am Donnerstag, 29.06.2023, 20:00 Uhr,
in der Wohnung des Ortsbürgermeisters
| Tagesordnung | |
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinen / Schöffen für die Jahre 2024-2028 |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) |
| 4. | Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen. |
| 5. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| 6. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 7. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Es lagen keine Mitteilungen vor.
Zu Punkt 2. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinen / Schöffen für die Jahre 2024-2028
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden engagierte Personen, die am Amtsgericht Bitburg und Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.
Die Ortsgemeinden stellen bis spätestens 30.06.2023 Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten auf. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen wird Frau Helena Pütz gewählt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 3. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
Der Ortsgemeinderat Eilscheid hat mit Datum vom 04.03.1988 eine Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen erlassen, die bis zum heutigen Tag in Kraft ist. Allerdings entspricht diese Satzung nicht mehr den aktuellen Rechtsgrundlagen, denn das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 1996 grundlegend reformiert und seitdem mehrfach geändert.
Zwischenzeitlich hat das Land Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der der Erhebung einmaliger Beiträge für Verkehrsanlagen (sog. Einzelabrechnung) abgeschafft und das System der wiederkehrenden Beiträge flächendeckend eingeführt.
Die maßgeblichen Bestimmungen für wiederkehrende Beiträge ergeben sich aus § 10a KAG. Dort ist im Wesentlichen bestimmt, dass von den Gemeinden durch Satzung einheitliche öffentliche Einrichtungen festgelegt werden, die durch das Zusammenfassen mehrerer, in einem abgrenzbaren und räumlich zusammenhängenden Gebietsteil liegender Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes gebildet werden.
Der von der Verwaltung erarbeitete Satzungsentwurf basiert auf der aktuellen Fassung der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, wobei die in der Verbandsgemeinde Arzfeld üblichen Gegebenheiten berücksichtigt wurden.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | 2 |
Zu Punkt 4. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen.
Bei der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung der VG Arzfeld wurden durch Vertreter der Westenergie die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten vorgestellt.
Diese Umstellung ist jedoch an eine Verlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge geknüpft, um seitens Westenergie geeignete Finanzierungsmöglichkeiten anbieten zu können.
Es wird eine Vertragsverlängerung wie folgt vorgesehen:
| „6. Vertragslaufzeit | |
| - | Die neuen Vertragsbestandteile dieser Vereinbarung gelten ab 01.07.2023. |
| - | Die Vertragslaufzeit des Licht & Service-Vertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängert sich bis 30.06.2035.“ |
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Die Ortsgemeinde stimmt der Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Westenergie wie im Entwurf vorgelegt zu.
Die neue Vereinbarung gilt ab dem 01.07.2023, die Vertragslaufzeit des Licht- und Servicevertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängern sich bis zum 30.06.2035.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 5. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Die Ortsgemeinde Eilscheid erhält von der Raiffeisenbank Westeifel eG eine Spende in Höhe von 300,00 € für die Finanzierung des Gemeindewappens. Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 18.06.2008 dürfen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Eilscheid stimmt der Annahme dieser Spende zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
6.1 Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides hinsichtlich des Anbaues eines Betriebsinhaberwohnhauses durch Anbau an das bestehende Ferienwohnhaus.
Grundstück Gemarkung Eilscheid, Flur 1, Nr. 114/1
Wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO haben Ortsbürgermeister Lothar Pütz und Ratsmitglied Helena Pütz nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt. Den Vorsitz führte der erste Beigeordnete Johann Weinand.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Unterzeichnung der Zustimmungserklärung der Ortsgemeinde durch den ersten Beigeordneten Johann Weinand wird nachträglich zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
6.2 Erweiterung eines Ferienhauses zur Betriebsleiterwohnung.
Grundstück Gemarkung Eilscheid, Flur 1, Nr. 114/1
Wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO haben Ortsbürgermeister Lothar Pütz und Ratsmitglied Helena Pütz nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt. Den Vorsitz führte der erste Beigeordnete Johann Weinand.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Unterzeichnung der Zustimmungserklärung der Ortsgemeinde durch den ersten Beigeordneten Johann Weinand wird nachträglich zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Zu Punkt 7. Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte über die Abrechnung der Betriebskosten der KiTa Waxweiler für 2022.