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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld

(unmaßstäblicher Entwurf Plankarte Bebauungsplan „Solarpark Sevenig/Our“)

(unmaßstäblicher Entwurf Plankarte Bebauungsplan „Solarpark Daleiden – Irrhausen, Teilfläche OG Daleiden“)

(unmaßstäblicher Entwurf Plankarte Bebauungsplan „Solarpark Daleiden – Irrhausen, Teilfläche OG Irrhausen“)

(Repowering Anlage Lauperath)

(Repowering Anlage Uppershausen)

am Donnerstag, 10.04.2025, 16:30 Uhr,

im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

2.

Wahl einer/eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Arzfeld

3.

Beratung und Beschlussfassung zur 42. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks"; Ortsgemeinde Sevenig/Our

4.

Beratung und Beschlussfassung zur 43. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks"; Ortsgemeinden Daleiden und Irrhausen

5.

Beratung und Beschlussfassung zur 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Repowering von 2 Windkraftanlagen, Gemarkung Arzfeld-Hölzchen, Krautscheid und Lauperath

6.

Strombeschaffung 2026 ff für die kommunalen Liegenschaften im Eifelkreis

7.

Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten für die unterrichtsergänzende Betreuung sowie für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Mittagsverpflegung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Arzfeld

8.

Erlass einer Rechtsverordnung für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen und Marktsonntagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld im Jahr 2025

9.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeinde

gemäß § 94 Absatz 3 GemO

10.

Grundsatzbeschluss über die Mittelverwendung des Förderprogrammes "RZN Regional Zukunft Nachhaltig"

11.

Auftragsvergaben

11.1

Auftragsvergabe Mitteilung, Feuerwehrhaus Dackscheid, Heizung-Sanitär

11.2

Auftragsvergabe

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld

Beschaffung Beladung MZF Dackscheid-Irrhausen

11.3

Neubau Feuerwehrhaus Olmscheid

- Auftragsvergabe Erd-, Maurer- und Betonarbeiten

12.

Mitteilungen der Verwaltung

13.

Anfragen der Ratsmitglieder

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

Der Zuhörer Dieter Thommes erkundigte sich nach dem Sachstand zum Umbau der Turnhalle an der Grundschule Daleiden. Hier wurde ein ausführlicher Sachstandsbericht gegeben.

Zu Punkt 2. Wahl einer/eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Arzfeld

Menschen mit Behinderungen die aktive und gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen, wird von der Verbandsgemeinde Arzfeld als wichtige Aufgabe angesehen.

Insbesondere sollen Menschen mit Behinderungen stärker in kommunale Planungen und Entscheidungen eingebunden werden, weshalb die Bestellung einer/s Behindertenbeauftragte/n erfolgen soll.

Das Amt des/der Behindertenbeauftragte/n wird gemäß § 18 der Gemeindeordnung (GemO) als öffentliches Ehrenamt wahrgenommen.

Nach § 18 Absatz 3 GemO wird der/die Behindertenbeauftragte zur Wahrnehmung ihres/seines Ehrenamtes gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO. Gemäß § 40 Absatz 2 GemO können nur solche Personen gewählt werden, die dem Verbandsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen wurden. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Absatz 5 GemO in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, soweit der Rat nichts anderes beschließt (offene Abstimmung).

Das Mitglied des Verbandsgemeinderates Wolfgang Andre hob positiv die Wichtigkeit dieser Institution hervor und signalisierte auf jeden Fall Zustimmung.

Zur Wahl wird vorgeschlagen:

Frau Michaela Nickels, Am Sonnenhang 10, 54687 Arzfeld

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Michaela Nickels, Arzfeld, zur Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde Arzfeld.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

-

-

Zu Punkt 3. Beratung und Beschlussfassung zur 42. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks"; Ortsgemeinde Sevenig/Our

Die Buß Solar GmbH, als projekttragende Gesellschaft, beabsichtigt auf einer Modulfläche von ca. 15 ha, die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage zur Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie in der Ortsgemeinde Sevenig/Our (Gemarkung Sevenig/Our, Flur 5, Flurstücks-Nrn.: 17, 29 und 100).

Das geplante Vorhaben steht im Einklang mit dem vom Verbandsgemeinderat Arzfeld im Jahr 2020 beschlossenen Kriterienkatalog zur Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen.

