am Freitag, 23.06.2023, 18:00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Kesfeld
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Jahre 2024-2028 |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge |
| 4. | Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen. |
| 5. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 6. | Verschiedenes |
Der Vorsitzende eröffnete um 18:00 Uhr die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Mitteilungen |
Es lagen keine Mitteilungen vor.
| Zu Punkt 2. | Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Jahre 2024-2028 |
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden engagierte Personen, die am Amtsgericht Bitburg und Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.
Die Ortsgemeinden stellen bis spätestens 30.06.2023 Vorschlagslisten mit Kandidaten auf. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen wird Herr Roland Kotz gewählt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
| Zu Punkt 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge |
Der Ortsgemeinderat Kesfeld hat mit Datum vom 12.01.1988 eine Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen erlassen, die bis zum heutigen Tag in Kraft ist. Allerdings entspricht diese Satzung nicht mehr den aktuellen Rechtsgrundlagen, denn das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 1996 grundlegend reformiert und seitdem mehrfach geändert.
Zwischenzeitlich hat das Land Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der der Erhebung einmaliger Beiträge für Verkehrsanlagen (sog. Einzelabrechnung) abgeschafft und das System der wiederkehrenden Beiträge flächendeckend eingeführt.
Die maßgeblichen Bestimmungen für wiederkehrende Beiträge ergeben sich aus § 10a KAG. Dort ist im Wesentlichen bestimmt, dass von den Gemeinden durch Satzung einheitliche öffentliche Einrichtungen festgelegt werden, die durch das Zusammenfassen mehrerer, in einem abgrenzbaren und räumlich zusammenhängenden Gebietsteil liegender Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes gebildet werden.
Der von der Verwaltung erarbeitete Satzungsentwurf basiert auf der aktuellen Fassung der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, wobei die in der Verbandsgemeinde Arzfeld üblichen Gegebenheiten berücksichtigt wurden.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
| Zu Punkt 4. | Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen. Vorlage 2023/15KES/002 |
Bei der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung der VG Arzfeld wurden durch Vertreter der Westenergie die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten vorgestellt.
Diese Umstellung ist jedoch an eine Verlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge geknüpft, um seitens Westenergie geeignete Finanzierungsmöglichkeiten anbieten zu können.
Es wird eine Vertragsverlängerung wie folgt vorgesehen:
| - | Die neuen Vertragsbestandteile dieser Vereinbarung gelten ab 01.07.2023. |
| - | Die Vertragslaufzeit des Licht & Service-Vertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängert sich bis 30.06.2035. |
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Die Ortsgemeinde stimmt der Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Westenergie wie im Entwurf vorgelegt zu.
Die neue Vereinbarung gilt ab dem 01.07.2023, die Vertragslaufzeit des Licht- und
Servicevertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängern sich bis zum 30.06.2035.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
| Zu Punkt 5. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
a. Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für die Errichtung einer Garage im Außenbereich, Grundstück: Gemarkung Kesfeld, Flur 51, Nr. 146
Der Ortsgemeinderat stimmt der bereits unterzeichneten Zustimmungserklärung nachträglich zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
b. Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für die Errichtung einer Windkraftanlage Grundstück: Gemarkung Kesfeld, Flur 51, Nr. 218
Der 1. Beigeordnete wird mit der Unterzeichnung der Zustimmungserklärung der Ortsgemeinde beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
| Zu Punkt 6. | Verschiedenes |
| - | Der Vorsitzende informierte über die Angebote zum Abschluss von Elementarschadens-versicherungen für die gemeindlichen Gebäude. Der Rat befürwortet den Abschluss. |
| - | Mit den Arbeiten zur Sanierung der Hochwasserschäden wird in Kürze begonnen. |
| - | Im September steht die nächste Prüfung der Spielplatzgeräte an. |
| - | Der Rat wurde über die Zahlen zum Jahresabschluss 2021 der Islek Energie AöR informiert. |