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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung Haushaltssatzung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2025/2026 vom 10.07.2025

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 30.06.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

(Euro)

2026

(Euro)

verzinste Kredite auf

2.264.300

527.000

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

für

2025

auf

0,00

Euro

für

2026

auf

0,00

Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

für

2025

auf

20.000.000

Euro

für

2026

auf

20.000.000

Euro

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für

2025

auf

9.535.000

Euro

für

2026

auf

9.984.000

Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für das VG-Werk werden festgesetzt auf

2025

(Euro)

2026

(Euro)

1.

Gesamtbetrag der Kredite

zinslose Landeskredite (VG-Werk)

200.000

120.000

als Kapitalmarktmittel (VG-Werk)

3.850.000

950.000

2.

Verpflichtungsermächtigungen

0

200.000

§ 6 Umlagesätze

Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden wir folgt festgesetzt:

2025

(v. H.)

2026

(v. H.)

1.

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A

43,9

43,9

2.

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B

43,9

43,9

3.

Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer

43,9

43,9

4.

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

43,9

43,9

5.

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

43,9

43,9

6.

Steuerkraftzahlen der Ausgleichsleistung nach § 21 LFAG

43,9

43,9

7.

Schlüsselzuweisung

43,9

43,9

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Gebühren- und Beitragssätze werden für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

I. Laufende Entgelte

Die Entgeltsätze der Gebühren und Wiederkehrenden Beiträge für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung "Abwasserbeseitigung" des Eigenbetriebes "Verbandsgemeindewerk Arzfeld" nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) - in der geltenden Fassung - in Verbindung mit der hierzu erlassenen Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

A. Schmutzwasser

Von den gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) ermittelten entgeltsfähigen Kosten der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden 20 v. H. als Wiederkehrender Beitrag (§ 13 ESA), 10 v. H. als Grundgebühr (§ 20 ESA) und 70 v. H. als Benutzungsgebühr (§ 18 ESA) erhoben. Es werden folgende Entgelte festgesetzt:

1.

Kanalbenutzungsgebühr (pro m³ Frischwasserverbrauch)

2.

Wiederkehrender Beitrag (pro m² Grundstücksfläche)

3.

Grundgebühr (pro genutzten Schmutzwasserhausanschluss)

Die Gebühren für die mobile Entsorgung nach § 25 ESA werden wie folgt festgesetzt:

1.

aus geschlossenen Gruben (pro m³ abgefahrener Menge)

2.

aus Kleinkläranlagen (pro m³ abgefahrener Menge)

B. Niederschlagswasser

Von den gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) ermittelten entgeltsfähigen Kosten der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung, die auf das Niederschlagswasser entfallen, werden 70 v. H. als Wiederkehrender Beitrag (§ 13 ESA) und 30 v. H. als Benutzungsgebühr (§ 18 ESA) erhoben. Es werden folgende Entgelte festgesetzt:

1.

Wiederkehrender Beitrag (pro m² mögliche Abflussfläche)

2.

Benutzungsgebühr (pro m² tatsächlich bebaute, befestigte und angeschlossene Fläche)

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung liegen vor, wenn im Einzelfall ein Betrag von 5.000,00 Euro überschritten wird.

§ 9 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsfolgejahres

Arzfeld, 10.07.2025
Johannes Kuhl
Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 21.07.2025 bis 30.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 10.07.2025
Johannes Kuhl
Bürgermeister