(unmaßstäbliche Darstellung Plangebiet)
(unmaßstäbliche Darstellung FNP „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung FNP„nach der Änderung“)
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 18. Juni 2020 beschlossen, das Verfahren der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Dahnen, Teilbereich Bebauungsplan „Hauptstraße“ (Planbereich „A“) und zukünftige räumliche Entwicklung (Planbereich „B“; mittlerweile Bebauungsplan „Verlängerung Birkenweg“), zu betreiben.
Der Änderungsbereich besteht aus diesen beiden Geltungsbereichen östlich und westlich der Hauptstraße am nördlichen Ortsrand von Dahnen.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und der daraus resultierenden Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB konnte das ursprünglich angedachte „beschleunigte Bebauungsplanverfahren“ für den Teilbereich „Verlängerung Birkenweg“ nicht fortgeführt werden. Die Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 20. Juli 2022 ist daher nicht mehr beachtlich.
Die Bebauungspläne „Hauptstraße“ und „Verlängerung Birkenweg“ werden somit beide im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) i.S.d. § 4 BauNVO.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der geänderten Planung eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 für beide Verfahren erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung der Bebauungspläne „Hauptstraße“ und „Verlängerung Birkenweg“.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 20. Februar 2021, Ausgabe 7/2021, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 02. März 2021 bis zum 09. April 2021 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 24. Februar 2021 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 09. April 2021 Anregungen geltend machen.
Seit dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurden im Bebauungsplangebiet „Kehrwies“ alle gemeindlichen Baustellen verkauft und bebaut / bzw. die Bebauung steht unmittelbar bevor. Innerhalb dieses Neubaugebietes ist nunmehr keine gemeindliche Baustelle mehr verfügbar.
Ebenfalls wurden die im Teilbereich „A“ (BPlan „Hauptstraße“) der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ausgewiesenen 5 Baustellen bereits von der Ortsgemeinde an ortsansässige junge Familien verkauft. Mit der Bebauung der Baugrundstücke wurde bereits begonnen.
Aufgrund der stark angestiegenen baulichen Entwicklung in den letzten Jahren innerhalb der Ortsgemeinde Dahnen, ist es seitens der Ortsgemeinde Dahnen dringend erforderlich weitere Baustellen auszuweisen.
Nunmehr plant die Ortsgemeinde Dahnen anstatt der einseitigen Bebauung im Teilbereich „B“ (BPlan „Verlängerung Birkenweg“) der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, eine beidseitige Bebauung dieses Teilbereiches als Lückenschluss zum Ortsteil „Karschelt“.
Die bauleitplanerische Umsetzung dieses Plangebietes soll in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der Flächennutzungsplan soll als bauliche Vorprägung jedoch für den kompletten späteren Geltungsbereich der 2 Bauabschnitte des Bebauungsplanes in einem Schritt fortgeschrieben werden.
Eine entsprechende positive Vorabstimmung mit der Unteren Landesplanungsbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist bereits erfolgt.
Wegen der Einarbeitung des räumlichen Geltungsbereichs im Teilbereich „B“ ist eine erneute Offenlage und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Der Änderungsbereich besteht aus zwei Geltungsbereichen östlich und westlich der Hauptstraße am nördlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Dahnen.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden unmaßstäblichen Abbildungen dargestellt:
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der VG Arzfeld veröffentlicht:
| - | Anregungen zu umweltbezogenen Auswirkungen-: |
| - | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel vom 15.07.2020, (Sachbezug: Prüfung der Potenziale der Innenentwicklung, Alternativenprüfung, Flächenverlust Landwirtschaft) |
| - | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 31.07.2020 & 08.09.2020, (Sachbezug: redaktionelle Hinweise, Vorgaben Landesentwicklungsprogramm und Raumordnungsplan, Schwellenwerte zur Wohnbauflächenentwicklung, Erfordernisse der Raumordnung, Wohnbauflächenentwicklung, Landwirtschaft/Forstwirtschaft, Erholung und Fremdenverkehr, Naturschutz und Landschaftsplanung, Wasserrecht) |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 07.08.2020, (Sachbezug: Hinweis zum Internetprotal LVermGeo, keine Dokumentation von Bergbau/Altbergbau, Hinweise bei Eingriffen in den Baugrund, für Bodenarbeiten, Radonprognose) |
| - | Planungsgemeinschaft Region Trier vom 13.07.2020, (Sachbezug: Hinweis neuer Regionalplan, Immissionsschutz, Landwirtschaftliche Flächen, Sicherung landespflegerisch bedeutsamer Flächen, Lage im Vorranggebiet zur Freizeit und Erholung, Schwellenwerte zur Wohnbauflächenentwicklung) |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht vom 17.07.2020, (Sachbezug: Immissionsschutz, Umweltprüfung, Art der baulichen Nutzung) |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 23.07.2020, (Sachbezug: Abwasserbeseitigung, Starkregenereignisse, Entwässerungskonzept) |