Die Photovoltaikfreiflächenanlage besteht aus aneinandergereihten Modulen, die auf festen Gestellen aus feuerverzinktem Stahl platziert werden. Dabei werden jeweils 3 Module vertikal untereinander befestigt. Insgesamt gibt es 3 verschiedene Tischgrößen mit je 8, 16 oder 24 Modulen nebeneinander.

Die Tische werden auf entsprechenden Pfosten montiert, die ca. 1,80 m in den unbefestigten Boden gerammt werden.

Die gesamte PV-Anlage ist in Richtung Süden ausgerichtet. Der Abstand zwischen den Modultischen wird in Abhängigkeit der Geländemodellierung, zur Vermeidung gegenseitiger Beschattung, variabel zwischen 2,00 und 3,00 m gewählt.

Die Vorhabenfläche wird zur Sicherung der Photovoltaikanlage vor unbefugtem Betreten mit Maschen- oder Stahlgitterzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von 2,20 m eingezäunt. Der Zaun weist dabei eine Bodenfreiheit von mindestens 15,00 cm auf, um den Durchlauf von Kleintieren zu garantieren.

Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt ist.

Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes in eine Sonderfläche „Photovoltaik“ notwendig.

Die 42 Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Sevenig/Our. Der Ortsgemeinderat Sevenig/Our hat in seiner Sitzung am 08. April 2025 bereits die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen.

Die Planungskosten zum Erlass des erforderlichen Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden komplett vom Investor getragen.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 42. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Solarpark Sevenig/Our“ der Ortsgemeinde Sevenig/Our Kenntnis.

Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Sevenig/Our rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 42. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.

Alle Kosten der 42. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 4. Beratung und Beschlussfassung zur 43. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks"; Ortsgemeinden Daleiden und Irrhausen

Die Buß Solar GmbH, als projekttragende Gesellschaft, beabsichtigt auf einer Modulfläche von ca. 15 ha, die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage zur Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie in den Ortsgemeinden Daleiden (Gemarkung Daleiden, Flur 3, Flurstücks-Nrn.: 30,31 und 77) und Irrhausen (Gemarkung Irrhausen, Flur 1, Flurstücks-Nrn.: 12/1, 12/2, 13, 25,30,31,32 und 35).

Das geplante Vorhaben steht im Einklang mit dem vom Verbandsgemeinderat Arzfeld im Jahr 2020 beschlossenen Kriterienkatalog zur Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen.

Die Photovoltaikfreiflächenanlage besteht aus aneinandergereihten Modulen, die auf festen Gestellen aus feuerverzinktem Stahl platziert werden. Dabei werden jeweils 3 Module vertikal untereinander befestigt. Insgesamt gibt es 3 verschiedene Tischgrößen mit je 8, 16 oder 24 Modulen nebeneinander.

Die Tische werden auf entsprechenden Pfosten montiert, die ca. 1,80 m in den unbefestigten Boden gerammt werden.

Der Abstand zwischen den Modultischen wird in Abhängigkeit der Geländemodellierung, zur Vermeidung gegenseitiger Beschattung, variabel zwischen 2,00 und 3,00 m gewählt.

Die Vorhabenfläche wird zur Sicherung der Photovoltaikanlage vor unbefugtem Betreten mit Maschen- oder Stahlgitterzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von 2,20 m eingezäunt. Der Zaun weist dabei eine Bodenfreiheit von mindestens 15,00 cm auf, um den Durchlauf von Kleintieren zu garantieren.

Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt ist.

Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes in eine Sonderfläche „Photovoltaik“ notwendig.

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „Errichtung eines Solarparks“. Die Ortsgemeinderäte Daleiden und Irrhausen haben bereits die Grundsatzbeschlüsse gefasst, das anhängige Bebauungsplanverfahren positiv zu begleiten.

Die Planungskosten zum Erlass des erforderlichen Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden komplett vom Investor getragen.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 43. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Errichtung eines Solarparks“ der Ortsgemeinden Daleiden und Irrhausen Kenntnis.

Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinden Daleiden und Irrhausen rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 43. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.

Alle Kosten der 43. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 5. Beratung und Beschlussfassung zur 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Repowering von 2 Windkraftanlagen, Gemarkung Arzfeld-Hölzchen, Krautscheid und Lauperath

In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt. Im Plan ist außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht zulässig ist.

