Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2023 vom 06.06.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 16.05.2023 hiermit

bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt 2023 — (Euro)

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 2.284.469

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 2.774.565

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf  — -490.096

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  — 2.095.892

die ordentlichen Auszahlungen auf  — 2.520.591

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — -424.699

die außerordentlichen Einzahlungen auf  — 0

die außerordentlichen Auszahlungen auf  — 0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 513.180

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 1.110.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  -596.820

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 1.206.299

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 184.780

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf —  1.021.519

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite für 2023 auf  — 596.820,00 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2023 nicht veranschlagt

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 — 2023

 — (v. H.)

Grundsteuer A auf  — 500

Grundsteuer B auf  — 550

Gewerbesteuer auf  — 400

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

 — 2023

 — (Euro)

für den ersten Hund  — 50

für den zweiten Hund  — 77

für jeden weiteren Hund  — 103

für den ersten gefährlichen Hund  — 250

für den zweiten gefährlichen Hund  — 300

für jeden weiteren gefährlichen Hund  — 350

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2023 neu festgesetzt:

1.

Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für das Jahr 2023 festgesetzt.

2.

Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach § 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren werden für das Jahr 2023 auf  — 47,00 Euro

je lfdm. Grabfläche festgesetzt.

3.

Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt festgesetzt:

2023

(Euro)

je Grab (Erdbestattung)

500,00

je Grab (Erdbestattung Tiefengrab)

600,00

je Grab (Urnenbestattung)

220,00

§ 6

Eigenkapital

(Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

2021

3.074.867,80

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

2022

2.977.960,80

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

2023

2.487.864,80

Arzfeld, 06.06.2023
Walter Heinisch, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 19.06.2023 bis 28.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 06.06.2023
Johannes Kuhl, Bürgermeister