Tagesordnung
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Satzung über die Festsetzung der (bisher geltenden) Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 gemäß § 24 GemO i.V.m. § 25 GrStG i.V.m. § 16 GewStG (Hebesatzsatzung) |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung des ehemaligen Lehrerwohnhauses mit Auftragsvergabe zur Wertermittlung und späteren Vermarktung |
| 4. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| 5. | Auftragsvergaben |
| 6. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 7. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
Zu Punkt 2. Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Satzung über die Festsetzung der (bisher geltenden) Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 gemäß § 24 GemO i.V.m. § 25 GrStG i.V.m. § 16 GewStG (Hebesatzsatzung)
1. Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, sofern dieser nicht ausnahmsweise von der Grundsteuer befreit ist.
Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken zu zahlen.
Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz der Steuermessbetrag oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz). (§ Grundsteuergesetz, GrStG )
2. Die Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. (§2 Gewerbesteuergesetz, GweStG)
Die Gewerbesteuer wird auf Grund des Steuermessbetrages mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist. (§ 16 Gewerbesteuergesetz, GweStG)
Voraussetzung für die Anwendung der jeweiligen Realsteuerhebesätze ist der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum (Festlegung des Steuermessbetrages), der durch die Finanzverwaltung festgesetzt wird.
Aufgrund der Grundsteuerreform (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.04.2018) endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum am 31.12.2024.
Ab dem 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum.
U.a. wird aus dem bisherigen Begriff „Einheitswert“ ab dem 01.01.2025 der neue Begriff „Grundsteuerwert“.
Die Festsetzung der jeweiligen Realsteuerhebesätze erfolgte bisher in der jeweiligen Haushaltssatzung der Ortsgemeinde.
Die Veröffentlichung der ab dem neuen Veranlagungszeitraum geltenden Realsteuerhebesätze hat noch vor dem 01.01.2025 zu erfolgen.
Da die Veröffentlichung der Haushaltssatzungen (Doppelhaushalte bzw. Einzelhaushalte) vor dem 01.01.2025 nicht möglich ist, wird seitens des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz empfohlen, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzustellen und zu veröffentlichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der neuen Hebesatzsatzung die bisher geltenden Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer mit Hebesatzsatzung unverändert bleiben.
Die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz ist als Anlage beigefügt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Krautscheid stimmt dem Erlass einer Satzung über die Festsetzung der (bisher geltenden) Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 gemäß § 24 GemO
i.V.m. § 25 GrStG i.V.m. § 16 GewStG (Hebesatzsatzung) zu.
Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Satzung zu unterzeichnen.
Hiernach erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 24 Abs. 3 GemO.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 3. Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung des ehemaligen Lehrerwohnhauses mit Auftragsvergabe zur Wertermittlung und späteren Vermarktung
Eine Wertermittlung wurde von Peter Pusch bei der Raiffeisenbank erbeten und durchgeführt.
Mit einer Mitarbeiterin der Raiffeisenbank Westeifel eG fand eine Begehung statt.
Ein Wertermittlungsgutachten wurde erstellt. Der Betrag der Wertermittlung beläuft sich auf 108.000 Euro.
Bei der Begehung wurde festgestellt, dass sich eine Wohnung in verwahrlostem Zustand befindet und eine Schädigung der Wohnräume durch Verschmutzung und fehlender Lüftung einsetzt.
Nach eingehender Beratung und Erklärung kommen die Ratsmitglieder zum Beschluss das Wohnhaus zu verkaufen. Die Mittel, das Haus zu sanieren, fehlen in absehbarer Zeit und es gibt keine Aussicht auf die Gewährung eines Kredites.
Es müsste laut Energieberater alleine für die Heizungsanbindung über 90.000 Euro aufgebracht werden. Diese Summe würde zwar mit ca. 60% gefördert, hinzukämen aber weitere notwendige Sanierungsmaßnahmen, wie Erneuerung der Sanitärinstallation und der Badezimmer.
Sinnvoller erscheint es den Ratsmitgliedern, die durch die Kostensteigerungen im Bau entstehenden Mehrkosten der weiteren Arbeiten am DGH durch einen Verkauf des Wohnhauses finanzieren zu können.
Einhergehend mit der Beratung wird zusätzlich beschlossen, die betreffende Mietpartei schriftlich abzumahnen, die Wohnung binnen 6Wochen zu säubern und in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Ansonsten erfolgt die Kündigung des Mietverhältnisses.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | 1 |
Zu Punkt 4. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO
Die Ortsgemeinde Krautscheid erhält eine Spende in Höhe von 500,00 Euro für den Jugendraum.
Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.
Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter
Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spende noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden kann, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Krautscheid umgehend gefasst wird. Die Spende ist der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 25.03.2024 angezeigt worden.
Dem Ortsgemeinderat Krautscheid wird empfohlen, der Annahme der Spende zuzustimmen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Annahme der Spende wurde zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 5. Auftragsvergaben
Für die Arbeiten am DGH erläuterte Peter Pusch die Ausschreibungen zu:
| - | Fliesenarbeiten: hier ist der Auftrag bereits von Peter Pusch per Ermächtigung an den günstigsten Anbieter vergeben worden. |
| - | Bodenbelag: 1 Anbieter |
| - | Fluchttreppe: 2 Anbieter |
Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an den mindestfordernden Bieter zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
Zu Punkt 7. Verschiedenes
| - | auf Nachfrage einer Zuhörerin wurde die Position des Elektroverteilers im Ortsteil Krautscheid in Nähe des Feuerwehrhauses geklärt. |
| - | die Dachschindeln an der Kapelle Krautscheid sind noch nicht repariert, Peter Pusch fragt bei der betreffenden Firma nach, wann es gemacht wird und kümmert sich um Erledigung. |
| - | in der Kapelle Bellscheid hatte es durch eine mangelhafte Kerze einen Brandschaden am Altar gegeben. Norbert Zeimens fragt bei Norbert Anthony nach, ob der Schaden an die Versicherung gemeldet ist. |