Wir bitten diese Forderung bis spätestens 28. Juni 2025 an die Verbandsgemeindekasse Arzfeld zu überweisen.
—
Nach Ablauf der vorgenannten Frist müssen die fälligen Beträge unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eingezogen werden.
—
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag an dem vorgenannten Tag bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen ist. Nur die Absendung bis zu dem Termin genügt nicht.
—
Zahlungen können nur bargeldlos auf eines der folgenden Konten der Verbandsgemeindekasse Arzfeld vorgenommen werden:
—
Kreissparkasse Bitburg-Prüm (BIC: MALADE51BIT)
IBAN: DE38 5865 0030 0050 0005 79
—
Raiffeisenbank Westeifel eG (BIC: GENODED1WSC)
IBAN: DE25 5866 1901 0000 0003 50
—
Geben Sie bitte die in dem Steuerbescheid angegebene Kontonummer an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung zu gewährleisten.
—
Diese öffentliche Mahnung erfolgt nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz.