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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung unter Aufhebung der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der VG Arzfeld, Ortgemeinde Daleiden, vom 28. Juni 2025

(unmaßstäbliche Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes)

Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Daleiden „Olmscheider Weg“; Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Olmscheider Weg“:

Der Ortsgemeinderat Daleiden hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Olmscheider Weg“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichts beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 13. Februar 2024 bis einschließlich 13. März 2024.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 12. Februar 2024 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 13. März 2024 aufgefordert worden.

In der Sitzung vom 21. Mai 2025 hat die Ortsgemeinde Daleiden über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der TöB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes „Olmscheider Weg“:

In der Ortsgemeinde Daleiden beabsichtigt der bestehende EDEKA-Markt ihren Lebensmittelmarkt in der Kirchstraße aufgrund mangelnder räumlicher Kapazitäten an den südlichen Ortseingang zu verlagern und dort zu erweitern.

Nach dem aktuellen Planungskonzept soll dabei die bestehende Filiale innerhalb der Ortslage aufgegeben werden und angrenzen an das Mischgebiet am „Falkenaueler Weg“ ein neuer Markt bis zu einer Verkaufsfläche von weniger als 800 m² errichtet werden.

Da die Erweiterung im derzeitigen Außenbereich geplant ist, ist als Voraussetzung zur Realisierung die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Der Bebauungsplan wird im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist ein Gewerbegebiet (GE) i. S. d. § 8 BauNVO.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Olmscheider Weg“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Olmscheider Weg“

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Daleiden, direkt an der Bundesstraße B 410 und der Kreisstraße K 142. Die unmittelbare Anbindung an die Kreisstraße K 142 und der Bundesstraße B 410 garantieren eine gute verkehrliche Anbindung.

Das Plangebiet umfasst eine Grünfläche mit Gehölzstrukturen im nordwestlichen Bereich. Aktuell ist die Fläche des Plangebiets unbebaut. Die Umgebung besteht im Südosten aus Landwirtschaftsflächen, im Nordwesten aus gewerblicher Bebauung und Wohnbebauung in Form von Einfamilienwohnhäusern, im Nordosten verläuft die Kreisstraße K 142 und im Nordwesten die Bundesstraße B 410.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von circa 1,1 ha und umfasst in der Ortsgemeinde Daleiden folgende Flurstücke:

Gemarkung Daleiden, Flur 8, Flurstücke 13, 70/1 (tlw.) und 70/4 (tlw.).

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

(1) Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werde öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

a) Umweltbericht / Grünordnungsplan | ISU GmbH Bitburg, Juni 2025

Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibende und zu bewertende Inhalte

Grünordnungsplan – Biotop- und Nutzungstypenplan

Biotop- und Nutzungstypenplan – Externe Kompensation | Gemarkung Daleiden, Flur 13, Flurstück 57

Die o.a. Unterlagen enthalten Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert wurden, u.a.:

Umweltvorgaben

- Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet „Ourtal“)

- Vorbereitende Landschaftsplanung

- Flächen- und Objektschutz

Umweltzustand

- Natur und Landschaft

- Boden / Wasser

- Bodenpotenzial

- Wasserhaushalt

- Klima / Luft

- Arten- und Biotopschutz

- Biotop- und Nutzungstypen

- Fauna / Besonderer Artenschutz

- Orts- und Landschaftsbild

- Mensch / Sonstiges

- Wechselwirkungen

- Biotopverbund

- Landespflegerische Zielvorstellungen

Umweltmaßnahmen

- Grünordnerische Maßnahmen

- Vermeidungsmaßnahmen

- Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen

- Angaben zur Externen Kompensationsfläche und -maßnahmen (Gemarkung Daleiden, Flur 13, Flurstück 57 – Wiederaufforstung eines naturnahen Laubwaldes, Entwicklung eines Waldsaums)

- Zeitliche Umsetzung

- Pflanzlisten

- Mensch / Sonstiges

Umweltauswirkung

- Durchführung der Eingriffsregelung

- Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung

- Versiegelung

- Mensch / Sonstiges

b) Sachverständigengutachten:

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung | ISU Bitburg, 2023

Entwässerungskonzept | Ingenieurbüro Scheuch, April 2025

(2) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.02.2024 bis 12.03.2024 mit umweltbezogenen Informationen

a) Deutsche Telekom Technik GmbH vom 21.02.2024

Verweis auf Baumpflanzungen;

Verweis auf das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“)

b) Deutscher Wetterdienst vom 01.03.2024

• K

eine Standorte des DWD betroffen

c) Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel vom 19.02.2024

Keine Betroffenheit

d) Forstamt Neuerburg vom 14.02.024

Keine Betroffenheit

e) Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 11.03.2024

Keine Betroffenheit

Verweis auf den Umgang mit potenziell archäologischen Funden

f) Generaldirektion - Kulturelles - Erbe - Rheinland-Pfalz, - Erdgeschichte - vom 13.02.2024

Verweis auf Denkmalschutz / Denkmalschutzgesetzt

Verweis auf Erdgeschichtliche Denkmalpflege

g) Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 28.02.2024

Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Verweis auf Lage des Geltungsbereichs im „Naturpark Südeifel“ sowie Nähe zum FFH-Gebiet „Ourtal“

Notwendigkeit der Baumpflanzungen aufgrund erhöhtem Versiegelungsgrad

Anforderungen an Durchgrünung des Plangebiets

Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorgaben

h) Landesamt für Geologie und Bergbau vom 06.03.2024

Kein Altbergbau dokumentiert

Bezug auf Baugrund-Norme

Verweis auf Geologiedatengesetz

i) Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Abwasser-Wasser- Boden vom 22.02.2024

Keine Betroffenheit von Wasserschutzgebiet und Oberflächengewässer

Keine Altablagerungen bekannt

Verweis auf Erstellung eines Entwässerungskonzeptes / Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung)

j) Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 29.02.2024

keine Betroffenheit des anlagebezogenen Immissionsschutzes

k) Landesbetrieb Liebegenschafts- und Baubetreuung LBB vom 21.02.2024

im Plangebiet befinden sich keine Liegenschaften des Bundes oder der Gaststreitkräfte

l) VGV Arzfeld, Fachbereich 3 vom 21.03.2024

Verweis auf Mindestlöschwassermenge nach den technischen Regeln des DVGW, Arbeitsblatt W 405

Verweis auf relevante Hydranten im Umkreis

m) VGV Arzfeld, Fachbereich 4 vom 14.02.2024

Verweis auf Abwasserbeseitigung im Mischsystem

Anschluss des Plangebiets an Abwassersystem

Verweis auf Erstellung eines Entwässerungskonzeptes

(3) Von der Öffentlichkeit bzw. der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgegeben.

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Ortsgemeinderat Daleiden hat am 21. Mai 2025 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Olmscheider Weg“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

8. Juli 2025 bis einschließlich 8. August 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Olmscheider Weg“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Olmscheider Weg“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

54689 Daleiden, 03. Juli 2025
Herbert Maus
Ortsbürgermeister