Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO |
| 2. | Erweiterung der Kindertagesstätte Lützkampen - Änderung der Zweckvereinbarung vom 01.06.2017 |
| 3. | Sanierung der Sportanlage Großkampenberg |
| 4. | Finanzangelegenheiten |
| 5. | Forstangelegenheiten |
| 6. | Auftragsvergaben |
| 7. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 7.1 | 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
| 7.2 | 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath" - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
| 7.3 | Türen Terrasse DGH |
| 7.4 | Naturschutzgebiet |
| 8. | Verschiedenes |
| 8.1 | Geschwindigkeitsmessanzeige |
| 8.2 | Notstromversorgung DGH |
| 8.3 | Dorfbudget 2026 |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
Es wurden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.
Zu Punkt 2. Erweiterung der Kindertagesstätte Lützkampen
- Änderung der Zweckvereinbarung vom 01.06.2017
Die bestehende Kindertagesstätte Lützkampen wird derzeit erweitert. In einem Ortstermin am 19.03.2026 wurden die Ortsbürgermeister aus dem Einzugsbereich der KiTa über die Planungen, den derzeitigen Stand der Baumaßnahme sowie die mögliche Kostenabrechnung durch die Verwaltung und das beauftragte Planungsbüro Berg, Waxweiler, informiert.
Laut Aussage des Architekten Manfred Berg ist nach dem derzeitigen Baufortschritt damit zu rechnen, dass bis zum Ende d. J. die Baumaßnahme abgeschlossen werden kann. Die Kostensumme für die Umsetzung der Baumaßnahme beträgt laut Kostenberechnung 1.141.026,74 €.
Zu den Investitionskosten erhält die Ortsgemeinde Lützkampen als Träger der KiTa jeweils einen Zuschuss vom Land sowie Eifelkreis Bitburg-Prüm.
| Gesamtkosten laut Kostenberechnung Planungsbüro Berg | 1.141.026,74 € |
| ./. Landeszuschuss laut Bewilligungsbescheid vom 27.06.2025 | 184.000,00 € |
| ./. Kreiszuschuss laut Bewilligungsbescheid vom 31.10.2024 | 382.810,70 € |
| Ungedeckte Kosten | 574.216,04 € |
Diese ungedeckten Kosten müssen grundsätzlich auf alle Ortsgemeinden aus dem Einzugsbereich der KiTa aufgeteilt werden. Bei Berücksichtigung der Einwohnerzahlen ergibt sich folgende Berechnung:
| Ortsgemeinde | Einwohner | Verteiler | Gesamt |
| Eschfeld | 203 | 446,1663 € | 90.571,76 € |
| Großkampenberg | 145 | 446,1663 € | 64.694,11 € |
| Harspelt | 74 | 446,1663 € | 33.016,31 € |
| Herzfeld | 37 | 446,1663 € | 16.508,15 € |
| Kesfeld | 74 | 446,1663 € | 33.016,31 € |
| Leidenborn | 213 | 446,1663 € | 95.033,42 € |
| Lützkampen | 352 | 446,1663 € | 157.050,54 € |
| Reiff | 55 | 446,1663 € | 24.539,15 € |
| Roscheid | 49 | 446,1663 € | 21.862,15 € |
| Sengerich | 22 | 446,1663 € | 9.815,66 € |
| Sevenig (Our) | 63 | 446,1663 € | 28.108,48 € |
| Gesamt | 1287 |
| 574.216,03 € |
Von der Verwaltung wird aber folgender Vorschlag zur Finanzierung der Maßnahme gemacht:
| - | Die Trägergemeinde Lützkampen übernimmt die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme und stellt die erforderlichen Finanzmittel in ihren Haushalt ein. |
| - | Der Anteil der Ortsgemeinden des Einzugsbereiches am Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) wird über die jährliche Kostenabrechnung der KiTa an die Trägergemeinde erstattet. |
| - | Natürlich kann eine Ortsgemeinde ihren Anteil bei Fertigstellung und Gesamtabrechnung der Baumaßnahme vorzeitig ablösen. In diesem Falle entfällt dann eine Beteiligung an der Kostenabrechnung des Schuldendienstes für diesen Kredit. |
Bei der letzten Erweiterung der KiTa Lützkampen wurde seinerzeit die gleiche Verfahrensweise gewählt.
