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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

46. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Oberpierscheid

Teilbereich: Bebauungsplan „Kapellenweg“

Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 03. Juli 2025 beschlossen, das Verfahren der 46. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Oberpierscheid, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“, zu betreiben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 7. Oktober 2025 bis einschließlich 7. November 2025.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 1. Oktober 2025 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 7. November 2025 aufgefordert worden.

In der Sitzung vom 5. Februar 2026 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der TöB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf der 46. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“

Das Plangebiet „Kapellenweg“ ist im aktuellen Flächennutzungsplan zum Teil bereits als Mischbaufläche und landwirtschaftlicher Fläche dargestellt.

Mit dem im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan soll auf dieser Baufläche nun Baurecht für ein Einfamilienwohnhaus geschaffen werden. Die Umgebungsnutzung im Kapellenweg besteht aus Wohngebäuden mit entsprechenden Nebengebäuden sowie landwirtschaftlich genutzten Gebäuden.

Als geplante künftige Nutzung des Plangebiets ist für das Grundstück Wohnbebauung bzw. ein Allgemeines Wohngebiet WA i. S. d. § 4 BauNVO vorgesehen.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB), ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenweg“.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“

Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereiches umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücks-Nr.: 100/10 (teilweise) sowie das Flurstück Nr.: 204/4 (vollständig).

Damit umfasst der Geltungsbereich 1.385 m², davon sind 930 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Die genaue räumliche Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Gebietsabgrenzung:

 

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen öffentlich aus

Erläuterungsbericht Teil 2 – Umweltbericht mit allen gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB und § 2 a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten, so v. a.

- Landschaftsraum

- Umweltvorgaben – Schutzgebiete

- Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

- Umweltmaßnahmen und Umweltauswirkungen

- Umweltvarianten / Planalternative

- Umweltmonitoring

- Umweltverfahren

- Zusammenfassung

Thema / Charakterisierung: Umweltschutz und Landespflege

Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 13.11.2025

Thema/Charakterisierung: Altablagerungen, Wasserschutzgebiete, Oberflächenentwässerung, Abwasserbeseitigung, Schmutz- und Niederschlagswasser:

Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 13.11.2025 sowie

Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld – Fachbereich 3 vom 21.10.2025

sowie

Stellungnahme VG-Werke, VG Arzfeld vom 13.11.2025

Thema/Charakterisierung: Immissionsschutz und Einhaltung von Immissionsricht-werten:

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP vom 30.10.2025

sowie

Immissionsschutz-Gutachten Normec Uppenkamp vom 28.02.2025

sowie

Stellungnahme der SGD-Nord, Gewerbeaufsicht vom 24.10.2025

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 05. Februar 2026 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

16. Juni 2026 bis einschließlich 17. Juli 2026

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 57, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können während der o. g. Frist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 46. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Kapellenweg“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

54687 Arzfeld, 12. Juni 2026
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl
Bürgermeister