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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

(unmaßstäbliche Darstellung der Änderung)

44. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinden Arzfeld, Lauperath und Krautscheid

Teilbereich: Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -

Beschluss über die Aufstellung der 44. Fortschreibung des FNP, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 10. April 2025 beschlossen, das Verfahren der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 44. Fortschreibung des FNP, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie:

Ziel der Fortschreibung ist es, durch eine isolierte Positivplanung zwei bestehende Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen zu ersetzen (Repowering), wobei die neuen Standorte außerhalb bisheriger Sondergebiete liegen. Die neuen Sondergebiete umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha. Damit bleibt die zulässige Höchstgrenze von 25 % zusätzlicher Sondergebietsfläche gemäß § 245e BauGB gewahrt.

Gleichzeitig wird eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid, die bisher keine Festlegung zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan aufwies, ausdrücklich als Ausschlussfläche dargestellt.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 44. Fortschreibung des FNP

Der räumliche Änderungsbereich der vorliegenden Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans beschränkt sich auf Teilflächen der Verbandsgemeinde auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Krautscheid, Lauperath und Arzfeld.

Die bestehenden Sondergebiete für Windenergienutzung gemäß dem aktuell wirksamen Teilflächennutzungsplans aus dem Jahr 2016 bleiben vollumfänglich erhalten.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 10. April 2025 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 44. Fortschreibung des FNP, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

22. Juli 2025 bis einschließlich 22. August 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 44. Fortschreibung des FNP, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 44. Fortschreibung des FNP, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie“, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 18. Juli 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister