Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO |
| 2. | Mitteilungen |
| 3. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Ausstellungsgelände" gemäß § 2 BauGB |
| 3.1 | Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung |
| 3.2 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
| 3.3 | Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage |
| 4. | Vorstellung Planungsergebnisse Friedhofsentwicklung |
| 5. | Vorstellung Erstentwurf Spielplatz Im Wiesengrund |
| 6. | Kapelle Hölzchen - weiteres Verfahren nach Profanierung |
| 7. | Sachstand Neue Mitte |
| 8. | Auftragsvergaben |
| 9. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 10. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
In der Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO wurden keine Fragen gestellt
Zu Punkt 2. Mitteilungen
Ortsbürgermeister Klar informierte den Rat über die seit der letzten Sitzung wahrgenommenen Termine und Veranstaltungen.
Zu Punkt 3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Ausstellungsgelände" gemäß § 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Arzfeld hat in seiner Sitzung am 29. April 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausstellungsgelände“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.
Die Ortsgemeinde Arzfeld beabsichtigt das ehemalige Bahngelände (heute Messe- und Aus-stellungsgelände genannt) künftig zu einem „Handwerkerpark“ zu entwickeln und hierfür einen rechtskräftigen Bebauungsplan, vorrangig mit Ausweisung eines Mischgebiets aufzustellen.
Ziel ist -neben Wohnbebauung- die Schaffung eines sog. „Handwerkerparks“, die der Unterbringung von Geschäfts- und Bürogebäuden, Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie sonstige Betriebe, die sich in einem Mischgebiet finden lassen, zulässig sind.
Eine zusätzliche Gemeinbedarfsfläche soll der Ortsgemeinde die Möglichkeit zur weiteren Nutzung für kulturelle Events und sonstigen Veranstaltungen Möglichkeiten bieten, aber auch der Realisierung eines möglichen Bauhofes für die Ortsgemeinde und dessen Umgebung sein.
Im äußersten Nordwesten des Plangebietes soll zudem die Möglichkeit für die Unterbringung von Wohnmobilstellplätzen (Reisemobilstellplätze) in Form eines „Sonstigen Sondergebietes Reisemobilstellplatz“ umgesetzt werden.
Da im Mischgebiet eine gleichmäßige Verteilung von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung vorgegeben ist, soll sich insbes. im Südosten zum alten Bahnhof die Wohnnutzung konzentrieren.
Die Ortsgemeinde Arzfeld verfolgt das Ziel, durch die parallellaufenden Bauleitplanverfahren „Eckelsbach“ und „Kreuzstraße“, den Wohnungsbedarf in der Ortsgemeinde zu sichern. Der Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“ soll darüber hinaus die damit einhergehenden Dienstleistungen und Arbeitsstätten schaffen.
Das Baugebiet umfasst unbebaute und zudem brachliegende Grünflächen, welche auch zu kulturellen Events genutzt werden.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als „Sonderbaufläche“ dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine „Mischbaufläche“ (M) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Arzfeld ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinde Arzfeld gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der 49. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Ausstellungsgelände“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand der Ortslage Arzfeld und ist durch die Straße „Zum Bahnhof“ sowie die Straße „Am Wald“ an das örtliche Verkehrsnetz angebunden.
Südwestlich befindet sich das Plangebiet „Eckelsbach“ (derzeitige in der Entwurfsphase), welches zukünftig auch aus dieser Richtung eine Erschließung des Plangebietes „Ausstellungsgelände“ zulässt. Derzeit ist das Plangebiet als brachliegende Grünfläche mit vereinzelten asphaltierten Flächen zu beschreiben, welches durch landwirtschaftliche Flächen im Nordosten sowie Südwesten begrenzt wird. Im Nordwesten befindet sich Waldflächen. Im Südosten grenzt unmittelbar an das Plangebiet das alte Bahnhofsgebäude der Ortsgemeinde Arzfeld.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ausstellungsgelände“ hat eine Größe von ca. 3,0 ha. und umfasst die Grundstücke Gemarkung Arzfeld, Flur 6, Flurstücks-Nrn.: 64/29 und 64/30.
Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Gebietsabgrenzung:
(unmaßstäbliche Darstellungen des Plangebietes)
Zu Punkt 3.1. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung
Der vom Ortsgemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes hat in Ausführung der Beschlussfassung vom 29. April 2025 in der Zeit vom 10. Februar 2026 bis einschließlich 13. März 2026 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Da keine Anregungen aus der Öffentlichkeit erfolgten, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.
Zu Punkt 3.2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit Schreiben vom 10. Februar 2026 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 13. März 2026 gebeten.
Den Ratsmitgliedern wurden im Vorfeld die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtheit sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Soweit dies erforderlich war, wurden dem Ortsgemeinderat die Stellungnahmen verlesen und erläutert.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmt nach ausgiebiger Diskussion und Beratung den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit den dazugehörigen Beschlussvorlagen wie vorgelesen und erläutert zu.
