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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Waxweiler

am Dienstag, 14.04.2026, 19:00 Uhr,

im Feuerwehrgerätehaus Waxweiler

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Kindertagesstätte Waxweiler

3.

Änderung der Beschilderung in der Bahnhofstraße

3.1

Anbringen einer Fahrbahnmarkierung im Bereich der Bushaltestelle

3.2

Aufstellen von Schildern zur Erlaubnis des Parkens auf Gehwegen in der Bahnhofstraße

4.

Nachwahl zu Ausschüssen

- Ausschuss für Wirtschaft und Kultur

- Tourismusausschuss

5.

Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN)

6.

Auftragsvergaben

6.1

Ausbau der K 123 "Pintesfelder Straße" - OD Waxweiler

6.2

Auftragsvergabe - Fußbodensanierung Flurbereich Kindertagesstätte Haus 1

7.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

7.1

Hochwasserschutz "Gerhard-Faber-Straße"

7.2

Hauptprüfung von zwei Brückenbauwerken nach DIN 1076 im Jahr 2026; Beauftragung der Verbandsgemeinde Arzfeld zur Sammelausschreibung.

8.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.  Mitteilungen

-

Hochwasservorsorgemaßnahmen SGD Abflachung des Ufers der Prüm sind keine Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes

o

Bürgermeister soll erneute Gespräche mit der Kreisverwaltung führen

-

Es wurde mit der VG über Hochwassermaßnahmen an der Brücke Weiherbach gesprochen

o

Da seitens der OG Waxweiler Interesse besteht, soll eine Videokonferenz stattfinden

-

Es wurden Gespräche zu Hochwassermaßnahmen im Bereich der Gerhard-Faber-Straße geführt.

-

Sondervermögen Bund-Länder Erklärung durch Bürgermeister

-

Info Eifeler Mundarten KV Bitburg - Rita Brandenburg nimmt sich an

-

Innenstadtimpulse 2026 Info - Bis Juni 2026 Anmeldung -> Vorschläge sammeln

o

Bankerneuerung im Fokus

-

Friedhof Kühlung Leichenhalle Wartung zu jährlicher Pauschale

Zu Punkt 2. Kindertagesstätte Waxweiler

-

Der Ortsbürgermeister informierte, dass die Verbandsgemeinde Arzfeld im Namen der Ortsgemeinde Waxweiler und den Einzugsgemeinden der Kita Waxweiler einen fristwahrenden Widerspruch gegen die Gemeindebeteiligung am Personalkostenanteil bei der Kreisverwaltung eingereicht hat.

-

Aufgrund einer Anfrage des Kita-Personals bei Ortbürgermeister Krohn stellte dieser einen Antrag an den Gemeinderat über die Möglichkeit einer Änderung des Namens der Kindertagesstätte.

Sinn der Anfrage ist der Wechsel des Namens von „St. Johannes der Täufer“ auf einen nicht-katholischen Namen.

Es wurde über folgenden Beschluss abgestimmt:

„Der Rat stimmt der Umbenennung der Kindertagesstätte „St. Johannes der Täufer“ Waxweiler zu. Der neue Name soll nach einer Umfrage erneut zur Abstimmung gebracht werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

12

2

Zu Punkt 3. Änderung der Beschilderung in der Bahnhofstraße

Zu Punkt 3.1.  Anbringen einer Fahrbahnmarkierung im Bereich der Bushaltestelle

Die Beschilderung der Bushaltestelle in der Bahnhofstraße stellt trotz der provisorischen Parkverbotsbeschilderung weiterhin ein Problem dar. Die Beschilderung wird regelmäßig zum eigenen Vorteil versetzt oder gänzlich ignoriert. Dadurch können Linienbusse nicht zugunsten des Verkehrs beiseite fahren und sorgen täglich für kleinere Staus.

Bereits vor der provisorischen Beschilderung wurde seitens der Verbandsgemeinde geraten, eine Fahrbahnmarkierung anzubringen, welche die richtigen Abstände verdeutlichen soll und unter Anderem die Ahndung von Vergehen erleichtert.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmt der Anbringung einer Fahrbahnmarkierung an der Bushaltestelle Bahnhofstraße (aus Richtung Lünebach kommend) zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

„Ferner bittet die Ortsgemeinde um Überprüfung der Möglichkeit, die Bushaltestelle um einige Meter zu verschieben. Die Verbandsgemeinde soll diesen Antrag bei der nächsten Verkehrsschau berücksichtigen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

Zu Punkt 3.2. Aufstellen von Schildern zur Erlaubnis des Parkens auf Gehwegen in der Bahnhofstraße

Aufgrund der jüngsten Ereignisse und der mehreren eingegangenen Beschwerden über die Parksituation in der Bahnhofstraße wird vorgeschlagen, zur eindeutigen Regelung der erlaubten Parkflächen in diesem Bereich Verkehrsschilder (VZ 315-56 bzw. 315-57) aufzustellen.

Ziel ist es u. a. Parkmöglichkeiten klar zu definieren, Verstöße besser festzustellen und Gefahrensituationen aufgrund von parkenden Fahrzeugen vorzubeugen.

Die Beschlussfassung wird abhängig vom Ergebnis der Überprüfungen aus TOP 3.1. verschoben bzw. verworfen.

Zu Punkt 4. Nachwahl zu Ausschüssen

- Ausschuss für Wirtschaft und Kultur

- Tourismusausschuss

Herr Rainer Leisen war Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Kultur sowie im Tourismusausschuss. Mit seinem Ableben müssen diese Plätze neu besetzt werden.

Für den Tourismus-Ausschuss wird Herr Stefan Hagedorn (vorher Stellvertreter) die Stelle von Herrn Leisen besetzen. Herr René Troes wird die dann freie Stelle von Herrn Hagedorn als Stellvertreter wahrnehmen.

Im Ausschuss für Wirtschaft und Kultur wird Herr Wilfried Wiesner (vorher Stellvertreter) die Stelle von Herrn Leisen besetzen. Herr Jörg Antony wird die dann freie Stelle von Herrn Wiesner als Stellvertreter wahrnehmen.

Der Neubesetzung wird in beiden Fällen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

Zu Punkt 5. Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN)

Das Regionale Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN-Förderprogramm) dient der finanziellen Unterstützung kommunaler und regionaler Investitionsmaßnahmen zur Stärkung strukturschwächerer Räume. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, der Daseinsvorsorge sowie der nachhaltigen Entwicklung.

Die RZN-Förderung erfolgt im Rahmen festgelegter Programmrichtlinien insbesondere hinsichtlich Fördergegenstand (u. a. Maßnahmenkatalog), Förderquote und Bewilligungszeitraum. Die Maßnahmen sind bis Ablauf des Jahres 2028 abzuschließen. Anhand eines festgelegten Schlüssels wurden die Mittel auf die Gemeinden verteilt.

Mit Bescheid vom 01.12.2025 wurden der Verbandsgemeinde Arzfeld als zuwendungsberechtigter Kommune Fördermittel in voller Höhe von 1.552.921,88 EUR bewilligt.

Die Bewilligung umfasst unter anderem Maßnahmen der Gemeinde Waxweiler mit den jeweils beantragten Zuwendungshöhen.

Zur fristgerechten Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Abschluss bis spätestens 31.12.2028) ist die Durchführung entsprechender Vergabeverfahren erforderlich. Da die einzelnen Ausschreibungen zeitgleich gestaffelt erfolgen werden, soll durch einen Grundsatzbeschluss die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen bestätigt sowie der Ortsbürgermeister ermächtigt werden, die jeweiligen Aufträge nach Durchführung der Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Die Ermächtigung dient der Verfahrensbeschleunigung und stellt sicher, dass die Maßnahmen fristgerecht umgesetzt und die bewilligten Fördermittel vollständig in Anspruch genommen werden können.

Folgende Maßnahmen wurden beantragt und bewilligt:

Gestaltung Bereich "Im Kanal"

34.409,04 €

Erneuerung der Fenster in der KiTa

inkl. Sonnenschutzfunktion

72.000,00 €

Kirchenpfad als fußläufige Verbindung

zum Mehrgenerationenplatz

20.443,03 €

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen.

2. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Über die erteilten Aufträge ist in der nächstfolgenden Ratssitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

Zu Punkt 6. Auftragsvergaben

Zu Punkt 6.1.  Ausbau der K 123 "Pintesfelder Straße" - OD Waxweiler

Beim Ausbau der K 123 in der OD Waxweiler, Pintesfelder Straße, wurde die Bepflanzung als Gemeinschaftsmaßnahme durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Gerolstein öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission fand am 05.03.2026 statt. Nach Mitteilung des LBM Gerolstein hat die Firma UVB GALABAU S.A.R.L., L-Wasserbillig, das annehmbarste und zugleich wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der LBM beabsichtigt daher, dieser Firma den Auftrag zur Durchführung der Bepflanzung mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von insgesamt 97.836,55 Euro zu erteilen und bittet den Ortsgemeinderat Waxweiler um Zustimmung zu der Auftragsvergabe.

Der Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Waxweiler an den Kosten für die Bepflanzung beträgt gemäß der vorliegenden Kostenteilungsberechnung ca. 7.400,89 Euro.

Die örtliche Bauleitung für die Gesamtmaßnahme obliegt dem LBM Gerolstein.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe für die Bepflanzung im Rahmen des Ausbaus der K 123 „Pintesfelder Straße“ – OD Waxweiler an die Firma UVB GALABAU S.A.R.L., L-Wasserbillig, zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

-

5

Zu Punkt 6.2. Auftragsvergabe - Fußbodensanierung Flurbereich Kindertagesstätte Haus 1

Für die Fußbodensanierung im Flurbereich der Kindertagesstätte Waxweiler Haus 1 wurden drei Gewerke beschränkt im Ausschreibungsportal Subreport am 11.02.2026 ausgeschrieben.

Die Submissionen erfolgten am 12.03.2026. Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch vom Planungsbüro Berg, Waxweiler, geprüft. Die formelle Prüfung der Angebote und die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgte durch die Verbandsgemeindeverwaltung.

6.2.1 Abbruch Bodenaufbau

Das Gewerk Abbruch war beschränkt an 7 Firmen ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen.

Die Eignung der mindestbietenden Firma ist bekannt. Eine zuverlässige Zusammenarbeit in der Vergangenheit wird bestätigt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung für den Abbruch an den wirtschaftlichsten Anbieter die Fa. Propson Bau & Forst, Daleiden, zu.

Die Auftragssumme beträgt 10.242,93 Euro“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

6.2.2 Estricharbeiten

Das Gewerk Estrich war beschränkt an 3 Firmen ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen.

Die Eignung der mindestbietenden Firma ist bekannt. Eine zuverlässige Zusammenarbeit in der Vergangenheit wird bestätigt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung für die Estricharbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter die Fa. Meter, Heidenburg, zu.

Die Auftragssumme beträgt 12.696,11 Euro.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

6.3 Bodenbelag

Das Gewerk Bodenbelag wurde beschränkt an 7 Firmen ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen.

Die Eignung der mindestbietenden Firma ist bekannt. Eine zuverlässige Zusammenarbeit in der Vergangenheit wird bestätigt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Gemeinderat stimmt der Auftragserteilung zu dem Gewerk Bodenbelag an die Fa. TVW, Großlittgen, zu. Die Auftragssumme beträgt 15.292,93 Euro.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

Zu Punkt 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

-

Der Ortsbürgermeister informierte den Rat über ein Treffen mit dem Besitzer des Edekas Waxweiler. Grund dafür war, dass die übergeordnete Firma Edeka mit der Parkplatzanlage des Edekas in Waxweiler unzufrieden sei, da diese den Standards nicht entspräche. Nun wurde die Anfrage aufgenommen, dass die Parkfläche rund um den Edeka, welche im Besitz der OG Waxweiler ist, vom Betreiber des Edekas aufgekauft und saniert wird.

Hierzu soll der Ortsbürgermeister in die Verhandlung gehen. Es sollen Auflagen und Bedingungen vereinbart werden.

-

Es war angedacht in der Pintesfelder Straße ein Insektenhotel anzubringen. Dies soll nun an den Standort „Mehrgenerationenplatz“ verlegt werden.

-

Die Ortsgemeinde wurde durch den Verein „Wir für Waxweiler“ angefragt, sich mit 1000 Euro an den Kosten für die XXL-Aussichtsbank zu beteiligen.

Die Ortsgemeinde stimmt der Beteiligung wie beantragt zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

1

4

- Antrag 06-260371-02 Errichtung einer Infostele

Gemarkung Waxweiler, Flur 4, 286/4

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

- BA-BA-2026-024 Neubau einer Garage mit Carport

Gemarkung Waxweiler, Flur 4, Nr.: 1692

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

-

-

Aufgrund von Ausschließungsgründen nach § 22 und der Äußerung der Befangenheit in dieser Angelegenheit, haben die Ratsmitglieder Manfred Berg, Bernhard Junghölter und Karin Junghölter nicht an der Entscheidung mitgewirkt.

- BA-BA-2026-016 Sanierung/Umbau eines Wohnhauses

Gemarkung Waxweiler, Flur 7; Nr. 125/1

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

-

Der Ortsbürgermeister erhielt eine Anfrage über die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung. Inhalt der Anfrage war eine Planung, den „Devon“-Stein, welcher sich am Aussichtspunkt „Biotop“ (Ortsausgang Richtung Lauperath) befindet, durch einen Metallrahmen vor Wettereinflüssen zu schützen und besser ausstellen zu können. Die Planung umfasst Gesamtkosten in Höhe von 5.000 Euro. Die Hälfte der Kosten sind bereits gedeckt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Ortsgemeinde ist bereit das Projekt mit maximal 500,00 Euro zu unterstützen, sofern die Finanzierung nicht vollständig gewährleistet ist.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

-

5

Zu Punkt 7.1. Hochwasserschutz "Gerhard-Faber-Straße"

Die Ortsgemeinde Waxweiler hat für das Projekt „Einrichtung eines Notwasserweges im Bereich der Gerhard-Faber-Straße“ einen Förderantrag beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Die ursprünglich eingeplanten Fördermittel stehen somit nicht zur Verfügung.

Durch die Umsetzung der Maßnahme soll ein möglichst schadloses Ableiten des Oberflächenwassers in die „Prüm“ ermöglicht werden. Gebäude sollen geschützt und ein Abfluss des Wassers in die Straße „Schmelzberg“ verhindert werden.

Für die Ortsgemeinde Waxweiler bestehen folgende Möglichkeiten zur Reaktion auf die Ablehnung des Förderantrages:

Möglichkeit 1:

Unabhängig von der Förderentscheidung soll das Projekt dennoch umgesetzt werden.

In diesem Fall trägt die Gemeinde die entstehenden Kosten in voller Höhe. Diese belaufen sich geschätzt auf 17.000,00 Euro.

Voraussetzung ist, dass die vollständige Finanzierung vor Beginn der Maßnahme sichergestellt ist.

Möglichkeit 2:

Das Vorhaben wird aufgrund der fehlenden Fördermittel nicht umgesetzt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Gemeinderat nimmt die Ablehnung des Förderantrages zur Kenntnis.

Bezüglich der weiteren Vorgehensweise entscheidet sich der Gemeinderat für keine der beiden genannten Möglichkeiten.

Der Ortsgemeinderat bittet die Verbandsgemeinde um eine Anfrage für eine bauliche Lösung an den LBM heranzutreten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

Zu Punkt 7.2. Hauptprüfung von zwei Brückenbauwerken nach DIN 1076 im Jahr 2026; Beauftragung der Verbandsgemeinde Arzfeld zur Sammelausschreibung.

Wie in der Ortsbürgermeister-Besprechung am 12.03.2026 vorgestellt wurde, gibt es in der Ortsgemeinde zwei Brücken, die in 2026 nach der DIN 1076 (Bauwerksprüfung) geprüft werden sollen:

- Schmelzbergbrücke

- Straßenbrücke Am Kanal

Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, um die Stand-sicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit von Bauwerken sicherzustellen. Als Baulastträger ist die Ortsgemeinde verpflichtet, diese Prüfungen (hier: Hauptprüfung) durchzuführen.

Die Prüfung dient der frühzeitigen Schadenserkennung, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und langfristigen Kosteneinsparung. Die Prüfungen sollen im Sommer 2026 stattfinden. Um Synergie­effekte zu nutzen und Kosten zu senken, werden die Bauwerke in einer Sammelausschreibung über die Verbandsgemeinde gebündelt.

Die genannten Kosten beruhen auf Schätzungen und können nach Ausschreibung abweichen. Momentan wird von etwa 7.700,00 Euro ausgegangen (Schmelzbergbrücke: ca. 5.800,00 Euro, Brücke Am Kanal: ca. 1.900,00 Euro).

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

1.

Die Ortsgemeinde Waxweiler beschließt die Durchführung der Hauptprüfung nach DIN 1076 für die zwei in ihrer Baulast befindlichen Brückenbauwerke.

2.

Zur Optimierung der Prüfzyklen und zur Kostenreduzierung beauftragt die Ortsgemeinde Waxweiler die Verbandsgemeinde Arzfeld, diese Prüfungen im Rahmen einer Sammelausschreibung (22 Bauwerke gesamt) durchzuführen und die Ingenieurleistungen zu vergeben.

3.

Die geschätzten Kosten in Höhe von ca. 7.700 Euro brutto werden im Haushalt 2026 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

-

-

Zu Punkt 8. Verschiedenes

-

Der Anwohner der Lünebacher Straße 1 in Waxweiler bittet um die Anbringung eines Verkehrsspiegels um seine Ausfahrt sicherer zu machen. Hierzu soll die Straßenverkehrsbehörde angehört werden.

-

Die Ortsgemeinde hat einigen Bürgern erlaubt, Geräte oder sonstige Materialien auf dem Gelände des Bauhofes zwischenzulagern. Aufgrund des dringenden Eigenbedarfs dieser Lager-Flächen werden die Bürger nun gebeten diese zu räumen.

-

Nachdem die Pintesfelder Straße nun saniert worden ist, berichten die Anwohner über ständige Raserei und Gefahr durch den Straßenverkehr. Da es nun auch schon mehrfach zu Beinaheunfällen und Kollisionen mit parkenden Autos kam, wird eine Petition mit dem Zweck, Maßnahmen zu ergreifen, gestartet.

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wird geraten, die Geschwindigkeitsmessanlage der Ortsgemeinde in die Pintesfelder Straße zu hängen, um mit den Auswertungen an die Polizei heranzutreten, sodass eine Verkehrsüberwachung stattfinden kann.