Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 16.05.2023 hiermit
bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt 2023 — (Euro)
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.284.469
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.774.565
der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf — -490.096
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 2.095.892
die ordentlichen Auszahlungen auf — 2.520.591
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -424.699
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 513.180
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.110.000
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -596.820
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.206.299
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 184.780
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.021.519
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite für 2023 auf — 596.820,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2023 nicht veranschlagt
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2023
— (v. H.)
Grundsteuer A auf — 500
Grundsteuer B auf — 550
Gewerbesteuer auf — 400
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
— 2023
— (Euro)
für den ersten Hund — 50
für den zweiten Hund — 77
für jeden weiteren Hund — 103
für den ersten gefährlichen Hund — 250
für den zweiten gefährlichen Hund — 300
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 350
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2023 neu festgesetzt:
| 1. | Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für das Jahr 2023 festgesetzt. |
| 2. | Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach § 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren werden für das Jahr 2023 auf — 47,00 Euro |
| je lfdm. Grabfläche festgesetzt. |
| 3. | Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt festgesetzt: |
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| 2023 |
|
| (Euro) |
| je Grab (Erdbestattung) | 500,00 |
| je Grab (Erdbestattung Tiefengrab) | 600,00 |
| je Grab (Urnenbestattung) | 220,00 |
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| (Euro) |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres | 2021 | 3.074.867,80 |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres | 2022 | 2.977.960,80 |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres | 2023 | 2.487.864,80 |
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 19.06.2023 bis 28.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.