Schotterung des Weges über den Prümerbach

Zu Punkt 2. Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2024/2025

Zu Punkt 2.1. Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.

Zu Punkt 2.2. Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes

Übertrag eines Jahresüberschusses aus 2024 in das Haushaltsjahr 2025.

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

-

-

Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen gesondert.

Zu Punkt 3. 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13. Juli 2023 und 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, zu betreiben.

Die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen

3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ im Jahr 2016 Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen.

Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten.

Die Verbandsgemeinde Arzfeld möchte als Folge der geänderten politischen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung zusätzliche Flächen, ergänzend zu den bestehenden Sondergebieten, zur Verfügung stellen.

Von der bisher geltenden 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ aus dem Jahr 2016 wird dabei insoweit abgewichen, als dass in einem bisherigen Ausschlussbereich für Windenergie ein zusätzliches Sondergebiet für Windenergie „Plütscheid-Geweberwald“ mit einer Fläche von 81 ha ausgewiesen werden soll.

Die Grundzüge der Planung bleiben gemäß § 245e Abs.1 BauGB gewahrt, weil

  • mit den geplanten 81 ha des neuen Sondergebietes nicht mehr als 25 % der bisher ausgewiesenen Flächen (= 340 ha) zusätzlich dargestellt werden.
  • vom ursprünglichen Planungskonzept mit den dort angewendeten „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien nicht abgewichen wird.
  • die 2016 festgestellten Konflikte, die im Rahmen der Abwägung zum Ausschluss der Fläche geführt hat, durch Wegfall von Restriktionen und durch neue Erkenntnisse (siehe Abschnitt 2) neu bewertet werden können.

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat deshalb in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Teilbereich „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben.

Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgte eine Betrachtung möglicher Umwelteinwirkungen, die sich aus der Ausweisung dieses zusätzlichen Sondergebietes ergeben.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für keines der betrachteten Umweltschutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.

Der räumliche Änderungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.

(unmaßstäbliche Verkleinerungen des Sondergebietes „Windkraft Geweberwald)

Der von dem Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossene Kriterienkatalog („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien), der der Ausweisung zugrunde liegt wird nicht geändert.

Die neu auszuweisende Fläche „Geweberwald“ entspricht vollumfänglich dem Kriterienkatalog.

Diese Fläche wurde im Zuge der 3. Teilfortschreibung des FNP im Jahre 2016 im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren genommen und nicht wegen Überlagerung mit Ausschlusskriterien ausgeschlossen.

Bei der Konfliktbewertung dieser Faktoren (die zum damaligen Verzicht der Fläche „Geweberwald“ geführt haben) haben sich seit 2016 weitreichende Änderungen ergeben, so dass das Konfliktpotential gegenüber der Windenergienutzung heute als deutlich geringer einzustufen ist.

Die nach dieser Neubewertung verbleibenden Konflikte sind auf der Ebene der Einzelgenehmigung lösbar.

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren der Entwurf des Bauleitplans einer Umweltprüfung zu unterziehen. Dabei sollen die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs.4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.

Die erneute verkürzte Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst erneuter verkürzter öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 05. Oktober 2024, Ausgabe 40/2024, veranlasst. Die Entwurfsplanung konnte vom 08. Oktober 2024 bis einschließlich 24. Oktober 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld eingesehen werden und lag im gleichen Zeitraum in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht aus.

Die erneute verkürzte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde mit Schreiben vom 07. Oktober 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 24. Oktober 2024 Anregungen geltend machen.

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 26. Fort-schreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat stimmt der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 4. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik- Beschlussfassung zur Auftragserteilung an die Westenergie

In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach durch Mitarbeiter der Westenergie über die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten informiert.

Die Umstellung auf LED soll in aller Regel im Rahmen der regelmäßigen Wartungsintervalle erfolgen.

Durch diese Umstellung kann gegenüber der bisherigen Straßenbeleuchtung eine erhebliche Stromkostenersparnis erzielt werden.

Die Kosten werden im Haushalt der Ortsgemeinde eingestellt und durch die zu erwartende Stromersparnis refinanziert. Durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung wird diese Vorgehensweise mitgetragen.

Durch die Förderung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz wird ebenfalls die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED unterstützt. Die entsprechende Bewilligung der Mittel liegt bereits vor.

Insgesamt wird ein Betrag von 155.902,10 € an die Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde weitergeleitet.

Die Kosten für die Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage beläuft sich für Ihre Ortsgemeinde auf 4.526,76 €.

Soweit anderweitige Finanzierungsmittel nicht zur Verfügung stehen, ist diese nur durch die Aufnahme eines Darlehens möglich, wofür eine entsprechende Kreditgenehmigung nach § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO beantragt werden muss.

Die Refinanzierung erfolgt in diesem Falle durch eine Amortisation bei den Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung für einen Zeitraum von 8,01 Jahren.

Die anteilige voraussichtliche Förderung aus dem Programm KIPKI beläuft sich auf 1.831,42 €. Die Amortisationszeitraum reduziert sich dementsprechend.

Als Anlage haben wir ein Angebot / Kostenberechnung der Westenergie beigefügt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte eine einstimmige Vertagung.

Zu Punkt 6. Verschiedenes

Ortsbürgermeister Wetzel informierte über notwendige Reparaturen an den Kanalrohren zur Abführung des Oberflächenwassers Richtung Grillhütte/Harspelter Mühle.

Im Verlaufe des Kalenderjahres stehen kostenneutrale Arbeiten am Friedhof von Harspelt an.