Ebenfalls stimmt der Gemeinderat der Gesamtplanung mit den eingearbeiteten textlichen und planerischen Änderungen wie vorgetragen zu.
Die Verwaltung wird vom Rat ermächtigt, die erforderlichen Schritte einzuleiten und eventuell erforderliche Fachgutachten in Auftrag zu geben.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | - | - |
Der Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Zu Punkt 3.3. Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | - | - |
Zu Punkt 4. Vorstellung Planungsergebnisse Friedhofsentwicklung
Hierzu erfolgte durch Ortsbürgermeister Klar eine Information über die Vorschläge aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 24.03.2026. Das nord-westliche obere Eck des Friedhofes soll für künftige Bestattungen gesperrt und nicht weiter angeboten werden.
Ziel ist es, den Bereich in ca. einer Generation wieder als Grünfläche für gemeindlichen Entwicklungsbedarf (evtl. Parkflächen, Pavillon, Ruhezone) zur Verfügung zu haben und ihn außerdem als Unterhaltungsfläche aus den Friedhofskosten herauszulösen.
Das zusätzliche Angebot der Bestattungsform eines gemeinschaftlichen Ruhegartens soll derzeit nicht zur Anwendung kommen. Zunächst soll abgewartet werden, wie die jetzt geschaffenen Baumbestattungen von der Bevölkerung angenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | - | - |
Mit der weiteren Planung der künftigen baulichen Entwicklung des Friedhofareals wird der Bau- und Planungsausschuss der Ortsgemeinde Arzfeld beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | - | - |
Zu Punkt 5. Vorstellung Erstentwurf Spielplatz Im Wiesengrund
Entfall der Planungsvorstellung, da der Planungsentwurf noch nicht vorliegt. In der nächsten Sitzung soll der Planentwurf nun vorgestellt werden.
Zu Punkt 6. Kapelle Hölzchen - weiteres Verfahren nach Profanierung
Die Kapelle Hölzchen steht unter Denkmalschutz, kann aber in den Verkauf gegeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Makler für die Vermarktung dieses Gebäude zu suchen.
Der Ortsgemeinderat stimmte diesem Vorschlag von Ortsbürgermeister Klar einstimmig zu.
Zu Punkt 7. Sachstand Neue Mitte
Mitteilung zum Sachstand; alle Planungsleistungen bis auf den Schallschutz liegen vor. In späterer Sitzung sollen weitere Informationen zu diesem Thema folgen.
Zu Punkt 8. Auftragsvergaben
8.1. Zusätzliche Artenschutzprüfung im Rahmen des Bebauungsplanes Ausstellungsgelände
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes Ausstellungsgelände wurde gefordert, das Plangebiet zum Bebauungsplan „Arzfeld Ausstellungsgelände“ auf das Vorkommen von Reptilien zu untersuchen. Hierzu liegt ein Honorarangebot für diese zusätzliche Artenschutzprüfung vor. Nach kurzer Diskussion stimmte der Rat der Erteilung des Auftrages für die zusätzliche Artenschutzprüfung zum angebotenen Honorarpreis von rd. 6.700,00 Euro zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
8.2. Baustelleneinrichtung Container-KiTa; Information zum Angebot des Planungsbüros
Es wurde beschlossen, die Arbeiten für die Baustelleneinrichtung der Container-Kita an die Firma Chr. Geisen GmbH, Arzfeld, zum Angebotspreis von 121.152,71 Euro zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
8.3. Baustelleneinrichtung KiTa-Erweiterung
Es wurde beschlossen, die Arbeiten für die Baustelleneinrichtung der Container-Kita an die Firma Chr. Geisen GmbH, Arzfeld, zum Angebotspreis von 127.061,66 Euro zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 9. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
9.1. Teilnahme am Förderprogramm "Innenstadt-Impulse" 2026
Nach Anregung aus der letzten Sitzung am 10.03.2026 wurde Herr Zimmermann zur Vorstellung der Idee und Möglichkeiten zur Sitzung eingeladen. Das Programm „Innenstadt-Impulse“ wird zu 90% gefördert. Anträge können alle Kommunen mit Grundzentraler Bedeutung stellen.
Siehe hierzu die Präsentation Hr. Zimmermann, hinterlegt im nicht öffentlichen Teil.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | - | - |
9.2. Beseitigung Hochwasserschäden - Erneuerung der Enzbrücke
Im Zuge der Hochwasserereignisse wurde die bestehende Brücke erheblich beschädigt, sodass eine grundlegende Erneuerung erforderlich ist. Die Maßnahme ist Bestandteil der Hochwasserschadenbeseitigung. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die entstehenden Kosten zu 100% durch Fördermittel gedeckt werden.
Um eine fristgerechte Antragstellung im Förderverfahren sicherzustellen und eine möglichst zügige Umsetzung der Maßnahme zu gewährleisten, war es notwendig, bereits im Vorfeld tätig zu werden. Daher wurde das Ingenieurbüro Berg & Partner, Aachen mit der Vorbereitung der Kostenschätzung sowie der Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung beauftragt. Diese Schritte sind Voraussetzung für die Fördermittelbeantragung und die anschließende Durchführung der Baumaßnahme.
Die Auftragsvergabe erfolgte aus zeitlichen Gründen vorab, da ansonsten die Einhaltung der Fristen für den Förderantrag sowie eine zeitnahe Umsetzung gefährdet gewesen wären.
Die Planungen zur Durchführung der Maßnahme erfolgen in Abstimmung mit der Ortsgemeinde. Dazu hat bereits ein Ortstermin am 16. April 2026 stattgefunden.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro Berg & Partner, Aachen nachträglich zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
9.3. Hauptprüfung von zwei Brückenbauwerken nach DIN 1076 im Jahr 2026; Beauftragung der Verbandsgemeinde Arzfeld zur Sammelausschreibung
Wie in der Ortsbürgermeister-Besprechung am 12.03.2026 vorgestellt wurde, gibt es in der Ortsgemeinde Arzfeld zwei Holzbrücken, die in 2026 nach der DIN 1076 (Bauwerksprüfung) geprüft werden sollen (die Brücken befinden sich an einem Wirtschaftsweg zwischen Unterstraße und Am Bahndamm).
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, um die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit von Bauwerken sicherzustellen. Als Baulastträger ist die Ortsgemeinde verpflichtet, diese Prüfungen (hier: Hauptprüfung) durchzuführen.
Die Prüfung dient der frühzeitigen Schadenserkennung, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und langfristigen Kosteneinsparung. Die Prüfungen sollen im Sommer 2026 stattfinden. Um Synergieeffekte zu nutzen und Kosten zu senken, werden die Bauwerke in einer Sammelausschreibung über die Verbandsgemeinde gebündelt.
Die genannten Kosten beruhen auf Schätzungen und können nach Ausschreibung abweichen. Momentan gehen wir von etwa 3.600,00 Euro gesamt für beide Brücken aus.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
| 1. | Die Ortsgemeinde Arzfeld beschließt die Durchführung der Hauptprüfung nach DIN 1076 für die zwei in ihrer Baulast befindlichen Brückenbauwerke. |
| 2. | Zur Optimierung der Prüfzyklen und zur Kostenreduzierung beauftragt die Ortsgemeinde Arzfeld die Verbandsgemeinde Arzfeld, diese Prüfungen im Rahmen einer Sammelausschreibung (22 Bauwerke gesamt) durchzuführen und die Ingenieurleistungen zu vergeben. |
| 3. | Die geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3.600,00 € brutto werden in einem Nachtragshaushalt 2026 bereitgestellt. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
9.4. Sachstand Umbau KiTa
Ortsbürgermeister Klar informierte über den aktuellen Sachstand.
9.4.1. Ermächtigungsbeschluss zur Erteilung von Aufträgen
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zur Umsetzung der Baumaßnahme Erweiterung und Sanierung der KiTa Arzfeld zu erteilen.
Über die erteilten Aufträge ist in der nächstfolgenden Ratssitzung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
9.5. Sachstand Bauhof Stabilo
Auch zum Thema Unterbringung des örtlichen Bauhofes in den Räumlichkeiten des Stabilo-Marktes in der Industriestraße informierte der Vorsitzende über den aktuellen Sachstand.
9.6. Sachstand Entwässerung Baugebiete
Hier informierte Ortsbürgermeister Klar über den neuesten Stand.
9.7. Sachstand und weitere Vorgehensweise Sanierung Auf der Geigt / Arzfelder Mühle
Das Ingenieurbüro Scheuch soll mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und genauerer Planung beginnen; das Büro stellt alles für eine Preisanfrage der beiden Baumaßnahmen zusammen.
9.8. Sachstand Jugendhaus
Hier erfolgten ebenfalls Infos zum aktuellen Stand, der Naturschutzbeitrag von Frau Windscheif ist fertig und eingearbeitet. Der Bauantrag wurde am 13.04.2026 unterschrieben und offiziell eingereicht. In diesem Zusammenhang richtete der Vorsitzende einen ausdrücklichen Dank an das Ratsmitglied Hannah Dimmer für ihre bisherige Arbeit an diesem Projekt.
9.9. Bauantrag BA-BA-2026-037zum Neubau einer Interimskita in ContainerbauweiseGemarkung Arzfeld, Flur 8, Flurstück 9/19
Auf dem Grundstück Gemarkung Arzfeld, Flur 8, Flurstück 9/19, ist der Neubau einer Interimskita in Containerbauweise geplant.
Nach Einsicht in die Planunterlagen wird das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben hergestellt und der Vorsitzende ermächtigt, die Zustimmungserklärung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | - | - |
Zu Punkt 10. Verschiedenes
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.