Hiernach würden sich nach der Kostenberechnung im ersten Jahr der Kostenabrechnung folgende Kostenanteile ergeben:
| Ortsgemeinde | Einwohner | Verteiler | Gesamt |
| Eschfeld | 203 | 37,98 € | 7.709,11 € |
| Großkampenberg | 145 | 37,98 € | 5.506,51 € |
| Harspelt | 74 | 37,98 € | 2.810,22 € |
| Herzfeld | 37 | 37,98 € | 1.405,11 € |
| Kesfeld | 74 | 37,98 € | 2.810,22 € |
| Leidenborn | 213 | 37,98 € | 8.088,87 € |
| Lützkampen | 352 | 37,98 € | 13.367,52 € |
| Reiff | 55 | 37,98 € | 2.088,67 € |
| Roscheid | 49 | 37,98 € | 1.860,82 € |
| Sengerich | 22 | 37,98 € | 835,47 € |
| Sevenig (Our) | 63 | 37,98 € | 2.392,48 € |
| Gesamt | 1287 |
| 48.874,98 € |
Die Finanzierung der Maßnahme wird auf die Dauer von 20 Jahren erfolgen. Natürlich werden die Zinslasten von Jahr zu Jahr abnehmen, sodass auch der jeweilige Kostenanteil sinkt.
Damit entsprechend dem Vorschlag abgerechnet werden kann ist eine Änderung der bestehenden Zweckvereinbarung vom 01.06.2017 erforderlich. § 3 Absatz 1 der Zweckvereinbarung müsste wie folgt geändert werden:
„Die nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckten Investitionskosten des Erweiterungs- und Umbaus gemäß Baugenehmigung vom 21.05.2014 sowie der Baugenehmigung vom 10.02.2025
(Az: 06-241529-02) einschließlich der Einrichtungskosten werden vorab von der Ortsgemeinde Lützkampen finanziert. Dies erfolgt durch eine Kreditaufnahme. Der Schuldendienst für die Kreditverpflichtung (Zinsen und Tilgung) wird jährlich auf die an der Zweckvereinbarung beteiligten Ortsgemeinden im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Hauptwohnsitz) zum 31. Dezember des Abrechnungsjahres umgelegt.“
Die Ortsgemeinden aus dem Einzugsbereich sind nunmehr gebeten, dieses Thema in einer der nächsten Ratssitzungen auf die Tagesordnung zu nehmen und eine Beschlussfassung zur Änderung der Zweckvereinbarung herbeizuführen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Die Ortsgemeinde Kesfeld stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung über die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb der Kindertagesstätte Lützkampen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu. Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechende Änderung der Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 3. Sanierung der Sportanlage Großkampenberg
Zu diesem Tagesordnungspunkt war der 2. Vorsitzende des FC Großkampenberg, Andreas Hau, anwesend und erläuterte den Sanierungsbedarf und die aktuellen Planungen.
Die Sportanlage Großkampenberg muss dringend saniert werden. Der Sportverein Großkampenberg hat ein Sanierungskonzept und eine Kostenschätzung erstellt. Dies wurde den Ortsgemeinden des Einzugsbereiches in einem gemeinsamen Ortstermin am 26.02.2026 vorgestellt. Für alle in naher Zukunft beabsichtigten Maßnahmen entstehen Gesamtkosten von 224.000,00 €. Zur Finanzierung dieser Kosten wurde die Maßnahme bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Aufnahme in die Fördermaßnahme „Goldener Plan 2027“ angemeldet. Die Prioritätenliste für die Fördermaßnahme „Goldener Plan 2027“ wird von der Kreisverwaltung voraussichtlich im Sommer d. J. aufgestellt.
