Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
werden nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 18.000.000,00 EUR festgesetzt auf 20.000.000,00 EUR.
werden nicht geändert.
Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 24.07.2023 bis 02.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.