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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

45. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Bereich:

Ortsgemeinden Euscheid & Strickscheid

Teilbereich:

Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beschluss über die Aufstellung der 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 03. Juli 2025 beschlossen, das Verfahren der 45. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinden Euscheid & Strickscheid, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“:

Anlass für die vorliegende 45. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“ in den Ortsgemeinde Euscheid und Strickscheid.

Die Aaronia AG betreibt am Standort Euscheid / Strickscheid in der Verbandsgemeinde Arzfeld eine gewerbliche Produktionsstätte, an der elektronische Anlagen gefertigt werden. Derzeit sind hier rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Aufgrund betrieblicher Erfordernisse ist die Aaronia AG gezwungen, ihren Betriebsstandort zu erweitern. Zu diesem Zweck wurde eine westlich an das bestehende Firmengelände angrenzende Fläche erworben, auf der sich früher eine Weihnachtsbaumplantage befand. Künftig sollen hier bis zu 150 neue Arbeitskräfte beschäftigt werden.

Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde (VG) Arfeld ist das Plangebiet derzeit als Außenbereich mit Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen und Wald dargestellt.

Aufgrund der speziellen Anforderungen der Aaronia AG, die mittlerweile hauptsächlich verteidigungstechnische Anlagen, insbesondere zur Drohnenabwehr, produziert und hier mittlerweile eine führende Stellung am Weltmarkt besitzt, ist es erforderlich, die planungsrechtlichen Festsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplans hierauf abzustimmen.

Daher soll vorliegend ein Sondergebiet für die Landesverteidigung festgesetzt werden, in dem Gebäude und sonstige Anlagen für die Entwicklung und Herstellung elektronischer Einrichtungen / Anlagen / Produkte, Anlagen für die Landesverteidigung, zugehörige Büro- und Verwaltungs-gebäude, zugehörige Wohnungen für Betriebsinhaber und -mitarbeiter, Nebeneinrichtungen wie z.B. Kantine, Cafeteria usw. zulässig sind. Im Zuge der Bauleitplanung werden die zulässigen Nutzungen im Einzelnen definiert.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“:

Die Ortsgemeinden Euscheid und Strickscheid gehören der Verbandsgemeinde Arzfeld im Nord-westen des Eifelkreises Bitburg-Prüm an. Das Plangebiet des neuen Standortes der Aaronia AG, der geplanten Erweiterung sowie der alte Standort umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Euscheid, Flur 10

o

Flurstück 54

o

Flurstück 55

o

Gemarkung Strickscheid, Flur 5

o

Flurstück 16

o

Flurstück 48/1

o

Flurstück 48/2

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:

(unmaßstäbliche Darstellung „vor der Änderung“)

(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 03. Juli 2025 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

15. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

54687 Arzfeld, 11. Juli 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl
Bürgermeister