Folgende Finanzierung der Gesamtmaßnahme wäre aus Sicht der Verwaltung möglich:
| Gesamtkosten laut Kostenschätzung Gebäude | 192.000,00 € |
| Gesamtkosten laut Kostenschätzung Tennenplatz | 32.000,00 € |
| ./. Mögliche Förderung "Goldener Plan" (50 %) | 112.000,00 € |
| ./. Eigenleistungen FC Großkampenberg | 42.000,00 € |
| Ungedeckte Kosten | 70.000,00 € |
| ./. Eigenanteil FC Großkampenberg | 12.000,00 € |
| ./. Zuschuss SG für Platznutzung | 5.000,00 € |
| Von Ortsgemeinden zu finanzierender Anteil | 53.000,00 € |
| Ortsgemeinde | EW | Kostenanteil |
| Großkampenberg | 149 | 12.819,81 € |
| Herzfeld | 34 | 2.925,32 € |
| Kesfeld | 76 | 6.538,96 € |
| Leidenborn | 204 | 17.551,95 € |
| Heckhuscheid | 153 | 13.163,96 € |
| 616 | 53.000,00 € |
Die Ortsgemeinden sind nun gebeten, in einer der nächsten Ratssitzungen darüber zu beraten und abzustimmen, ob sie diesem Finanzierungsvorschlag so zustimmen und sie bereit sind, den sich ergebenden Kostenanteil der Ortsgemeinde zu übernehmen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kesfeld erkennt die Notwendigkeit der geplanten Sanierungsarbeiten am Sportplatzgebäude und Tennenbelag der Sportanlage Großkampenberg an. Die Ortsgemeinde stimmt dem Finanzierungsvorschlag der Verwaltung zu und erklärt sich bereit, den auf die Ortsgemeinde entfallenden Finanzierungsanteil zu übernehmen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Im Rahmen der Beschlussfassung wurde aus der Mitte des Rates angeregt, seitens des FC Großkampens auch die weiteren Mitgliedsvereine der ehemaligen SG GLÜ im Hinblick auf eine finanzielle Unterstützung anzufragen.
Der 2. Vorsitzende des FC Großkampen erklärte, das Anliegen aufzunehmen und entsprechend anzusprechen und bedankte sich für die Unterstützung der Gemeinde Kesfeld.
Zu Punkt 4. Finanzangelegenheiten
Der FC Großkampen feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen und veranstaltet im Rahmen eines Jubiläumssportfestes eine Spendenaktion zur Unterstützung der Arbeit der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz. In diesem Zusammenhang ist unter anderem auch das Team „Kicker gegen Krebs“ im Einsatz.
Die Gemeinde Kesfeld stellt hierfür eine Spende in Höhe von 500,00 Euro bereit.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 5. Forstangelegenheiten
Der Rat beschließt nach eingehender Beratung, die forstlichen Angelegenheiten der Gemeinde künftig im Rahmen einer kostenpflichtigen Betreuung auf das Forstamt Prüm zu übertragen.
Die Übertragung umfasst insbesondere die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes, die forstfachliche Betreuung sowie die Planung und Organisation von Maßnahmen (z. B. Holzeinschlag, Aufforstung, Verkehrssicherung und Pflegearbeiten).
Die Ortsbürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem Forstamt Prüm abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 6. Auftragsvergaben
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
Zu Punkt 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu Punkt 7.1. 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld
Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung
- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18. April 2024 ist die 27. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Teilbereich „Windenergie“ ist die Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Insbesondere soll die bisher geltende eingeschränkte „Rotor-Out-Regelung“ in eine uneingeschränkte Regelung überführt werden, sodass Rotoren von Windenergieanlagen künftig generell Flächen außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete überstreichen dürfen.
Durch diese Anpassung wird sichergestellt, dass die bestehenden Sondergebiete für Windenergienutzung vollständig auf die gesetzlich geforderten Flächenbeitragswerte angerechnet werden können.