Allerdings trifft für eine etwa 0,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid bzw. südwestlich von Lauperath (westlich angrenzend an den bestehenden Windpark Lauperath) die geltende FNP-Teilfortschreibung Windenergie keine Aussage zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von WEA. Das Gebiet ist im FNP derzeit als „Fläche ohne Darstellung / Festlegung zur Windenergienutzung (gem. § 5 (1) BauGB) gekennzeichnet. Grund für diese Darstellung war, dass damals der Innenbereich von Krautscheid nicht durch eine Satzung abgegrenzt war und deshalb der notwendige Schutzabstand zum Wohngebiet nicht eindeutig festgestellt werden konnte.

Zwischenzeitlich wurde eine Klarstellungssatzung erlassen, die dieses Regelungsdefizit behebt. Somit kann jetzt der notwendige Schutzabstand eindeutig bestimmt werden. Danach sind im aktuell unbestimmten Bereich im FNP auf dem größten Teil der Fläche keine WEA zulässig.

Ein Ziel der Planänderung ist daher für dieses Gebiet die Festlegung im FNP zu treffen, dass dort keine WEA zulässig sind.

Durch gesetzliche Regelungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz und der damit einhergehenden Änderungen des Baugesetzbuches (u.a. § 245e Abs. 1) können im Zuge einer sogenannten „isolierten Positivplanung“ auch in Flächennutzungsplänen mit Ausschlusswirkung zusätzliche Sondergebiete im Umfang bis maximal 25 % der Fläche der bestehenden Sondergebiete ausgewiesen werden.

Von dieser Regelung macht die VG Arzfeld bei der laufenden Planung des Sondergebietes für Windenergienutzung im Geweberwald in der Ortsgemeinde Plütscheid bereits Gebrauch. Dieses Sondergebiet umfasst eine Fläche von 81 ha.

Die gesetzlich zulässigen 25 % der bisher ausgewiesenen Sondergebiete im Umfang von 340 ha werden damit noch nicht vollständig ausgeschöpft. Es können noch weitere 4 ha Sondergebiete ausgewiesen werden (25 % von 340 ha = 85 ha).

Auf der Gemarkung Lauperath (VG Arzfeld) und der Gemarkung Uppershausen (VG Südeifel) sollen zwei alte Windenergieanlagen zurückgebaut und jeweils durch eine moderne WEA heutiger Größenordnung ersetzt werden (Repowering).

Die Altanlage in Lauperath soll durch eine neue Anlage auf der Gemarkung Hölzchen, Ortsgemeinde Arzfeld ersetzt werden und die alte Anlage auf der Gemarkung Uppershausen (VG Südeifel) durch eine neue Anlage auf der Gemarkung Krautscheid (VG Arzfeld).

Der planungsrechtlich zulässige Abstand von der maximal 2-fachen Höhe der neuen Anlage zur Altanlage wird in beiden Fällen eingehalten, allerdings liegen die neuen Standorte nicht in ausgewiesenen Sondergebieten für Windenergienutzung.

Es ist daher ein weiteres Ziel der geplanten Änderung des FNP im Bereich der beiden geplanten Repowering-Vorhaben zusätzliche Sondergebiete im Zuge einer isolierten Positivplanung im Umfang von insgesamt maximal 4 ha auszuweisen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Arzfeld in Bezug „Repowering von 2 Windkraftanlagen, Gemarkung Arzfeld-Hölzchen, Krautscheid und Lauperath“ Kenntnis.

Damit das Verfahren rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 44. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.

Alle Kosten der 44. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 6. Strombeschaffung 2026 ff für die kommunalen Liegenschaften im Eifelkreis

Grundsätzlich haben alle beteiligten Kommunen (Verbandsgemeinden des Eifelkreises, Stadt Bitburg und der Eifelkreis) Interesse an der Umsetzung eines Strombilanzkreises „Kommunale Liegenschaften“.

Die Umsetzung eines Bilanzkreises „kommunale Liegenschaften“ kann aufgrund des benötigten Vorlaufes erst ab dem Jahr 2027 erfolgen. Für das Jahr 2026 wird daher eine Zwischenlösung benötigt.

