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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hargarten

am Donnerstag, 22.06.2023, 19:00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Hargarten

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Jahre 2024-2028

3.

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Einstieg in ein klimaangepasstes Waldmanagement

5.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

6.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über das anstehende Sommerfest der Ortsgemeinde. Die organisatorischen Fragen werden noch intern zwischen den Ratsmitgliedern besprochen.

Zu Punkt 2. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Jahre 2024-2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesw

eit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden engagierte Personen, die am Amtsgericht Bitburg und Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.

Die Ortsgemeinden stellen bis spätestens 30.06.2023 Vorschlagslisten mit Kandidaten auf. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen wird Herr Christian Welter gewählt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 3. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

Der Ortsgemeinderat Hargarten hat mit Datum vom 22.02.1988 eine Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen erlassen, die bis zum heutigen Tag in Kraft ist. Allerdings entspricht diese Satzung nicht mehr den aktuellen Rechtsgrundlagen, denn das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) wurde im Jahr 1996 grundlegend reformiert und seitdem mehrfach geändert.

Zwischenzeitlich hat das Land Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der Erhebung einmaliger Beiträge für Verkehrsanlagen (Einzelabrechnung) abgeschafft und das System der wiederkehrenden Beiträge flächendeckend eingeführt.

Die maßgeblichen Bestimmungen für wiederkehrende Beiträge ergeben sich aus § 10a KAG. Dort ist im Wesentlichen bestimmt, dass von den Gemeinden durch Satzung einheitliche öffentliche Einrichtungen festgelegt werden, die durch das Zusammenfassen mehrerer, in einem abgrenzbaren und räumlich zusammenhängenden Gebietsteil liegender Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes gebildet werden.

Der von der Verwaltung erarbeitete Satzungsentwurf basiert auf der aktuellen Fassung der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, wobei die in der Verbandsgemeinde Arzfeld üblichen Gegebenheiten berücksichtigt wurden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) in der Fassung des den Ratsmitgliedern vorliegenden Entwurfs. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Sitzungsniederschrift.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 4. Beratung und Beschlussfassung über den Einstieg in ein klimaangepasstes Waldmanagement

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 11.11.2022 die Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement veröffentlicht. Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind.

Der Vorsitzende informierte eingehend über die Thematik.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat beschließt den Einstieg in ein klimaangepasstes Waldmanagement. Über einen konkreten Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Kriterien der Förderrichtlinie wird in einer späteren Sitzung entschieden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Punkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 6. Verschiedenes

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Die Ortsgemeinde Hargarten erhält von der Westnetz GmbH „Aktiv vor Ort“ eine Spende in Höhe von 2.000,00 Euro zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport dürfen Spenden bis zur Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Hargarten stimmt der Annahme dieser Spende zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-