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Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Euscheid

am Dienstag, 27.05.2025, 19:00 Uhr,

im Mehrzweckgebäude Euscheid

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Erlass einer Verbandssatzung "Bebauungsplan Aaronia AG"

3.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

4.1

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 2. Erlass einer Verbandssatzung "Bebauungsplan Aaronia AG"

Das Unternehmen Aaronia AG beabsichtigt eine Erweiterung ihres Firmengeländes. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 8 BauGB notwendig.

Die Ortsgemeinden sind Träger der Planungshoheit und entscheiden somit über die Aufstellung von Bebauungsplänen in ihrem Gemeindegebiet.

Das Firmengelände der Firma Aaronia AG erstreckt sich jedoch sowohl über die Gemeinde Strickscheid als auch über die Gemeinde Euscheid. Somit handelt es sich um ein gemarkungsübergreifendes Vorhaben.

Um einen gemeinsamen gemarkungsübergreifenden Bebauungsplan aufstellen zu können, bedarf es der Gründung eines Planungsverbandes gem. § 205 BauGB. Dieser übernimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts für dieses konkrete Vorhaben anstelle der jeweiligen Ortsgemeinden die Aufgabe der Bauleitplanung.

Zur Aufstellung des Planungsverbandes wurde eine Verbandssatzung erstellt. Diese wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Mitglieder des Planungsverbandes sind die Ortsgemeinden Strickscheid und Euscheid. Aufgabe des Verbandes ist die verbindliche Bauleitplanung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Organe des Planungsverbandes sind die Verbandsversammlung sowie der Verbandsvorsteher. Als Verbandsvorsteher soll Herr Bürgermeister Johannes Kuhl fungieren.

Die Verbandsversammlung wird mit je drei Vertretern der beiden beteiligten Ortsgemeinden sowie dessen Ortsbürgermeister besetzt.

Die Verbandsversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes.

Der Verband ist wieder aufzulösen, wenn sein Zweck, also die verbindliche Überplanung des Firmengeländes, erfüllt ist. Der Zweck ist insbesondere dann erfüllt, soweit das bauleitplanerische Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes abgeschlossen ist.

Als Vertreter wurden folgende Ratsmitglieder gewählt:

1. Thomas Mertens

Ortsbürgermeister

2. Rainer Probst

Stellvertreter Paul Gompelmann

3. Michael Mertens

Stellvertreter Werner Thielen

4. Lisa Steffens

Stellvertreter Stefan Probst

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

Der Gründung eines Planungsverbandes gem. § 205 BauGB für die verbindliche Überplanung des Firmengeländes der Aaronia AG auf den Gemarkungen Strickscheid und Euscheid wird ebenso wie dem Satzungsentwurf zugestimmt. Die weiteren notwendigen Schritte sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

3.1 Instandsetzung Dorfgemeinschaftshaus

Zur angedachten Instandsetzung des Dorfgemeinschaftshauses wird die Verwaltung beauftragt, den Kassenbestand im Hinblick auf verfügbare Mittel zu prüfen und sich mit dem Ortsbürgermeister in Verbindung zu setzen. Auch soll hierbei die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Nachtragshaushaltes beleuchtet werden.

3.2 Erdverkabelung Tannenweg

Im Zuge der Erdverkabelung im Bereich des Tannenweges kam es im Rahmen der Bauausführung zu Unstimmigkeiten. Anlässlich einer noch ausstehenden Endabnahme sollen diese Unstimmigkeiten mit Westnetz und der ausführenden Baufirma Kudla behoben werden.

Zu Punkt 4. Verschiedenes

Zu Punkt 4.1. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Ortsgemeinde Euscheid erhält eine Spende in Höhe von 500,00 € für die Notfallrettung (Defibrillator).

Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen.

Damit die Spende noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden kann, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Euscheid umgehend gefasst wird.

Die Spende ist der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 21.05.2025 angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Euscheid stimmt der Annahme der Spende zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-