Die räumlichen Abgrenzungen der Sondergebiete sowie die zugrunde liegenden Planungskriterien bleiben dabei unverändert, sodass die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 03. Februar 2024 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 07. Februar 2024 bis zum 08. März 2024 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 01. Februar 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 08. März 2024 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Kesfeld stimmt der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 7.2. 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath"
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 10. April 2025 ist die 44. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Ziel der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:
In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt. Im Plan ist außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht zulässig ist.
Ziel dieser Fortschreibung ist es, durch eine isolierte Positivplanung zwei bestehende Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen zu ersetzen (Repowering), wobei die neuen Standorte außerhalb bisheriger Sondergebiete liegen. Die neuen Sondergebiete umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha. Damit bleibt die zulässige Höchstgrenze von 25 % zusätzlicher Sondergebietsfläche gemäß § 245e BauGB gewahrt.
Gleichzeitig wird eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid, die bisher keine Festlegung zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan aufwies, ausdrücklich als Ausschlussfläche dargestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 31. Januar 2026 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 03. Februar 2026 bis zum 06. März 2026 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 03. Februar 2026 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 06. März 2026 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 26. März 2026 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Kesfeld stimmt der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 7.3. Türen Terrasse DGH
Die Vorsitzende informierte darüber, dass für den Terrassenunterbau noch ein Streifenfundament herzustellen ist und die entsprechenden Arbeiten noch ausstehen.
Zu Punkt 7.4. Naturschutzgebiet
Da bislang lediglich ein Ortstermin stattgefunden hat, erkundigte sich Ortsbürgermeisterin Kerstin Zellinger bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm nach dem aktuellen Sachstand. Die zuständige Ansprechpartnerin teilte mit, dass derzeit die Ausschreibung für die Beauftragung eines Architekturbüros laufe. Des Weiteren seien Maßnahmen wie Beweidung sowie die Anlage von Teichen vorgesehen.
Da die verfügbaren Fördermittel im Eifelkreis Bitburg-Prüm zeitlich begrenzt sind, besteht ein Interesse an einer zeitnahen Umsetzung.
Zu Punkt 8. Verschiedenes
Ortsbürgermeisterin Kerstin Zellinger informierte über:
| • | die gut besuchte Ostersuche im Dorf, |
| • | das 75-jährige Jubiläum des FC Großkampen, |
| • | die Anfrage aus der Einwohnerfragestunde, ob das Ortsschild in Richtung der Gemeinde Großkampenberg versetzt werden kann. Diese Thematik soll Inhalt der nächsten Verkehrsschau werden. |
Zu Punkt 8.1. Geschwindigkeitsmessanzeige
Die Auswertung der Geschwindigkeitsmessanzeige hat überwiegend positive Ergebnisse erbracht. Im Großen und Ganzen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten.
Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Anbringung einer Geschwindigkeitsmessanzeige außerorts in Richtung „Hallert“ an der Kreisstraße K 108 zulässig ist und ob ein Einsatz aus technischer Sicht sinnvoll erscheint, da entsprechende Anlagen in der Regel nur bis zu bestimmten Geschwindigkeitsbereichen verlässliche Messwerte liefern.
Zu Punkt 8.2. Notstromversorgung DGH
Aus der Mitte des Rates wurde der Vorschlag eingebracht, im Falle eines länger andauernden Stromausfalls auf das Aggregat der Feuerwehr zurückzugreifen. Hierfür wären entsprechende technische Voraussetzungen (insbesondere ein geeigneter Anschluss sowie eine Umschaltvorrichtung) zu schaffen. Ratsmitglied Volker Beyer führte diesbezüglich aus, auf diese Weise im DGH eine grundlegende Versorgung für die Dorfgemeinschaft sicherzustellen.
Der Rat beschließt, ein entsprechendes Angebot einzuholen und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 8.3. Dorfbudget 2026
Für die Verwendung des Dorfbudgets im laufenden Jahr wurden durch die Vorsitzende zwei Stehtische angeschafft. Zudem wurde ein Teil der Mittel für eine Bastelaktion verwendet.
Sofern noch Restmittel verbleiben, sollen diese dem Förderverein der Feuerwehr zugutekommen.