(unmaßstäbliche Darstellung des Plangebietes)
Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid hat in seinen Sitzungen am 16. Dezember 2021 und 28. Mai.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“ gem. § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichts beschlossen.
Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist in Form einer öffentlichen Auslegung vom 29. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025 durchgeführt worden.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 29. Juli 2025 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 29. August 2025 aufgefordert worden.
In der Sitzung vom 15. Oktober 2025 hat die Ortsgemeinde Oberpierscheid über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerbeteiligung und der TÖB-Beteiligung beraten und abgewogen.
Da sich im Zuge der weiteren Ausführungsplanung gezeigt hat, dass sich eine sinnvolle Parzellierung der Grundstücke aufgrund der Verkehrsflächendimensionierung als schwierig erweist, hat die Gemeinde beschlossen, den Wendehammer zu verkleinern und die Planung anzupassen. Somit ist eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs erforderlich. In der Sitzung vom 06. Februar 2026 hat die Ortsgemeinde Oberpierscheid die Durchführung der erneuten Offenlage sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Ortsgemeinde Oberpierscheid beabsichtigt, Grundstücke in einer Gesamtgröße von rund 5.000 m² einer aktiven Wohnnutzung zuzuführen.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Wohnbaufläche (W) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Oberpierscheid ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinde Oberpierscheid gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der 34. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Nördliche Dorfstraße“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“ befindet sich nördlich der Ortslage von Oberpierscheid.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 5.000 m² und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücks-Nrn.: 8/7 (tlw.), 9 (tlw.), 169/18 (tlw.), 171 (tlw.).
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in der nachstehenden, nicht maßstäblichen Planzeichnung dargestellt:
(1) Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
| a) | Umweltbericht / Grünordnungsplan | ISU GmbH Bitburg, Juni 2025 | ||
| • | Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten | |
| • | Grünordnungsplan – Biotop- und Nutzungstypenplan inkl. Externe Kompensation | Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück 8/7 | |
| Die o.a. Unterlagen enthalten Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert wurden, u.a.: | |||
| • | Umweltvorgaben | |
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| - | Natura 2000-Gebiet nicht berührt |
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| - | Vorbereitende Landschaftsplanung |
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| - | Flächen- und Objektschutz – keine Betroffenheiten |
| • | Umweltzustand | |
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| - | Natur und Landschaft |
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| - | Boden / Wasser |
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| - | Bodenpotenzial |
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| - | Wasserhaushalt |
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| - | Klima / Luft |
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| - | Arten- und Biotopschutz |
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| - | Biotop- und Nutzungstypen |
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| - | Orts- und Landschaftsbild |
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| - | Wechselwirkungen |
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| - | Biotopverbund |
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| - | Landespflegerische Zielvorstellungen |
| • | Umweltmaßnahmen | |
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| - | Grünordnerische Maßnahmen |
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| - | Vermeidungsmaßnahmen |
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| - | Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen |
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| - | Angaben zur Externen Kompensationsfläche und -maßnahmen (Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück 8/7 – Anlegen einer Streuobstwiese, ca. 1.380 m²) |
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| - | Zeitliche Umsetzung |
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| - | Pflanzlisten |
| • | Umweltauswirkung | ||
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| - | Durchführung der Eingriffsregelung |
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| - | Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung |
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| - | Versiegelung |
| b) | Sachverständigengutachten | ||
| • | Entwässerungskonzept „Bebauungsplan Ortslage“ in Oberpierscheid (BERG & PARTNER 2022) | |
| • | Immissionsprognose (Geruch) im Rahmen der Bauleitplanung in Oberpierscheid (NORMEC UPPENKAMP 2025) | |
(2) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.04.2024 bis 10.05.2024 mit umweltbezogenen Informationen
| a) | Deutscher Wetterdienst vom 24.04.2024 | ||
| • | Keine Standorte des DWD betroffen | |
| b) | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel vom 06.05.2024 | ||
| • | Keine Betroffenheit | |
| c) | Forstamt Neuerburg vom 12.04.024 | ||
| • | Keine Betroffenheit | |
| d) | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 30.04.2024 | ||
| • | Keine Betroffenheit | |
| • | Verweis auf den Umgang mit potenziell archäologischen Funden | |
| e) | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Erdgeschichte vom 10.04.2024 | ||
| • | Keine Betroffenheit | |
| f) | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 28.02.2024 | ||
| • | Geltungsbereich „Nördliche Dorfstraße“ grenzt unmittelbar an „Naturpark Südeifel“ an | |
| • | Verweis auf (teilweise bereits entfallene) Bäume und Sträucher | |
| • | Verweis auf naturschutzfachliche Belange im Bereich „Südliche Dorfstraße“ (zwischenzeitlich nicht mehr Bestandteil der vorliegenden Planung) | |
| • | Verweis auf Lage im festgesetzten Wasserschutzgebiet | |
| g) | Landesamt für Geologie und Bergbau vom 29.04.2024 | ||
| • | Kein Altbergbau dokumentiert | |
| • | Bezug auf Baugrund-Norme | |
| • | Verweis auf Geologiedatengesetz | |
| h) | Landwirtschaftskammer Dienststelle Trier vom 16.05.2024 | ||
| • | Keine Betroffenheit | |
| i) | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Abwasser-Wasser-Boden vom 06.05.2024 | ||
| • | Verweis auf Erstellung eines Entwässerungskonzeptes / Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) | |
| j) | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 02.05.2024 | ||
| • | Verweis auf landwirtschaftliche Betriebe sowie die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte für Lärm und Gerüche | |
| • | Potenzieller immissionsschutzrechtlicher Konflikt zwischen WA-Gebiet und den vorhandenen Nutzungen | |
| • | Verweis auf potenzielle Immissionsquellen wie Klima-, Kühl- und Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke | |
| k) | VGV Arzfeld, Fachbereich 3 vom 15.04.2024 | ||
| • | Verweis auf Mindestlöschwassermenge nach den technischen Regeln des DVGW, Arbeitsblatt W 405 | |
| • | Verweis auf relevante Hydranten im Umkreis | |
| l) | VGV Arzfeld, Fachbereich 4 vom 22.04.2024 | ||
| • | Verweis auf Schmutzwasserkanalisation | |
| • | Verweis auf Entwässerungskonzeptes | |
(3) Von der Öffentlichkeit bzw. der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgegeben.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Gutachten sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung und der umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen der Bürger und Behörden im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB in der Zeit vom
11. Juli 2026 bis einschließlich 31. Juli 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausliegt.
Hierbei wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit 4a Absatz 3 BauGB gleichzeitig mit der erneuten Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB durchzuführen.
Von Seiten der Öffentlichkeit können nur Anregungen vorgebracht werden, die sich auf die nachträglichen Änderungen bzw. Ergänzungen des Entwurfs des Bebauungsplans „Nördliche Dorfstraße“ beziehen.
Des Weiteren kann der Entwurf zum Bebauungsplan „Nördliche Dorfstraße“ einschließlich der dazugehörigen Unterlagen und Gutachten, mit dem Umweltbericht incl. Umweltprüfung, während des Auslegungszeitraums im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link
https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann während der o. g. Frist Anregungen zum Bebauungsplan elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
54649 Oberpierscheid, 10. Juli 2026