Der Verteilungsplan über den jährlichen Reinertrag der Jagdnutzung für die Jagdgenossen, die nicht auf die Auszahlung ihres Anteils verzichtet haben, liegt in der Zeit vom
14. Juni 2026 bis 28. Juni 2026
im Dienstzimmer des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.