(unmaßstäbliche Darstellung „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)
37. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Lascheid, Teilbereich: Bebauungsplan „Verlängerung Hauptstraße“
Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -
Beschluss über die Aufstellung der 37. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung Hauptstraße":
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren der 37. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lascheid, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung Hauptstraße“, zu betreiben.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der 37. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung Hauptstraße“:
In der Ortsgemeinde Lascheid ist das Potential an Wohnbauflächen weitgehend ausgeschöpft bzw. stehen Grundstücke in Privatbesitz nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung, sodass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Hauptstraße“ -östlich angrenzend an die bestehende Ortslage- ein kleines neues Baugebiet entwickelt werden soll.
Da in der Ortsgemeinde Lascheid ein Bedarf an Grundstücken für den Bau von Einfamilienwohnhäusern durch einheimische Familien besteht, ist die Entwicklung eines neuen Baugebiets notwendig.
Die Ortsgemeinde Lascheid beabsichtigt Grundstücke in einer Gesamtgröße von rund 9.600 m², im derzeit bauplanungsrechtlichen Außenbereich, einer aktiven Wohnbebauung zu überführen.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist über die Hauptstraße (L 10) und die neue Erschließungsstraße gesichert.
Der Bebauungsplan wird im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) i.S.d. § 4 BauNVO.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung Hauptstraße“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 37. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung Hauptstraße“:
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand von der Ortslage Lascheid und grenzt an die L 10 (Hauptstraße).
Die unmittelbare Lage an der Kreisstraße L 10 garantieren eine gute verkehrliche Anbindung.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:
In der Sitzung am 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 37. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung Hauptstraße“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
09. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf der 37. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung Hauptstraße“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht,, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 37. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung Hauptstraße“, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.