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Fachbereich 1 vom 16.07.2020, (Sachbezug: Abwasserbeseitigung, Beauftragung Entwässerungskonzept, Niederschlagswasserbeseitigung) |
| - | Anregungen zu umweltbezogenen Auswirkungen-: |
| - | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel vom 22.03.2021, (Sachbezug: Prüfung der Potenziale der Innenentwicklung, Alternativenprüfung, Flächenverlust Landwirtschaft) |
| - | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 08.04.2021, (Sachbezug: redaktionelle Hinweise, Vorgaben Landesentwicklungsprogramm und Raumordnungsplan, Naturschutz und Landschaftsplanung) |
| - | Planungsgemeinschaft Region Trier vom 02.03.2021 mit Bezug auf die Stellungnahme vom 13.07.2020, (Sachbezug: Hinweis neuer Regionalplan, Immissionsschutz, Landwirtschaftliche Flächen, Sicherung landespflegerisch bedeutsamer Flächen, Lage im Vorranggebiet zur Freizeit und Erholung, Schwellenwerte zur Wohnbauflächenentwicklung) |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht vom 19.03.2021, (Sachbezug: Immissionsschutz) |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 03.03.2021, (Sachbezug: Abwasserbeseitigung, Starkregenereignisse, Entwässerungskonzept) |
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Fachbereich 4 vom 22.03.2021, (Sachbezug: Abwasserbeseitigung, Beauftragung Entwässerungskonzept, Niederschlagswasserbeseitigung) |
Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung für die 11. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Arzfeld im Umweltbericht dokumentiert sind:
| - | Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben, u.a.: |
| - | NATURA 2000 |
| - | Landschaftsplanung |
| - | Flächen- und Objektschutz |
| - | Schutzwürdigkeiten |
| - | Planung vernetzter Biotopsysteme |
| - | Biotopschutz |
| - | Wasserrechtliche Vorgaben / Gewässerschutz |
| - | Biotopkataster |
| - | Kulturdenkmale / Archäologische Fundstellen / Bodendenkmale |
| - | Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung / Raumordnung |
| - | Ergebnisse der Landesplanerischen Stellungnahme |
| - | Beurteilung des Besonderen Artenschutzes / Artenschutzprüfung |
| - | Angaben zu Bodenbelastungen / Altlasten / Altablagerungen (nicht betroffen) |
| - | Angaben zu Natur und Landschaft: |
| - | Boden / Wasser |
| - | Gewässer / Oberflächenwasser |
| - | Grundwasser |
| - | Klima / Luft |
| - | Arten- und Biotopschutz |
| - | Orts- und Landschaftsbild / Erholung |
| - | Wechselwirkungen |
| - | Biotop- und Nutzungstypen |
| - | Biotopverbund |
| - | Mensch / Sonstige |
| - | Landespflegerische Zielvorstellungen |
| - | Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung |
| - | Beschreibung von Umweltmaßnahmen, u.a.: |
| - | Grünordnerische Maßnahmen |
| - | Maßnahmen der Biotoptypen |
| - | Maßnahmen auf privaten Baugrundstücken |
| - | Externe Kompensation |
| - | Sonstige Regelungen |
| - | Pflanzenliste |
| - | Maßnahmen zum Besonderen Artenschutz |
| - | Mensch / Sonstige |
| - | Empfehlungen / Hinweise |
| - | Angaben zur Eingriffsregelung / Grünordnerische Maßnahmen |
| - | Bewertung des Eingriffsrisikos |
| - | Prüfen von Vermeidungsmaßnahmen |
| - | Ausgleich- / Ersatzmaßnahmen |
| - | Ermittlung künftiger Versiegelung |
| - | Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung |
| - | Externe grünordnerische Kompensation |
| - | Diskussion möglicher Umweltauswirkungen, u.a.: |
| - | Landwirtschaft |
| - | Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
| - | Aufzeigen anderweitiger Planungsmöglichkeiten |
| - | Beschreibung der geplanten Maßnahmen der späteren Umweltüberwachung |
| - | Angaben zu angewandten Umweltverfahren / Umwelttechniken |
| - | Verbleibende Umweltrisiken |
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nebst erneuter öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:
In der Sitzung am 20. Mai 2021 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines neuen Planentwurfes, die erneute Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 11. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungspläne „Hauptstraße“ und „Verlängerung Birkenweg“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht, im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
16. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf der 11. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungspläne „Hauptstraße“ und „Verlängerung Birkenweg“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der erneuten Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 11. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungspläne „Hauptstraße“ und „Verlängerung Birkenweg“, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit können nur Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht werden die sich auf die nachträglichen Änderungen bzw. Ergänzungen des Entwurfs der 11. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungspläne „Hauptstraße“ und „Verlängerung Birkenweg“, beziehen.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB in Verbindung mit. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Planungsträger deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.