Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13.07.2023 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu betreiben.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage und Anregungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm und der Planungsgemeinschaft Region Trier (u.a. Betroffenheit der Grundzüge der Planung im Sinne von § 13 Abs. 1 BauGB) kann die 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Das Bauleitverfahren wird in ein Regelverfahren im Sinne von § 2 BauGB umgestellt.
Der förmliche Aufstellungsbeschluss dieses Verfahrenswechsels wurde von Seiten des Verbandsgemeinderates Arzfeld in seiner Sitzung am 18. April 2024 nachgeholt.
Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Beschluss der Verfahrensänderung bzw. Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) öffentlich bekannt gemacht.
Die ursprünglich im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 07. Februar 2024 bis einschließlich 08. März 2024 wird im Zuge der Umstellung auf das Regelverfahren als frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gewertet.
Ziel der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-:
Die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ im Jahr 2016 Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen.
Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten.
Die Verbandsgemeinde Arzfeld möchte als Folge der geänderten politischen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung zusätzliche Flächen, ergänzend zu den bestehenden Sondergebieten, zur Verfügung stellen.
Von der bisher geltenden 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ aus dem Jahr 2016 wird dabei insoweit abgewichen, als dass in einem bisherigen Ausschlussbereich für Windenergie ein zusätzliches Sondergebiet für Windenergie „Plütscheid-Geweberwald“ mit einer Fläche von 81 ha ausgewiesen werden soll.
Die Grundzüge der Planung bleiben gemäß § 245e Abs.1 BauGB gewahrt, weil
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat deshalb in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Teilbereich „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben.
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgte eine Betrachtung möglicher Umwelteinwirkungen, die sich aus der Ausweisung dieses zusätzlichen Sondergebietes ergeben.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für keines der betrachteten Umweltschutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Die Anpassung an das WindGB (Rotor-Out-Regelung und Erfüllung der Flächenbeitragswerte) erfolgt in einem gesonderten FNP-Änderungsverfahren.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-:
Der räumliche Änderungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.
Der von dem Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossene Kriterienkatalog („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien), der der Ausweisung zugrunde liegt wird nicht geändert.
Die neu auszuweisende Fläche „Geweberwald“ entspricht vollumfänglich dem Kriterienkatalog.
Diese Fläche wurde im Zuge der 3. Teilfortschreibung des FNP im Jahre 2016 im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren genommen und nicht wegen Überlagerung mit Ausschlusskriterien ausgeschlossen.
Bei der Konfliktbewertung dieser Faktoren (die zum damaligen Verzicht der Fläche „Geweberwald“ geführt haben) haben sich seit 2016 weitreichende Änderungen ergeben, so dass das Konfliktpotential gegenüber der Windenergienutzung heute als deutlich geringer einzustufen ist.
Die nach dieser Neubewertung verbleibenden Konflikte sind auf der Ebene der Einzelgenehmigung lösbar.
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren der Entwurf des Bauleitplans einer Umweltprüfung zu unterziehen. Dabei sollen die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs.4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der VG Arzfeld veröffentlicht:
| - | Städtebauliche Begründung mit integriertem Umweltbericht |
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| Sie enthält die Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, die durch die Neuausweisung des Sondergebietes Plütscheid-Geweberwald entstehen können. Im Einzelnen werden Aussagen zu den Umweltschutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Grund- und Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch und seine Gesundheit getroffen. Mögliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter, die bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans absehbar sind, werden beschrieben und es werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von schädlichen Umwelteinwirkungen vorgeschlagen, die auf der Ebene der Bauleitplanung und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplanung berücksichtigt werden sollen. |
| - | Landschaftsplan – Teilfortschreibung Windenergie 2016 |
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| Der Landschaftsplan als Umweltfachgutachten zum Flächennutzungsplan beschreibt die gesamträumlichen Zusammenhänge der Umweltschutzgüter in der Verbandsgemeinde. Dabei werden in Hinblick auf die Windenergienutzung besonders das Landschaftsbild, der Biotopverbund und die Kernlebensräume windkraftsensibler Arten betrachtet und geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Eingriffen durch die Windenergienutzung aufgezeigt. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 I und 4 I BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht: |
| Themenübergreifend: | |
| - | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm |
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| Hinweise zum Erfordernis einer Umweltprüfung, zu Inhalten des Umweltberichts, insbesondere zur Anwendung des § 6 WindBG |
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| Hinweise zur Betroffenheit von Gebieten, die besonders für Freizeit- und Erholungsnutzung geeignet sind, zum Grundwasserschutz und zu Schutzabständen zur Wohnbebauung |
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld und Kommunale Netze Eifel AÖR |
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| Hinweise zum Brandschutz |
| Schutzgut Mensch: | |
| - | SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht |
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| Hinweise zum Immissionsschutz (Lärm, Schattenwurf und Eisabwurf) und ggf. entstehende Konfliktfälle |
| - | Verbandsgemeinde Südeifel |
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| Hinweis auf notwendige Siedlungsabstände |
| Schutzgut Wasser: | |
| - | SGD Nord Regionalstelle Abwasser, Wasser, Abfall |
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| Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, zur Starkregenvorsorge, zum Schutz von Oberflächenwasser und zu evtl. Bodenbelastungen an Altstandorten |
| Schutzgut Boden: | |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau |
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| Hinweise zu Rohstoffabbauflächen |
| Schutzgut Fläche: | |
| - | Landwirtschaftskammer |
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| Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen bzw. zu Ersatzgeldzahlungen |
| Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: | |
| - | Forstamt Neuerburg |
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| Angaben zum Vorkommen von Waldbiotoptypen im Sondergebiet |
| - | Landesbetrieb Mobilität Gerolstein |
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| Hinweise zu möglicherweise betroffenen naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen |
| Schutzgut Landschaft, Erholung und kulturelles Erbe | |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) |
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| Es liegen bislang keine Hinweise vor, dass archäologische Fundstellen betroffen wären. |
Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:
In der Sitzung am 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines neuen Planentwurfes, die Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
23. Juli 2024 bis einschließlich 23. August 2024
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 26. Fortschreibung des FNP, -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid-, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB in Verbindung mit. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Planungsträger deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.