Der GStB bietet weder eine Ausschreibung für ein Jahr noch eine Ausschreibung mit Sonderkündigungsrecht nach einem Jahr Vertragslaufzeit an.

Die Beschaffung des Fremdstrombedarfes der kommunalen Liegenschaften der Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg für das Übergangsjahr 2026 soll dienstleistend durch die KNE AöR erfolgen. Diese führt ebenfalls die Stromausschreibung 2026 für den Betriebszweig Abwasser der jeweiligen Werke durch. Die Konditionen für die Durchführung der europaweiten öffentlichen Stromausschreibung entsprechen denen des GStB. Mit Blick auf die verfolgten Klima-Ziele soll ausschließlich Strom aus regionalen erneuerbaren Energiequellen ausgeschrieben werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat beschließt für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde Arzfeld die KNE AöR mit der Durchführung der europaweiten öffentlichen Ausschreibung des Strombedarfes 2026 zu beauftragen.

Zur Erreichung bilanzieller Klimaneutralität soll ausschließlich Strom aus regionalen erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) beschafft werden.

Der Bürgermeister wird zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten für die unterrichtsergänzende Betreuung sowie für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Mittagsverpflegung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Arzfeld

1.

Erhöhung des Beitrages für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung

Seit dem Schuljahr 2015/2016 erhebt die Verbandsgemeinde Arzfeld eine Pauschale für das Mittagessen der Grundschulkinder. Am Ende jedes Halbjahres wird die Pauschale mit den real eingenommenen Essen gegengerechnet. Entweder wird das entstandene Guthaben zurückerstattet oder die Forderung eingezogen. Dieses Verfahren nimmt immer mehr Zeitressourcen in Anspruch, da die Kinderzahlen in den letzten Jahren immer weiter gestiegen sind. Im Schuljahr 2024/2025 sind insgesamt 157 Kinder zum Mittagessen angemeldet.

Es wird empfohlen, wie u.a. in der Verbandsgemeinde Südeifel schon seit einigen Jahren praktiziert, einen monatlichen Festbetrag festzusetzen.

Dieser Betrag muss entrichtet werden, unabhängig davon, ob das Kind das Essen eingenommen hat oder aufgrund eines Termins oder Krankheit gefehlt hat.

Dafür wird eine Ferienüberhangsberechnung durchgeführt, bei der die Ferienzeiten direkt berücksichtigt und herausgerechnet werden. Eine Erhebung sollte für 11 Monate erfolgen.

Für die Berechnung des Betrages wird die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), an welcher sich der Preis für ein Mittagessen auf Empfehlung des Landes RLP orientiert, herangezogen.

Diese wird jeweils zum 1.1. des Jahres aktualisiert.

Der Elternanteil an den Verpflegungskosten für die in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arzfeld stehenden Grundschulen soll jährlich, zu Beginn des neuen Schuljahres, auf Grundlage der aktuellen SvEV angepasst werden und die Werte den Eltern im Anmeldeverfahren mitgeteilt werden.

Für Geschwisterkinder wird empfohlen eine prozentuale Ermäßigung, für das 2. Kind 95% der Pauschale, für jedes weitere Kind 90% der Pauschale, anzuwenden. Für Personen, die keine Schüler sind, wird empfohlen, den Eigenanteil auf 150% von dem gültigen Wert für ein Mittagessen nach der SvEV.

Im Jahr 2025 erhöhte sich der Betrag pro Essen nach der SvEV von 4,13€ auf 4,40€.

Mit diesem Wert stellen sich die Pauschalen für das Schuljahr 2025I2026 wie folgt dar:

2.

Erhöhung der Elternbeiträgen in der unterrichtsergänzenden Betreuung an den Grundschulen Daleiden, Arzfeld und Lützkampen

In den Grundschulen Arzfeld, Daleiden und Lützkampen bietet die Verbandsgemeinde Arzfeld eine Betreuende Grundschule an, beginnend in der 5. Stunde und endend um 16:30 Uhr.

An allen drei Standorten werden zurzeit täglich zwei Kräfte eingesetzt.

Die Eltern können zwischen drei verschiedenen Tarifen wählen. Diese Tarife werden für 11 Monate gezahlt.

Im Schuljahr 2024I2025 verteilt sich das „Buchungsverhalten“ wie folgt:

Die Buchung von Tarif 1 deckt ca. 2 volle Tage/ Woche ab.

