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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Waxweiler am 05. April 2022

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Bauvoranfrage Az: BA-BVA-2021-192

Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides hinsichtlich dem Neubau von

zwei Doppelgaragen und eines Seminarhauses

Gemarkung Waxweiler, Flur 2, Nr. 384/34

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.

Bauvoranfrage Az: BA-BA-2022-044

Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Apartment

Gemarkung Waxweiler, Flur 4, Nr. 419/16 und 419/17

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.

Die Ratsmitglieder Rita Brandenburg und Manfred Berg haben gemäß § 22 GemO bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

Bauvoranfrage Az: BA-BA-2022-028

Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses

Gemarkung Waxweiler, Flur 1, Nr. 326/5

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.

Bürgerhaus Waxweiler

Ortsbürgermeister Manfred Groben und Beigeordneter Manfred Berg, gleichzeitig Planer der Maßnahme „Bürgerhaus Waxweiler“ stellten die neuesten Planungen hinsichtlich des Wiederaufbaues des Gebäudes nach dem Hochwasser 2021 vor.

Entgegen den bisherigen Planungen, den hinteren Teil des Gebäudes abzureißen, um dem Prümfluss mehr Raum zu geben, soll es bei der bisherigen Raumverteilung bleiben.

Planer Manfred Berg erläuterte die vorgesehen Maßnahmen anhand entsprechenden Planunterlagen.

Die vorhandene Ölheizungsanlage soll den aktuellen Klimavorgaben angepasst werden. Planer Manfred Berg gab hierzu die notwendigen Erläuterungen.

Die Beheizung des Bürgerhauses soll danach mittels erneuerbarer Energien realisiert werden, um sich von den stetig steigenden Preisen fossiler Brennstoffe und deren Umweltbelastungen zu lösen. Das neue Konzept besteht aus zwei Teilen, einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Hauptbestandteil des Konzeptes ist die Lüftungsanlage, die durch Ihre Wärmerückgewinnung von ca. 90% nicht nur erheblich zur Energieeinsparung beiträgt, sondern durch das stetige Austauschen der Luft auch die Raumklima Qualität erhöht.

Die Lüftungsanlage zieht aus dem Gebäude die schlechte Luft (Abluft) ab, diese streift im Inneren des Lüftungsgerätes an einem Wärmetauscher vorbei und gibt die Restwärme an diesen ab. Danach wird die abgekühlte Luft nach Außen geführt (Fortluft). Der Wärmetauscher erwärmt mit der Abluft, die von außen strömende Luft (Außenluft). Diese vorgewärmte Luft (Zuluft) wird mittels eines im Lüftungsgerät verbauten Nachheizregisters auf die gewünschte Temperatur nachgeheizt und versorgt das Gebäude mit frischer gewärmter Luft.

Das Nachheizregister wird mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe versorgt, um die nötige Wärmenergie zu gewährleisten. In extremen Kältefälle (außen -10°C) wird die nötige Raumtemperatur durch den Einsatz von Heizkonvektoren sichergestellt. Diese können durch den Einsatz von großen Wärmetauschern die nötige Spitzenlast des Wärmebedarfs abdecken. Zum anderen ermöglichen sie das schnelle Aufheizen des Raumes. Auch die Heizkonvektoren werden von der Wärmepumpe mit der nötigen Wärmeenergie versorgt.

Im Untergeschoss werden zur Grundtemperierung ca. 15-18°C Niedertemperaturheizkörper vorgesehen.

Durch dieses Konzept ist die Gemeinde Waxweiler für die Zukunft sehr gut aufgestellt, was auch die Wirtschaftlichkeit wiederspiegeln wird. Desweitern liefert die Gemeinde einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Das Planungsbüro Berg wird mit der Erstellung der abschließenden Planunterlagen beauftragt, damit zeitnah der Bauantrag vorgelegt werden kann. Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Das Ratsmitglied Manfred Berg hat bei der Abstimmung nicht teilgenommen.

Teilnahme der Ortsgemeinde an der Fünften Bündelausschreibung Strom 2023 - 2025 für den kommunalen Strombedarf

Der GStB ist derzeit dabei eine neue Bündelausschreibung für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz vorzubereiten. Die bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 2018 läuft noch bis zum 31.12.2022.

Die Belieferung der kommunalen Verbrauchsstellen erfolgt derzeit durch die EWR AG, Lutherring 5, 67547 Worms.

Der GStB wird seinerseits die Durchführung der europaweiten Bündelausschreibung an die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetages Baden-Württemberg, Stuttgart, übertragen.

Der Lieferzeitraum umfasst die Zeitspanne 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025

(Endet nach Ablauf automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf).

Der Ortsgemeinde wird empfohlen an der Bündelausschreibung teilzunehmen.

