Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Bebauungsplanverfahren des Planungsverband Sondergebiet Aaronia AG; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“:

Der Planungsverband Sondergebiet Aaronia AG hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“:

Die Aaronia AG betreibt am Standort Euscheid / Strickscheid in der Verbandsgemeinde Arzfeld eine gewerbliche Produktionsstätte, an der elektronische Anlagen gefertigt werden. Derzeit sind hier rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Die Produktionsanlagen befinden sich derzeit überwiegend in der Gemarkung Euscheid. Hier ist auch der Hauptfirmensitz mit dem Verwaltungsgebäude angesiedelt. Die Anbindung des Firmengeländes an die Kreisstraße K 117, die der Erschließung dient, liegt in der Gemarkung Strickscheid. Hier ist auch eine größere Lagerhalle vorhanden.

Da es sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Aaronia AG“ um ein gemarkungsübergreifendes Verfahren zweier Ortsgemeinden handelt, wurde ein gemeinsamer Planungsverband gegründet, an den die Planungshoheit zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes übertragen wurde. Er trägt die Bezeichnung „Planungsverband Sondergebiet Aaronia AG“ und besteht aus den Ortsgemeinden Euscheid und Strickscheid.

Aufgrund betrieblicher Erfordernisse ist die Aaronia AG nun gezwungen, ihren Betriebsstandort zu erweitern. Zu diesem Zweck wurde eine westlich an das bestehende Firmengelände angrenzende Fläche erworben, auf der sich früher eine Weihnachtsbaumplantage befand. Künftig sollen hier bis zu 150 neue Arbeitskräfte beschäftigt werden.

Das Plangebiet soll der Erweiterung eines bereits bestehenden High-Tech Gewerbebetriebs dienen, der vorwiegend elektronische Anlagen entwickelt und produziert. In den zurückliegenden Jahren hat sich der Betrieb zu einem der Weltmarktführer im Bereich von Anlagen zur Drohnenerkennung und Drohnenabwehr entwickelt. Die Aaronia AG ist daher für die Produktion von Anlagen zur Landesverteidigung von enormer Bedeutung und als sicherheitsrelevant einzustufen.

Aus diesem Grund wird ein entsprechendes Sondergebiet für zivile Anlagen der Landesverteidigung ausgewiesen. Der Betrieb ist aufgrund der ausschließlich innerhalb geschlossener Gebäude stattfindenden Tätigkeit bis auf den An- und Abfahrtsverkehr als nicht störend einzustufen. Die Aaronia AG benötigt aufgrund der o.g. Betriebstätigkeit zwingend eine periphere Lage im ländlichen Raum, der frei von Störeinflüssen (Funkmasten, Sendeanlagen usw.) ist.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) teilweise als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen sowie gewerbliche Fläche dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.

Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche (S) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens des Planungsverbandes Sondergebiet Aaronia AG ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinden Euscheid und Strickscheid gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der 45. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Aaronia AG“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“:

Das Plangebiet umfasst sowohl den Altstandort in der Gemarkung Strickscheid sowie den neuen und bereits genutzten Betriebsstandort in der Gemarkung Euscheid und Strickscheid. Zur Abgrenzung dieser Standorte ist die Planzeichnung in den Teilbereich 1 und den Teilbereich 2 unterteilt.

Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus den nachfolgenden Planzeichnungen:

(Ausbaustandort auf den Gemarkungen Euscheid und Strickscheid)

(Alter Standort auf der Gemarkung Strickscheid)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Planungsverband Sondergebiet Aaronia AG hat am 11. Juni 2025 den Beschluss gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Verlängerung Kehrweg“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

15. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

54687 Arzfeld, 11. Juli.2025
Johannes Kuhl
Verbandsvorsteher