Es gibt auch Anmeldungen, die z.B. nur die 5. Stunde (3 Anmeldungen) betreffen oder täglich bis 13:30 Uhr/14:00 Uhr (14 Anmeldungen) eine Betreuung benötigen.

Seit 2018 wurden die Gebühren für die Betreuung nicht mehr erhöht. Im Schuljahr 2023/2024 sind ungedeckte Kosten von 85.781,58 € für alle drei Schulen entstanden.

Es wird empfohlen die Tarife jeweils um 10 €/Monat zu erhöhen.

Dadurch ergeben sich auf Basis der derzeitigen Anmeldungen Mehreinnahmen von 950 €/Monat (10.450,00 € im Schuljahr).

Recherche in den umliegenden VGs

Grundschule Pronsfeld: 55€ /Monat täglich oder 20 € nur die 5. Stunde

Grundschule Bollendorf: 70 €/Monat oder 48 €/Monat für bis zu 2 Tage/Woche, aber 12 Monate

Grundschule Bertrada Prüm: 20,00 € bis 13:30 Uhr oder 50,00 €/Monat

Grundschule Bitburg Nord: 114 €/25 Std., 103 €/20 Std., 80 €/10 Std., 45 €/ 5 Std.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Anhebung der Elternbeiträge für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arzfeld und der Umstellung auf einen Festbetrag sowie der vorgeschlagenen Anhebung der Elternbeiträge zu den Kosten für die unterrichtsergänzende Betreuung an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arzfeld zu.

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten für die unterrichtsergänzende Betreuung sowie für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Mittagsverpflegung an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arzfeld wird wie folgt geändert:

3. Änderungssatzung:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld hat aufgrund des §24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit §§ 68, 75 und 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (SchulG) und §§ 1,2,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende 3. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten für die unterrichtsergänzende Betreuung sowie für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Mittagsverpflegung an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen:

§ 1 - Änderungen:

§3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Der Elternanteil an den Verpflegungskosten für die in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arzfeld stehenden Grundschulen wird jährlich, zu Beginn des neuen Schuljahres, auf Grundlage der aktuellen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst.

Für Personen, die nicht Schüler sind, beträgt der Eigenanteil 150% von dem aktuellen Wert für ein Mittagessen, nach der SvEV.

§3 Absatz 2

wird gestrichen.

§ 4 Absatz 2:

Für Kinder aus Mehrkindfamilien, sofern mehrere Kinder aus einer Familie an der Verpflegung einer Grundschule der Verbandsgemeinde Arzfeld teilnehmen, wird der Essensbeitrag wie folgt festgesetzt:

§ 4 Absatz 3

wird gestrichen

§5 Überschrift ändern: Festbetrag für das Mittagessen, Fälligkeit

§5 Absatz 1

Auf Grundlage des Betrages für ein Mittagessen aus der SvEV und unter Berücksichtigung der Ferienzeiten, wird ein monatlicher Festbetrag, abhängig von den angemeldeten Tagen/Woche, erhoben.

Dieser wird den Eltern im Anmeldeverfahren mit den dann gültigen Werten bekanntgegeben.

§5 Absatz 2

Kann ein Kind wegen Erkrankung, Abwesenheit vom Schulort, oder aus Gründen, die die Schule nicht zu vertreten hat, nicht an dem Mittagessen teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des entsprechenden Betrages.

§ 5 Absatz 4

Die Zahlungen sind fällig zum 15. eines jeden Monats, in dem das Mittagessen vorgehalten wird.

§7 Absatz 3

3.1.An den Grundschulen Arzfeld, Daleiden, Lützkampen

3.2. An der Grundschule Waxweiler, ausschließlich freitags

§7 Absatz 4

Soweit die Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres die Wochentage der Teilnahme am Betreuungsangebot nicht festlegen, ist ein erhöhter Elternbeitrag von 65,00 € für das erste Kind und 60,00 € für jedes weitere Kind zu zahlen, wenn das Kind bis zu 10 Stunden wöchentlich an der Betreuung teilnimmt.

§ 8 Absatz 4 (NEU)l

Eine Kündigung des Mittagessens ist mit einer Frist von einer Woche zum 1. eines Monats möglich.