Beschluss:

1.

Die Ortsgemeinde Waxweiler nimmt an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf des GStB zum 01. Januar 2023 teil.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen.

3.

Der Ortsgemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund, bzw. die GT-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen.

4.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Annahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

5.

Es soll für die Ortsgemeinde 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ausgeschrieben werden.“

Verschiedenes

Spendenannahme:

Ortsbürgermeister Manfred Groben informierte über die erhaltenen Spenden im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 sowie den „Hilfstransport Ukraine“.

Der Spendenbetrag im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 belief sich auf insgesamt 138.496,99 EUR. Dieser Betrag wurde unmittelbar an die Betroffenen weitergeleitet.

Im Rahmen des „Hilfstransportes für die Ukraine“ wurden versch. Sachspenden im Wert in Höhe von 668,04 EUR geleistet.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme der Spenden bei unmittelbarer Weiterleitung an die Betroffenen zu.

Gewässerdurchgang Weiherbach „Am Kanal“

Aus der Mitte des Ortsgemeinderates wurde erneut bemängelt, dass die notwendigen Räumungsarbeiten noch nicht ausgeführt wurden.

Ortsbürgermeister Manfred Groben teilte mit, dass die beauftragte Firma die Arbeiten einem Subunternehmer aus Bayern übertragen hat und dieser diese z.Zt. wegen Arbeitsüberlastung nicht durchführen kann.

Im Hinblick auf künftige Hochwasser ist unbedingt darauf hinzuwirken, dass eine zeitnahe Ausführung erfolgt. Die Verwaltung wird nochmals um weitere Veranlassung gebeten.

Baumaterial auf dem Wohnmobilstellplatz

Ortsbürgermeister Groben teilte mit, dass z.Zt. Baumaterialien der Firma Thielen Bau auf dem Wohnmobilstellplatz (Eigentümerin ist die Familie Thielen) gelagert werden.

Die Firma Thielen Bau ist bemüht, die Räumung des Wohnmobilstellplatzes zeitnah vorzunehmen.

Örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept in der Ortsgemeinde Waxweiler

Zu diesem Punkt begrüßte Ortsbürgermeister Groben Frau Krischer vom Planungsbüro Rheisner.

Frau Krischer teilte mit, dass vor einiger Zeit ein Workshop in Waxweiler stattgefunden hat. Das Ergebnis dieses Workshops wurde zwischenzeitlich in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst, der heute dem Ortsgemeinderat zur Diskussion vorgestellt wurde.

In einer weiteren Einwohnerversammlung werden die notwendigen Maßnahmen nochmals vorgestellt und erläutert. Diese Einwohnerversammlung bzw. die abschließende Entscheidung im Ortsgemeinderat erfolgt in den Sommermonaten.

Durch den Ortsgemeinderat wurden verschiedene Änderungen und Ergänzungen vorgetragen, die noch in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden sollen.

Ortsbürgermeister Groben bedankte sich bei Frau Krischer für die gegebenen Erläuterungen. Die abschließende Entscheidung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Ortsgemeinderates.

Ufermauer am Prümfluß „Am Kanal“

Die vorhandene Ufermauer „Am Kanal“ ist durch das Hochwasser stark beschädigt worden. Nach Auffassung des Rates wurde diese im Jahre 2018 gebaut bzw. erweitert.

Der Ortsgemeinderat erkundigte sich nach der Gewährleistungsfrist für das Bauwerk, welches nach Auffassung des Rates nicht nach den notwendigen Bestimmungen für Hochwasser errichtet wurde.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Angelegenheit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen vorzulegen.

Reinigung der Straßeneinläufschächte durch eine Fachfirma

Der Ortsgemeinderat hat vor einiger Zeit den Auftrag an eine Fachfirma zur Reinigung der Straßeneinlaufschächte erteilt. Die Arbeiten wurden jedoch bis heute nicht ausgeführt.

Es ist auch zurzeit nicht bekannt, ob die Firma noch besteht.

Ortsbürgermeister Groben teilte mit, dass die Gemeindearbeiter zwischenzeitlich mit der jährlichen Reinigung begonnen haben und diese zeitnah abgeschlossen werden kann.

Nach Auffassung der Gemeindearbeiter ist eine Fremdvergabe in Zukunft nicht notwendig.

Freizeitanlagen „Unten in der Acht“

Ortsbürgermeister Groben teilte mit, dass hinsichtlich der Aufstellung von Spiel- und Sportgeräten eine Entscheidung erfolgen soll.

Auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters soll hierzu ein Arbeitskreis gebildet werden, dem neben dem Ortsbürgermeister folgende Ratsmitglieder angehören:

Johannes Trapp, Rita Brandenburg, Manfred Trapp, Lothar Brandt und Maria MCleskey.