Gemäß § 2 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlicher Straße und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Arzfeld ist dies nicht zulässig.
Wir bitten die Hundehalter, zukünftig darauf zu achten, dass die Hunde innerhalb bebauter Ortslage beim Auslauf an der Leine geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslage sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. Wir bitten um Beachtung, damit derartige Maßnahmen nicht erforderlich werden.