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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2 0 2 3 vom 30.06.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§§ 1, 2, und 3

werden nicht geändert.

§ 4 Höchstbetrag der Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 18.000.000,00 EUR festgesetzt auf 20.000.000,00 EUR.

§§ 5, 6, 7, 8 und 9

werden nicht geändert.

54687 Arzfeld, 30.06.2023
Johann Kuhl
Bürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 24.07.2023 bis 02.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 30.06.2023
Johannes Kuhl
Bürgermeister