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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Waxweiler

am Dienstag, 27.06.2023, 19:00 Uhr,

Dechant-Faber-Haus

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

2.

Mitteilungen

3.1

Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme einer Verschonungsregelung in die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

hier: Verkehrsanlage "Unter der Mühle"

3.2

Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme einer Verschonungsregelung in die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

hier: Verkehrsanlage "Scheuerweg"

3.3

Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme einer Verschonungsregelung in die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

hier: Verkehrsanlage "Schmelzberg"

3.4

Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme einer Verschonungsregelung in die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

hier: Verkehrsanlage "Am Hüttenberg"

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

5.

Auftragsvergaben

6.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

7.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor.

Zu Punkt 2. Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über

den Sachstand zur Beseitigung der Hochwasserschäden am Weiherbach

den Sachstand zur Erneuerung der Fußgängerbrücke am Sportplatz

Fischereiangelegenheiten

Zu Punkt 3.1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme einer Verschonungsregelung in die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge hier: Verkehrsanlage "Unter der Mühle"

Die noch zu beschließende neue Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge sieht in § 13 gemäß den Vorgaben aus § 10 a Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) die Verschonung verschiedener Verkehrsanlagen für einen bestimmten Zeitraum seit der Herstellung der Anlage bzw. seit der letztmaligen Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge vor. Ergänzend zu den in der bisherigen Fassung der Ausbaubeitragssatzung bereits enthaltenen Regelungen für die Verkehrsanlagen „Scheuerweg“, „Schmelzberg“ und „Am Hüttenberg“ muss in die neue Satzung noch eine Übergangs- bzw. Verschonungsregelung für die neue Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unter der Mühle“ (1. Bauabschnitt) aufgenommen werden, weil diese Verkehrsanlage in 2023 endgültig hergestellt wird.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Gem. § 10 a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, die Zufahrt oder Zugang zu der Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unter der Mühle“

(1. Bauabschnitt) nehmen können, vorbehaltlich einer in der Ausbaubeitragssatzung festgelegten Eckgrundstücksvergünstigung, erstmals nach 20 Jahren seit kompletter Herstellung der Verkehrsanlage bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für Verkehrsanlagen berücksichtigt und beitragspflichtig werden. Da die endgültige Herstellung der Verkehrsanlage im Jahr 2023 erfolgen wird, werden die betreffenden Grundstücke erstmals im Jahr 2043 bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages berücksichtigt und beitragspflichtig.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

-

-

Zu Punkt 3.2. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme einer Verschonungsregelung in die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

hier: Verkehrsanlage "Scheuerweg"

Die bisherige Ausbaubeitragssatzung sieht für die Verkehrsanlage „Scheuerweg“ als Übergangsregelung die Befreiung von der Beitragspflicht bis einschließlich 2025 vor. Diese Übergangsregelung soll in der noch zu beschließenden neuen Ausbaubeitragsatzung in gleicher Weise enthalten sein.

Wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO haben die Ratsmitglieder Manfred Pütz und Karin Junghölter nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Entsprechend der in der bisherigen Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge vom 30.11.2010 bereits enthaltenen Regelung wird festgelegt, dass Grundstücke, die Zufahrt oder Zugang zu der Verkehrsanlage „Scheuerweg“ nehmen können, vorbehaltlich einer in der Ausbaubeitragssatzung festgelegten Eckgrundstücksvergünstigung, erstmals im Jahr 2026 bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für Verkehrsanlagen berücksichtigt und beitragspflichtig werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

-

-

Zu Punkt 3.3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme einer Verschonungsregelung in die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

hier: Verkehrsanlage "Schmelzberg"

Die bisherige Ausbaubeitragssatzung sieht für die Verkehrsanlage „Schmelzberg“ als Übergangsregelung die Befreiung von der Beitragspflicht bis einschließlich 2025 vor. Diese Übergangsregelung soll in der noch zu beschließenden neuen Ausbaubeitragsatzung in gleicher Weise enthalten sein.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Entsprechend der in der bisherigen Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge vom 30.11.2010 bereits enthaltenen Regelung wird festgelegt, dass Grundstücke, die Zufahrt oder Zugang zu der Verkehrsanlage „Schmelzberg“ nehmen können, vorbehaltlich einer in der Ausbaubeitragssatzung festgelegten Eckgrundstücksvergünstigung, erstmals im Jahr 2026 bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für Verkehrsanlagen berücksichtigt und beitragspflichtig werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

-

-

Zu Punkt 3.4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme einer Verschonungsregelung in die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

hier: Verkehrsanlage "Am Hüttenberg"

Die bisherige Ausbaubeitragssatzung sieht für die Verkehrsanlage „Am Hüttenberg“ als Übergangsregelung die Befreiung von der Beitragspflicht bis einschließlich 2029 vor. Diese Übergangsregelung soll in der noch zu beschließenden neuen Ausbaubeitragsatzung in gleicher Weise enthalten sein.

Wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO haben Ortsbürgermeister Manfred Groben und Ratsmitglied Maria McCleskey nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt. Den Vorsitz führte der Erste Beigeordnete Lothar Brandt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Entsprechend der in der bisherigen Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge vom 30.11.2010 bereits enthaltenen Regelung wird festgelegt, dass Grundstücke, die Zufahrt oder Zugang zu der Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hüttenberg“ (Verkehrsanlage „Am Hüttenberg“) nehmen können, vorbehaltlich einer in der Ausbaubeitragssatzung festgelegten Eckgrundstücksvergünstigung, erstmals im Jahr 2030 bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für Verkehrsanlagen berücksichtigt und beitragspflichtig werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

-

-

Zu Punkt 4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

Die Ortsgemeinde Waxweiler hatte sich bereits im Jahr 2010 für die Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge anstelle des bislang geltenden Systems der einmaligen Ausbaubeiträge (sog. Einzelabrechnung) entschieden. Eine entsprechende „Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge“ wurde mit Datum vom 30.11.2010 (bzw. Änderungssatzung vom 04.07.2013) auf der Grundlage der damals geltenden Fassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlassen.

Rechtsgrundlage für die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge war bisher der in 2007 neu eingefügte § 10a Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG). Im Jahr 2020 wurde das KAG geändert und die §§ 10 und 10a KAG textlich neu gefasst.

Aufgrund der stetig weiter entwickelten Rechtsprechung wurde die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes in den vergangenen Jahren laufend angepasst.

Da in Waxweiler aktuell verschiedene Ausbaumaßnahmen anstehen, zu deren Finanzierung wiederkehrende Beiträge zu erheben sind, ist die Ausbaubeitragssatzung an die neuen Rechtsgrundlagen anzupassen. Seitens der Verwaltung wurde ein Entwurf erarbeitet, der auf der aktuellen Fassung der Mustersatzung basiert, wobei die in der Ortsgemeinde Waxweiler bisher geltenden Abrechnungsmodalitäten berücksichtigt und beibehalten wurden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) in der Fassung des den Ratsmitgliedern vorliegenden Entwurfs.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Sitzungsniederschrift.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

-

-

Zu Punkt 5. Auftragsvergaben

Auftragsvergabe Kindertagesstätte Waxweiler

5.1 Einbau einer LED-Deckenbeleuchtung

Im Rahmen der Sanierung der Kindertagesstätte Waxweiler, Haus 1 Altbau, soll die Installation einer LED-Beleuchtung im Rahmen der Deckenerneuerung erfolgen. Hierzu ist eine Preisanfrage an vier Firmen am 16.05.2023 erfolgt. Zur gesetzten Angebotsfrist am 01.06.2023 lag ein Angebot vor. Das Angebot wurde zur Wertung zugelassen.

Ingenieurbüro Theis, Rittersdorf, hat die Angebote fachtechnisch geprüft und einen Vergabevorschlag eingereicht.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmt nachträglich der Auftragserteilung für das Gewerk Einbau einer Deckenbeleuchtung an die Firma VABO, Waxweiler, zu. Die Auftragssumme beträgt 16.815,40 Euro.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

-

-

5.2. Malerarbeiten

Durch die Deckenarbeiten müssen die betroffenen Räume gestrichen werden. Für diese Arbeiten wurde an vier Firmen eine Preisanfrage gestellt. Drei Firmen haben fristgerecht zum 12.06.2023 ein Angebot eingereicht. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen.

Planungsbüro Berg, Waxweiler, hat die Angebote fachtechnisch geprüft und einen Vergabevorschlag eingereicht.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmt nachträglich der Auftragserteilung für das Gewerk Malerarbeiten an die Firma Peters, Pronsfeld, zu. Die Auftragssumme beträgt 8.915,48 Euro.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

-

-

5.3. Dachfenster

Die 6 Dachfenster im Flurbereich sind in die Jahre gekommen und undicht. Diese müssen unbedingt erneuert werden. Es ist vorgesehen drei Fenster fest und drei Fenster zum Öffnen mit einer Fernbedienung einzubauen. Für diese Arbeiten wurde an vier Firmen eine Preisanfrage gestellt. Zwei Firmen haben fristgerecht zum 12.06.2023 ein Angebot eingereicht. Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen.

Planungsbüro Berg, Waxweiler, hat die Angebote fachtechnisch geprüft und einen Vergabevorschlag eingereicht.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmt nachträglich der Auftragserteilung für das Gewerk Dachfenster an die Firma Hermes, Lichtenborn, zu. Die Auftragssumme beträgt 23.759,58 Euro.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

-

-

5.4. Einbau einer neuen Dämmung im Dachbereich

Die Dämmung auf dem Dachboden muss nach der Sanierung wieder eingebaut werden. Es wurde an drei Firmen eine Preisanfrage gestellt. Fristgerecht ist nur ein Angebot eingegangen. Der Angebotspreis lag weit über den kalkulierten Kosten. Damit ist die Finanzierung nicht gesichert. Das Ausschreibungsverfahren wurde aufgehoben. Anfang August erfolgt eine neue Preisanfrage.

Zu Punkt 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Punkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 7. Verschiedenes

„Jakobsweg“ im Gemarkungsbereich Waxweiler

Durch den Gemarkungsbereich Waxweiler führt ein Teil des „Jakobsweges“. Bisher konnte der Weg in einem bestimmten Abschnitt wegen Vorbehalten des Grundstückseigentümers nicht begangen werden. Nachdem die Grundstücke mittlerweile verkauft wurden, hat Ortsbürgermeister Groben mit dem neuen Eigentümer Kontakt aufgenommen und eine Einigung in der Weise erzielt, dass die Nutzbarkeit des „Jakobsweges“ künftig über ein grundbuchliches Wegerecht abgesichert werden soll.