Bekanntmachung
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung Kehrweg“:
Der Ortsgemeinderat Plütscheid hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung Kehrweg“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.
Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung Kehrweg“:
Die Ortsgemeinde Plütscheid plant im Westen der Ortslage die Ausweisung neuer Wohnbauflächen.
Dabei soll ein ca. 1,22 ha großes Flächenareal am Ende des „Kehrweges“ entwickelt werden.
Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und grenzen unmittelbar an das Siedlungsgefüge an.
Anlass für die Ortsgemeinde die Ausweisung von Wohnbauflächen voranzutreiben ist die Nachfrage nach Baugrundstücken. Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der Thematik beschäftigt und musste feststellen, dass sämtliche noch freien Grundstücke von Privateigentümern vorgehalten werden und keine gemeindeeigenen Grundstücke zur Verfügung gestellt werden können.
Die zu überplanenden Grundstücke können von der Gemeinde erworben werden, so dass nach Rechtskraft des Bebauungsplans ausreichend Bauplätze dem freien Markt zur Verfügung stehen.
Die dargestellte Vorgehensweise trägt dazu bei, dass die Ortsgemeinde den vorhandenen Bedarf an Wohnraum kurzfristig befriedigen kann und darüber hinaus für den mittelfristigen Bedarf über ein ausreichendes Flächenpotential mit Erweiterungsmöglichkeiten verfügt.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Wohnbaufläche (W) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Plütscheid ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinde Plütscheid gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der 38. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Verlängerung Kehrweg“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Verlängerung Kehrweg“:
Das Plangebiet liegt im Westen von Plütscheid.
Es wird über die Gemeindestraße „Kehrweg“ erschlossen. Südöstlich schließt sich das Siedlungsgefüge von Plütscheid an.
Das Plangebiet umfasst die Parzellen 17, 18/6 und 73/1 teilweise, der Flur 4, Gemarkung Plütscheid..
Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus den nachfolgenden Planzeichnungen:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Der Ortsgemeinderat Plütscheid hat am 28. Mai 2025 den Beschluss gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Verlängerung Kehrweg“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
01. Juli 2025 bis einschließlich 01. August 2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Verlängerung Kehrweg“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Verlängerung Kehrweg“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.