§ 2- Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt zum 01.08.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 8. Erlass einer Rechtsverordnung für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen und Marktsonntagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld im Jahr 2025

Auch im Jahr 2025 werden wieder verkaufsoffene Sonntage und Marktsonntage in verschiedenen Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Arzfeld durchgeführt.

Genaue Termine liegen der Verwaltung noch nicht vor.

Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) sowie das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) eröffnet diese Möglichkeit.

Erforderlich sind Rechtsverordnungen der Verbandsgemeindeverwaltung.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Dem Erlass von Rechtsverordnungen über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen und Marktsonntagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld im Jahr 2025 wird entsprechend der kommenden Anträge zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 9. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Verbandsgemeinde Arzfeld erhält folgende Spenden:

-

Für die Freiwillige Feuerwehr Waxweiler in Höhe von 3.000,00 €

-

Für die Freiwillige Feuerwehr Daleiden in Höhe von 300,00 €

Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spenden noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden können, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Verbandsgemeinderat Arzfeld umgehend gefasst wird.

Die Spenden sind der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Dem Verbandsgemeinderat Arzfeld wird empfohlen, der Annahme der Spenden zuzustimmen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 10. Grundsatzbeschluss über die Mittelverwendung des Förderprogrammes "RZN Regional Zukunft Nachhaltig"

Die Landesregierung hat mit dem Regionalen Zukunftsprogramm ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das Kommunen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützt. Mit einem Gesamtbudget von 200 Millionen Euro sollen vor allem Regionen gestärkt werden, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen. Das Ziel: die Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen des Landes anzugleichen, während sie ihre individuelle Identität wahren.

Antragsberechtigt sind 62 Verbandsgemeinden, eine verbandsfreie Gemeinde und eine kreisfreie Stadt sowie fünf Landkreise, deren Kreisgebiet komplett in der Förderkulisse liegt. Die Entscheidung über die Förderkulisse wurde mittels Strukturindex des Statistischen Landesamtes festgelegt, der die strukturellen Chancen und Herausforderungen im Land vergleicht. Eingeflossen sind beispielsweise Kriterien wie wirtschaftliche Lage oder demografische Entwicklung.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der auf die Verbandsgemeinde Arzfeld entfallende Förderbetrag von 1.552.921,88 € soll zu 500.000 € auf die Verbandsgemeinde und 1.052.921,88 € auf die Ortsgemeinden, welche zum Stichtag 28.03.25 Projektanträge eingereicht haben, aufgeteilt werden.

Im Bereich der Ortsgemeinden erfolgt die Aufteilung über einen Sockelbetrag von 10.000 € je teilnehmende Ortsgemeinde, der übrige Anteil wird über die Einwohnerzahlen (Stichtag 31.12.24) aufgeteilt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 11. Auftragsvergaben

Zu Punkt 11.1. Auftragsvergabe Mitteilung, Feuerwehrhaus Dackscheid, Heizung-Sanitär

1. Auftragsvergabe Mitteilung, Feuerwehrhaus Dackscheid, Heizung-Sanitär

Aufgrund der Auftragsermächtigung durch den Verbandsgemeinderat am 18.04.2024 an Bürgermeister Johannes Kuhl, wurde der Auftrag für das Gewerk Heizung-Sanitär an die mindestbietende Firma nach einem abgeschlossenen Vergabeverfahrens und Prüfung der Eignung erteilt.

Submission der beschränkten Ausschreibung am 05.02.2025

Anzahl der eingereichten Angebote: 2

Angebot wurde zur Wertung zugelassen die Eignung der Firma geprüft.

Der Auftrag für die Heizung-/Sanitärarbeiten wurde am 11.02.2025 an die Firma Weinand, Bleialf, erteilt. Die Auftragssumme beträgt 29.253,53 Euro

2. Auftragsvergabe Mitteilung, Feuerwehrhaus Dackscheid, Elektro

Aufgrund der Auftragsermächtigung durch den Verbandsgemeinderat am 18.04.2024 an Bürgermeister Johannes Kuhl, wurde der Auftrag für das Gewerk Elektro an die mindestbietende Firma nach einem abgeschlossenen Vergabeverfahrens und Prüfung der Eignung erteilt.

