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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Eilscheid

am Donnerstag, 29.06.2023, 20:00 Uhr,

in der Wohnung des Ortsbürgermeisters

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinen / Schöffen für die Jahre 2024-2028

3.

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

4.

Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen.

5.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO

6.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

7.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Es lagen keine Mitteilungen vor.

Zu Punkt 2. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinen / Schöffen für die Jahre 2024-2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden engagierte Personen, die am Amtsgericht Bitburg und Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.

Die Ortsgemeinden stellen bis spätestens 30.06.2023 Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten auf. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen wird Frau Helena Pütz gewählt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 3. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

Der Ortsgemeinderat Eilscheid hat mit Datum vom 04.03.1988 eine Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen erlassen, die bis zum heutigen Tag in Kraft ist. Allerdings entspricht diese Satzung nicht mehr den aktuellen Rechtsgrundlagen, denn das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 1996 grundlegend reformiert und seitdem mehrfach geändert.

Zwischenzeitlich hat das Land Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der der Erhebung einmaliger Beiträge für Verkehrsanlagen (sog. Einzelabrechnung) abgeschafft und das System der wiederkehrenden Beiträge flächendeckend eingeführt.

Die maßgeblichen Bestimmungen für wiederkehrende Beiträge ergeben sich aus § 10a KAG. Dort ist im Wesentlichen bestimmt, dass von den Gemeinden durch Satzung einheitliche öffentliche Einrichtungen festgelegt werden, die durch das Zusammenfassen mehrerer, in einem abgrenzbaren und räumlich zusammenhängenden Gebietsteil liegender Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes gebildet werden.

Der von der Verwaltung erarbeitete Satzungsentwurf basiert auf der aktuellen Fassung der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, wobei die in der Verbandsgemeinde Arzfeld üblichen Gegebenheiten berücksichtigt wurden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) in der Fassung des den Ratsmitgliedern vorliegenden Entwurfs. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Sitzungsniederschrift.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

2

Zu Punkt 4. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen.

Bei der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung der VG Arzfeld wurden durch Vertreter der Westenergie die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten vorgestellt.

Diese Umstellung ist jedoch an eine Verlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge geknüpft, um seitens Westenergie geeignete Finanzierungsmöglichkeiten anbieten zu können.

Es wird eine Vertragsverlängerung wie folgt vorgesehen:

„6. Vertragslaufzeit

-

Die neuen Vertragsbestandteile dieser Vereinbarung gelten ab 01.07.2023.

-

Die Vertragslaufzeit des Licht & Service-Vertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängert sich bis 30.06.2035.“

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Ortsgemeinde stimmt der Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Westenergie wie im Entwurf vorgelegt zu.

Die neue Vereinbarung gilt ab dem 01.07.2023, die Vertragslaufzeit des Licht- und Servicevertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängern sich bis zum 30.06.2035.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 5. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Ortsgemeinde Eilscheid erhält von der Raiffeisenbank Westeifel eG eine Spende in Höhe von 300,00 € für die Finanzierung des Gemeindewappens. Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 18.06.2008 dürfen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Eilscheid stimmt der Annahme dieser Spende zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

6.1 Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides hinsichtlich des Anbaues eines Betriebsinhaberwohnhauses durch Anbau an das bestehende Ferienwohnhaus.

Grundstück Gemarkung Eilscheid, Flur 1, Nr. 114/1

Wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO haben Ortsbürgermeister Lothar Pütz und Ratsmitglied Helena Pütz nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt. Den Vorsitz führte der erste Beigeordnete Johann Weinand.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Unterzeichnung der Zustimmungserklärung der Ortsgemeinde durch den ersten Beigeordneten Johann Weinand wird nachträglich zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

6.2 Erweiterung eines Ferienhauses zur Betriebsleiterwohnung.

Grundstück Gemarkung Eilscheid, Flur 1, Nr. 114/1

Wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO haben Ortsbürgermeister Lothar Pütz und Ratsmitglied Helena Pütz nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt. Den Vorsitz führte der erste Beigeordnete Johann Weinand.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Unterzeichnung der Zustimmungserklärung der Ortsgemeinde durch den ersten Beigeordneten Johann Weinand wird nachträglich zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 7. Verschiedenes

Der Vorsitzende informierte über die Abrechnung der Betriebskosten der KiTa Waxweiler für 2022.