Bekanntmachung
Der Verteilungsplan über den jährlichen Reinertrag der Jagdnutzung für die Jagdgenossen die nicht auf die Auszahlung ihres Anteils verzichtet haben liegt in der Zeit vom
15. Juni bis 29. Juni 2025
Im Dienstzimmer des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.