Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2025 |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) |
| 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 5. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Mitteilungen |
| - | Ortsbürgermeisterin Nelles informierte über die Kostenbeteiligung/Entwässerung für die gemeindlichen Straßen |
| - | Kostenabrechnung Kindertagesstätte Daleiden für das Haushaltsjahr 2024 |
| - | Ferienwohnung ALTES FORSTHAUS - Kündigung des Vermarktungsvertrages zum 10.01.2026 |
| - | Vorbereitungen für neue Vermarktung der Ferienwohnung über die Eifel Tourismus GmbH sind in Planung |
| - | Hochwasser-Schadenbeseitigung in Waldwegen - Abnahme ist zufriedenstellend erfolgt |
| - | Informationen zum Zukunftsprogramm/Förderantrag für eine mögliche energetische Sanierung der Fenster und Türen im DGH wird gestellt |
| - | Abnahme Leitungsumlegung AM GRÜNDEL erfolgte |
| - | Ortsbürgermeisterin informierte über anstehende Notartermine und Kaufverträge sowie |
| - | über die Ausschreibung zur Sanierung gemeindlicher Straßen Risse/Löcher |
| Zu Punkt 2. | Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2025 |
Der Pächter des Gemeindewaldes hat den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2025 vorgelegt. Dieser wurde in enger Abstimmung mit den Landesforsten Rheinland-Pfalz erarbeitet.
Der Plan dient der ordnungsgemäßen und nachhaltigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes und enthält die geplanten Maßnahmen im Bereich Holzeinschlag, Waldpflege, Wiederaufforstung sowie Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und Klimastabilität.
Ziel ist eine ökologisch tragfähige, sozialverträgliche und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Gemeindewaldes.
Geplanter Holzeinschlag im Jahr 2025: 232 Festmeter
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat nimmt den vom Pächter Fa. Waldwirtschaft Schmitz vorgelegten und mit den Landesforsten Rheinland-Pfalz abgestimmten Forstwirtschaftsplan 2025 zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) |
Der Ortsgemeinderat Dasburg hat mit Datum vom 31.05.2007 eine Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen erlassen, die bis zum heutigen Tag in Kraft ist. Auf der Grundlage dieser Satzung wurden letztmalig in 2009 Ausbaubeiträge in Dasburg erhoben.
In den vergangenen Jahren wurde das Kommunalabgabengesetz mehrfach geändert. Außerdem hat sich die Rechtsprechung im Ausbaubeitragsrecht laufend weiterentwickelt.
Die nächste Erhebung von Ausbaubeiträgen steht im Rahmen des Ausbaues der B410 für Gehwege und Straßenbeleuchtung an. Um die Beitragserhebung rechtssicher abzuwickeln, sollte die Satzung auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Der von der Verwaltung erarbeitete Satzungsentwurf basiert auf der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, wobei die in der Ortsgemeinde Dasburg bisher üblichen Gegebenheiten und die Grundzüge der bisherigen Satzung beibehalten wurden. Das bisherige Abrechnungssystem wird nicht geändert. Es erfolgt lediglich eine redaktionelle Anpassung an die in den vergangenen Jahren entwickelten gesetzlichen Grundlagen und an die aktuelle Rechtsprechung.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) in der Fassung des den Ratsmitgliedern vorliegenden Entwurfs. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Sitzungsniederschrift.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | 1 |
| Zu Punkt 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Schwelle zur Verkehrsberuhigung im Mühlenweg
Anwohnende des Mühlenwegs haben wiederholt auf eine erhöhte Verkehrsgeschwindigkeit und damit einhergehende Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer hingewiesen. Trotz der bereits bestehenden Tempo-30-Zone wird die zulässige Geschwindigkeit häufig überschritten.
Im Rahmen einer Ortsbegehung sowie in Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich wurde die Errichtung einer baulichen Schwelle zur weiteren Verkehrsberuhigung geprüft. Diese Maßnahme bewirkt eine reale Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf etwa 10 km/h im Bereich der Schwelle und trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei.
Im Vorfeld wurden sämtliche relevanten Pro- und Kontra-Punkte sorgfältig geprüft und abgewogen. Dazu zählten u. a. Sicherheitsaspekte, Auswirkungen auf Lärm- und Schadstoffemissionen, mögliche Beeinträchtigungen für Rettungsfahrzeuge, die Wirksamkeit im Vergleich zu alternativen Maßnahmen.
Begründung:
Obwohl im Mühlenweg bereits Tempo 30 gilt, werden die Geschwindigkeitsvorgaben häufig nicht eingehalten. Die bauliche Maßnahme zwingt zu einer tatsächlichen Geschwindigkeitsreduzierung auf ca. 10 km/h im Bereich der Schwelle.
Dies erhöht nachweislich die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Kinder und ältere Menschen. Die Entscheidung stützt sich auf eine umfassende Abwägung aller Vor- und Nachteile sowie eine Beteiligung der betroffenen Anwohnerschaft.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat beschließt, im Mühlenweg auf Höhe von Hausnummer 2, eine bauliche Schwelle zur Verkehrsberuhigung zu errichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zeitnah umzusetzen bzw. die hierfür erforderlichen Schritte (z. B. Ausschreibung, Beauftragung, Genehmigungen) einzuleiten.
Finanzierung: Die Maßnahme wird aus dem Haushaltstitel [z. B. "Verkehrsinfrastruktur / Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung"] finanziert.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 5. | Verschiedenes |
| - | Beratung über die Gründung eines gemeinnützigen Fördervereins |
| - | Informationen zum Bau eines Boule-Platzes und Aktivparcours am ehemaligen Tennisplatz |
| - | Informationen zum Aktiv-Tag am 16.08.2025: Fahrradtour + Wanderangebot |
| - | Spende Ruhebank an die Ortsgemeinde von Silkes Haarstudio |
| - | Informationen über bevorstehendes Gespräch mit der Raiffeisenbank Westeifel eG bezgl. Bargeldversorgung in der Region |