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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Mahnung

Allgemeine Abgaben (Grundsteuer und Nebenabgaben, Abwassergebühren) und Gewerbesteuer der Fälligkeit 15.06.2025

Wir bitten diese Forderung bis spätestens 28. Juni 2025 an die Verbandsgemeindekasse Arzfeld zu überweisen.

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Nach Ablauf der vorgenannten Frist müssen die fälligen Beträge unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eingezogen werden.

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Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag an dem vorgenannten Tag bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen ist. Nur die Absendung bis zu dem Termin genügt nicht.

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Zahlungen können nur bargeldlos auf eines der folgenden Konten der Verbandsgemeindekasse Arzfeld vorgenommen werden:

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Kreissparkasse Bitburg-Prüm (BIC: MALADE51BIT)

IBAN: DE38 5865 0030 0050 0005 79

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Raiffeisenbank Westeifel eG (BIC: GENODED1WSC)

IBAN: DE25 5866 1901 0000 0003 50

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Geben Sie bitte die in dem Steuerbescheid angegebene Kontonummer an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung zu gewährleisten.

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Diese öffentliche Mahnung erfolgt nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz.

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Arzfeld
Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde