Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Niederschrift

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Arzfeld am Dienstag, 09.06.2026, 19:00 Uhr, im Gemeindehaus Arzfeld

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Vorstellung Erstentwurf Spielplatz Im Wiesengrund

3.

Sachstand Neue Mitte, KiTa, Jugendhaus

4.

Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 7 GemHVO

4.1

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

4.2

Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes

5.

Erweiterung der Kindertagesstätte Arzfeld;

Änderung der Zweckvereinbarung vom 15.05.2019

6.

Schwerpunktsetzung im Rahmen des Förderantragsverfahrens "Innenstadt-Impulse"

7.

Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

- Sachstand und weitere Vorgehensweise

8.

27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

9.

44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

10.

Auftragsvergaben

11.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

12.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Thomas Klar informierte den Ortsgemeinderat über folgende Themenbereiche:

-

Termin hinsichtlich der Entwässerung der in der Planung befindlichen Baugebiete

-

Gewährleistungstermin „Eichelsberg“

-

Veranstaltung „Grenzland in Flammen“

-

Treffen der Vereinsgemeinschaft

-

Vereinsjubiläen

-

Förderverfahren Sportanlage Arzfeld und Jugendraum

-

Kreisbürgermeisterkonferenz

Zu Punkt 2. Vorstellung Erstentwurf Spielplatz Im Wiesengrund

Ortsbürgermeister Thomas Klar gab allgemeine Hinweise über den aktuellen Stand der Angelegenheit „Spielplatz Im Wiesengrund“, insbesondere über Finanzierungsmöglichkeiten sowie über die Vorschläge hinsichtlich der Gestaltung der Anlage.

Fördermöglichkeiten, wie z.B. LEADER-Förderung u.a. sollten angestrebt werden.

Auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters wurde sich darauf verständigt, dass zunächst ein angepasster finaler Planentwurf erstellt wird und dieser den Ratsmitgliedern zur Abstimmung vorgelegt wird.

Gleichzeitig wird eine Kostenermittlung mit Finanzierungsvorschlägen, insbesondere Zuschussmöglichkeiten, erstellt und ggfls. den Ratsmitgliedern vorgelegt.

Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmt der Ortsgemeinderat der grundsätzlichen Planung sowie der vorgestellten weiteren Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

Zu Punkt 3. Sachstand Neue Mitte, KiTa, Jugendhaus

Ortsbürgermeister Klar gab allgemeine Informationen über die bevorstehenden Baumaßnahmen.

Hinsichtlich der Maßnahme „Neubau Jugendraum“ informierte das Ratsmitglied Hannah Dimmer über den derzeitigen Sachstand.

Der Ortsgemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Zu Punkt 4.  Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtrags-haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 7 GemHVO

Zu Punkt 4.1.  Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.

Zu Punkt 4.2.  Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahre 2026 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.

Zu Punkt 5. Erweiterung der Kindertagesstätte Arzfeld;

Änderung der Zweckvereinbarung vom 15.05.2019

Derzeit laufen die Planungen zur Erweiterung der KiTa Arzfeld. In einem Gespräch am 16. April 2026 wurden die Ortsbürgermeister aus dem Einzugsbereich der KiTa über die Planungen, den derzeitigen Stand der Baumaßnahme sowie die mögliche Kostenabrechnung durch die Verwaltung und das beauftragte Planungsbüro Ludes, L-Echternach, informiert.

Laut Aussage der Architekten soll im September 2026 mit dem Aufbau der Container-KiTa begonnen werden. Die Planer gehen von einer Bauzeit von 2 Jahren aus für die Erweiterung. Die Kostensumme für die Umsetzung der Baumaßnahme beträgt nach aktueller Kostenberechnung 5.576.694,38 €.

Zu den Investitionskosten erhält die Ortsgemeinde Arzfeld als Träger der KiTa jeweils einen Zuschuss vom Land sowie Eifelkreis Bitburg-Prüm.

Gesamtkosten brutto  —  5.576.694,38 €

./. Landeszuwendung lt. Bewilligungsbescheid  —  308.500,00 €

./. KfW-Förderung

Sanierung Bestandsgebäude  —  661.995,00 €

Erweiterungsbau  —  97.200,00 €

./. Kreiszuschuss lt. Bewilligungsbescheid  —  1.013.251,60 €

Ungedeckte Kosten  —  3.495.747,78 €

Diese ungedeckten Kosten müssen grundsätzlich auf alle Ortsgemeinden aus dem Einzugsbereich der KiTa aufgeteilt werden. Bei Berücksichtigung der Einwohnerzahlen ergibt sich folgende Berechnung:

Einwohner

Kostenanteil

Arzfeld

1500

1.970.545,54 €

Jucken

181

237.779,16 €

Kickeshausen

44

57.802,67 €

Lichtenborn

322

423.010,44 €

Olmscheid

208

273.248,98 €

Üttfeld

406

533.360,99 €

Gesamt

2661

3.495.747,78 €

Aufgrund der geänderten Kosten erwartet die Verwaltung eine höhere Zuwendung des Eifelkreises, da diese sich mit 40 % an den ungedeckten Investitionskosten beteiligen. Hiernach ergibt sich dann folgende Kostenverteilung:

Mögliche Kreiszuwendung

bei Anerkennung geänderte Baukosten — 1.803.599,75 €

Ungedeckte Kosten — 2.705.399,63 €

Einwohner

Kostenanteil

Arzfeld

1500

1.525.027,98 €

Jucken

181

184.020,04 €

Kickeshausen

44

44.734,15 €

Lichtenborn

322

327.372,67 €

Olmscheid

208

211.470,55 €

Üttfeld

406

412.774,24 €

2661

2.705.399,63 €

Von der Verwaltung wird aber folgender Vorschlag zur Finanzierung der Maßnahme gemacht:

-

Die Trägergemeinde Arzfeld übernimmt die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme und stellt die erforderlichen Finanzmittel in ihren Haushalt ein.

-

Der Anteil der Ortsgemeinden des Einzugsbereiches am Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) wird über die jährliche Kostenabrechnung der KiTa an die Trägergemeinde erstattet.

-

Natürlich kann eine Ortsgemeinde ihren Anteil bei Fertigstellung und Gesamtabrechnung der Baumaßnahme vorzeitig ablösen. In diesem Falle entfällt dann eine Beteiligung an der Kostenabrechnung des Schuldendienstes für diesen Kredit.

Bei der letzten Erweiterung der KiTa Arzfeld wurde seinerzeit die gleiche Verfahrensweise gewählt.

Hiernach würden sich nach der Kostenberechnung im ersten Jahr der Kostenabrechnung folgende Kostenanteile ergeben:

Einwohner

Kostenanteil

Arzfeld

1500

101.493,24 €

Jucken

181

12.246,85 €

Kickeshausen

44

2.977,13 €

Lichtenborn

322

21.787,21 €

Olmscheid

208

14.073,73 €

Üttfeld

406

27.470,84 €

2661

180.049,00 €

Die Finanzierung der Maßnahme wird auf die Dauer von 20 Jahren erfolgen. Natürlich werden die Zinslasten von Jahr zu Jahr abnehmen, sodass auch der jeweilige Kostenanteil sinkt.

Damit entsprechend dem Vorschlag abgerechnet werden kann ist eine Änderung der bestehenden Zweckvereinbarung vom 15.05.2019 erforderlich. § 4 Absatz 1 der Zweckvereinbarung müsste wie folgt geändert werden:

„Die nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckten Investitionskosten des Erweiterungs- und Umbaus gemäß Baugenehmigung vom 13.08.2015 sowie der Baugenehmigung Nr. 06-221912-02 (Aufstockung) und Nr. 06-260470-02 (Container-KiTa) einschließlich der Einrichtungskosten werden vorab von der Ortsgemeinde Arzfeld finanziert. Dies erfolgt durch eine Kreditaufnahme.

Der Schuldendienst für die Kreditverpflichtung (Zinsen und Tilgung) wird jährlich auf die an der Zweckvereinbarung beteiligten Ortsgemeinden im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Hauptwohnsitz) zum 31. Dezember des Abrechnungsjahres umgelegt.“

Die Ortsgemeinden aus dem Einzugsbereich sind nunmehr gebeten, dieses Thema in einer der nächsten Ratssitzungen auf die Tagesordnung zu nehmen und eine Beschlussfassung zur Änderung der Zweckvereinbarung herbeizuführen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Ortsgemeinde Arzfeld stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung über die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb der Kindertagesstätte Arzfeld entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu. Der Ortsbürgermeister/Die Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Änderung der Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

Zu Punkt 6. Schwerpunktsetzung im Rahmen des Förderantragsverfahrens "Innenstadt-Impulse"

Ortsbürgermeister Thomas Klar informierte über das Förderprogramm und die Fördergrundsätze hinsichtlich des Förderverfahrens „Innenstadt-Impulse“.

Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Städten und Gemeinden mit den Programmen der Städtebauförderung leistungsfähige Förderinstrumente zur Stärkung der Innenstädte zur Verfügung.

Ziel des Modellvorhabens ist es, in den zentralen Orten Zukunftsperspektiven für die Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren modellhaft aufzuzeigen und Instrumente der Zentrenentwicklung zu entwickeln.

An einigen Beispielen, wie Gewässer, Leerstandskonzept, Erholungspotenziale, wurde das Förderprogramm erläutert.

Der Förderantrag ist bis zum 26. Juni 2026 einzureichen.

Ratsmitglied Tobias Thielen wies auf die Möglichkeiten des sogenannten Energy Sharing hin.

Diese Möglichkeiten sollten ggfls. im Rahmen des Förderprogramm berücksichtigt werden.

Nach eingehender Beratung und Diskussion sprach sich der Ortsgemeinderat für die Teilnahme an dem Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ aus und beauftragt das Büro ISU aus Bitburg den Förderantrag vorzubereiten und vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

Zu Punkt 7. Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

- Sachstand und weitere Vorgehensweise

Ortsbürgermeister Thomas Klar und der erste Beigeordnete Robin Antony informierten über das Förderprogramm und den aktuellen Sachstand.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag vorzubereiten und der Förderstelle vorzulegen.

Die weitere Entwicklung in der Angelegenheit bleibt abzuwarten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

Zu Punkt 8. 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18. April 2024 ist die 27. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Teilbereich „Windenergie“ ist die Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Insbesondere soll die bisher geltende eingeschränkte „Rotor-Out-Regelung“ in eine uneingeschränkte Regelung überführt werden, sodass Rotoren von Windenergieanlagen künftig generell Flächen außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete überstreichen dürfen.

Durch diese Anpassung wird sichergestellt, dass die bestehenden Sondergebiete für Windenergienutzung vollständig auf die gesetzlich geforderten Flächenbeitragswerte angerechnet werden können. Die räumlichen Abgrenzungen der Sondergebiete sowie die zugrunde liegenden Planungskriterien bleiben dabei unverändert, sodass die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 3. Februar 2024 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 7. Februar 2024 bis zum 8. März 2024 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 1. Februar 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 8. März 2024 Anregungen geltend machen.

Mit Beschluss vom 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Arzfeld stimmt der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

Zu Punkt 9.  44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 10. April 2025 ist die 44. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Ziel der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:

In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt. Im Plan ist außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht zulässig ist.

Ziel dieser Fortschreibung ist es, durch eine isolierte Positivplanung zwei bestehende Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen zu ersetzen (Repowering), wobei die neuen Standorte außerhalb bisheriger Sondergebiete liegen. Die neuen Sondergebiete umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha. Damit bleibt die zulässige Höchstgrenze von 25 % zusätzlicher Sondergebietsfläche gemäß § 245e BauGB gewahrt.

Gleichzeitig wird eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid, die bisher keine Festlegung zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan aufwies, ausdrücklich als Ausschlussfläche dargestellt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 31. Januar 2026 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 3. Februar 2026 bis zum 6. März 2026 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 3. Februar 2026 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 6. März 2026 Anregungen geltend machen.

Mit Beschluss vom 26. März 2026 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Arzfeld stimmt der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

Zu Punkt 10. Auftragsvergaben

Ortsbürgermeister Thomas Klar informierte über das Submissionsergebnis hinsichtlich der Herrichtung einer Interims-Kita in Containerbauweise.

Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat der Auftragserteilung an die mindestfordernde Firma zu.

Es wurde hierzu ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Baumaßnahme „Grundschule Daleiden“ sehr gute Erfahrungen mit der Firma gemacht wurden.

Weitere Informationen zur Ausschreibung erfolgen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

Zu Punkt 11. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

11.1. Informationen

Ortsbürgermeister Thomas Klar informierte über den Sachstand der Angelegenheiten

-

Bauhof im Bereich der Firma Stabilo, Arzfeld

-

Ausstellungsgelände und Kreuzstraße

-

Baugebiet Kreuzstraße

Nach eingehender Beratung und Diskussion bleibt die weitere Entwicklung in der Angelegenheit abzuwarten.

Der Ortsbürgermeister wird die Ratsmitglieder bei Bedarf entsprechend informieren.

11.2. Bauantrag Az.: BA-BA-2026-047

Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides hinsichtlich der Erweitereung eines Wohnhauses Hinter Zwanken 21, 54687 Arzfeld, Gemarkung Arzfeld, Flur 9, Nr. 140/1

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB sowie die beantragte Befreiung wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nahm das Ratsmitglied Hannah Dimmer wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil.

11.3. Veräußerung der Kapelle Hölzchen

Ortsbürgermeister Klar teilte mit, dass sich in mehreren Gremien dafür ausgesprochen wurde, die Kapelle Hölzchen zu veräußern.

Nach Auswertung der vorliegenden Kaufangebote haben sich die beteiligten Gremien dafür ausgesprochen, dem Kaufangebot des Kaufinteressenten, der VR Bank EifelLand e.G., den Zuschlag zu erteilen.

In dem Zusammenhang hat das Bistum Trier angeregt, bei Bedarf den vorhandenen Hochaltar noch zu übernehmen.

Hierzu sind mit dem Kaufinteressenten die entsprechenden Gespräche zu führen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

11.4. Anschaffung von Gerätschaften für den Bauhof

Zur Durchführung der immer mehr zunehmenden gemeindlichen Arbeiten ist die Anschaffung von weiteren Gerätschaften für den Bauhof erforderlich.

Es handelt sich hierbei um eine elektrische Ameise sowie ein Fahrzeug „Traxter“.

Ortsbürgermeister Klar erläuterte die hierfür anfallenden Anschaffungskosten.

Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmt der Ortsgemeinderat der Anschaffung der genannten Gerätschaften zu.

Die Anschaffung und Finanzierung der Gerätschaften ist im Rahmen des nächsten Nachtragshaushaltsplanes 2026 darzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

11.5. Gewährleistungsarbeiten an der Schulstraße und KiTa-Parkplatz

Der Ortsbürgermeister informierte über den aktuellen Sachstand.

11.6. Gemeindliche Mauerwerk in der Mühlenstraße

Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht der Ortsgemeinde sind im Bereich des Bauwerkes dringend Sanierungsarbeiten erforderlich.

Ortsbürgermeister Klar informierte über einen Ortstermin mit entsprechenden Fachfirmen.

Sobald in dieser Angelegenheit weitere Informationen vorliegen, erfolgt eine weitere Beratung im Ortsgemeinderat.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Verfahrensregelung zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-

Zu Punkt 12. Verschiedenes

12.1.  Anfrage Ratsmitglied Tobias Thielen

Das Ratsmitglied Tobias Thielen informierte über mögliche Verhütungsmaßnahmen gegen die asiatische Hornisse.

Bürgermeister Johannes Kuhl informierte in diesem Zusammenhang über Maßnahmen auf Landkreisebene insbesondere in Hinblick auf invasive Tierarten.

Das Ratsmitglied Thielen wird die ihm vorliegenden Erfahrungsberichte den weiteren Ratsmitgliedern zur Verfügung stellen.

12.2. Anfrage Ratsmitglied Sascha Kulik

Im Bereich der Gemeindestraße „Im Wiesengrund - Gartenstraße“ ist die Aufstellung eines Verkehrsschildes „Sackgasse“ erforderlich.

Ortsbürgermeister Klar wird die Angelegenheit überprüfen und ggfls. das Weitere veranlassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

-

-