Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung Straßenreinigungspflicht
In letzter Zeit wurde festgestellt, dass einige Grundstückseigentümer in der Ortsgemeinde Olmscheid ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung gemäß den Bestimmungen der gemeindlichen Satzung nicht nachkommen.
Nach dieser Satzung obliegt die Straßenreinigungspflicht für alle innerhalb der geschlossenen Ortschaft gelegenen Straßen den Eigentümern der bebauten und unbebauten Grundstücke die durch sie erschlossen werden oder die an sie angrenzen.
Sie umfasst
- die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitsgrüns der Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage,
- die Schneeräumung,
- das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte,
- das Freihalten der oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, von Unrat, Eis, Schnee und den Wasserabfluss störenden Gegenständen.
Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
54687 Arzfeld, 06. Juni 2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Arzfeld