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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Waxweiler für das Haushaltsjahr 2024 vom 05.07.2024

Der Ortsgemeinderat Waxweiler hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den eifelkreis Bitburg-Prüm vom 24.04.2024 bzw. 18.06.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

2024

2024

2024

2024

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

EUR

EUR

EUR

auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.355.031

0

0

3.355.031

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.564.700

0

0

3.564.700

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-209.669

0

0

-209.669

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

3.236.140

0

0

3.236.140

die ordentlichen Auszahlungen auf

3.388.609

0

0

3.388.609

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-152.469

0

0

-152.469

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

282.500

0

282.500

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

368.000

0

368.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

-85.500

0

-85.500

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

332.819

85.500

0

418.319

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

180.350

0

0

180.350

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

152.469

85.500

0

237.969

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

von bisher 0,00 EUR auf 85.500,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5 Steuersätze

werden nicht verändert.

§ 6 Gebühren und Beiträge

werden nicht geändert.

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

2022

-1.956.485,73

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

2023

-2.106.409,73

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres

2024

-2.316.078,73

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres

2025

-2.515.014,73

54649 Waxweiler, 05.07.2024
Ortsbürgermeister
Martin Krohn

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 15.07.2024 bis 24.07.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld,
Johannes Kuhl
Bürgermeister
05.07.2024