Submission der beschränkten Ausschreibung am 02.04.2025

Anzahl der eingereichten Angebote: 2

Angebot wurde zur Wertung zugelassen die Eignung der Firma geprüft.

Der Auftrag für die Elektroarbeiten wurde am 07.04.2025 an die Firma Vabo, Waxweiler, erteilt. Die Auftragssumme beträgt 19.300,78 Euro

Zu Punkt 11.2. Auftragsvergabe

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld

Beschaffung Beladung MZF Dackscheid-Irrhausen

Für die Freiwilligen Feuerwehren Dackscheid und Irrhausen wurden jeweils ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) angeschafft. Demzufolge muss für jedes Fahrzeug eine Beladung gemäß dem Waldbrand- und Starkregenkonzept der Verbandsgemeinde Arzfeld beschafft werden.

Eine erfolgte Ausschreibung führte zu folgendem Ergebnis:

Am Submissionstermin am 03.04.2025 um 11:00 Uhr lagen für die insgesamt sechs Lose Angebote von sechs Anbietern vor. Die jeweils günstigsten Angebote sind wie folgt:

Los 1 (Material allg.):

W. Schmitt Feuerwehrtechnik GmbH

4.211,32 €

Los 2 (Rollcontainer Waldbrand):

Lur SL GmbH

7.759,28 €

Los 3 (Rollcontainer Waldbrand Material):

W. Schmitt Feuerwehrtechnik GmbH

10.587,95 €

Los 4.1 (Rollcontainer Starkregen):

Lur SL GmbH

7.521,28 €

Los 4.2 (Rollcontainer Starkregen Material):

W&M Feuerwehrtechnik GmbH

35.858,75 €

Los 5 (Rollcontainer Gitterboxen):

BTL Brandschutz Technik GmbH

3.159,45 €

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Auftragserteilung für

- Los 1

W. Schmitt Feuerwehrtechnik i. H. v. 4.211,32 €

- Los 2

Lur SL GmbH i. H. v. 7.759,28 €

- Los 3

W. Schmitt Feuerwehrtechnik GmbH i. H. v. 10.587,95 €

- Los 4.1

Lur SL GmbH i. H. v. 7.521,28 €

- Los 4.2

W&M Feuerwehrtechnik GmbH i. H. v. 35.858,75 €

- Los 5

BTL Brandschutz Technik GmbH i. H. v. 3.159,45 €

für die Beschaffung der Beladung gemäß dem Starkregen- und Unwetterkonzept der Verbandsgemeinde Arzfeld für die beiden Mehrzweckfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren Dackscheid und Irrhausen zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 11.3. Neubau Feuerwehrhaus Olmscheid

- Auftragsvergabe Erd-, Maurer- und Betonarbeiten

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Olmscheid wurden nunmehr die Erd-, Maurer- und Betonarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Die Submission soll am 30.04.2025 stattfinden. Nach vorliegender Kostenschätzung des Planungsbüro Berg, Waxweiler, ist für dieses Gewerk mit einer Auftragssumme von rd. 198.000,00 € zu rechnen. Bis spätestens 31.05.2025 muss nachfolgend eine Auftragserteilung erfolgen. In diesem Zeitraum ist keine weitere Sitzung des Verbandsgemeinderates geplant.

Die Abrissarbeiten des bestehenden Feuerwehrgerätehauses werden durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr getätigt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Von der Verwaltung wurden die Erd-, Maurer- und Betonarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Olmscheid öffentlich ausgeschrieben. Da bis zum Ablauf der Bindefrist keine weitere Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld erfolgt wird Bürgermeister Johannes Kuhl ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

-

-

Zu Punkt 12. Mitteilungen der Verwaltung

Verträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern – Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gemäß § 33 Abs. 2 GemO

Die Verbandsgemeinde Arzfeld hat mit folgenden Personen im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO Verträge abgeschlossen:

Architekt Berg, Waxweiler

Zu Punkt 13. Anfragen der Ratsmitglieder

Ratsmitglied Brandt fragte hinsichtlich der Errichtung weiterer Windkraftanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Arzfeld nach. Bürgermeister Kuhl führte aus, dass in der kommenden Sitzung der Planungsauftrag an das mindestbietende Büro vergeben werden soll. In diesem Verfahren muss auch über etwaige Kriterien beraten und beschlossen werden.