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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift

(unmaßstäbliche Darstellung Geltungsbereich BPlan.)

(unmaßstäbliche Verkleinerung des zu widmenden Teilstückes)

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Plütscheid

am Mittwoch, 03.06.2026, 18:30 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Plütscheid

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

1.1

Information zum Jahresabschluss 2024 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)

2.

12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich OG Lambertsberg - Bebauungspläne "Unterm Lambertsberg III + IV"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

3.

27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

4.

44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

5.

Aufhebung des Bebauungsplanes "Krummenacker" gemäß § 2 BauGB

5.1

Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

5.2

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belang

5.3

Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 10 BauGB

6.

Widmung der gemeindlichen Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Plütscheid im Ortsteil Gesotz nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes (LStrG)

7.

Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN)

8.

Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Haushaltsjahr 2026

8.1

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

8.2

Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes

9.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Abs. 3 GemO

10.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

10.1

Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides hinsichtlich der Errichtung eines Dentallabors mit einer Fahrzeug- und Lagerhalle;

Gemarkung Plüscheid, Flur 3, Flurstück-Nr.: 32

10.2

Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für die Errichtung einer Brennholzüberdachung;

Gemarkung Plütscheid, Flur 3, Flurstück-Nr.: 58/2

10.3

Antrag auf Genehmigung nach dem § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von zwölf Windenergieanlagen des Typs Nordex N176 6.X, Nennleistung 6.800 kW, Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m;

Gemarkung Plütscheid, Flur 6, Flurstücks-Nr.: 10, Flur 7, Flurstücks-Nr.: 4, Flur 8, Flurstücks-Nrn.: 1, 3, 8 und 36, Flur 9, Flurstücks-Nrn.: 2 und 5, Flur 10, Flurstücks-Nr.: 37/6 und Flur 12, Flurstücks-Nr. 33

10.4

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage;

Gemarkung Plütscheid, Flur 3, Flurstück-Nr.: 39/5

11.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.   Mitteilungen

Zu Punkt 1.1.   Information zum Jahresabschluss 2024 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)

Es wurde über den Jahresabschluss 2024 der Islek Energie AöR infomiert.

Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei 91.861,17 EUR, der Anteil der OG Plütscheid beträgt 642,36 EUR.

Der Ortsgemeinderat nahm diese Information zur Kenntnis.

Zu Punkt 2.   12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich OG Lambertsberg - Bebauungspläne "Unterm Lambertsberg III + IV"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18.06.2020 ist die 12. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Ziel der 12. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungspläne „Unterm Lambertsberg III und IV“:

In der Ortsgemeinde Lambertsberg, Verbandsgemeinde Arzfeld, wurden durch den Ortsgemeinderat die Bebauungspläne „Unterm Lambertsberg III“ (Satzungsbeschluss vom 09.08.2022) und „Unterm Lambertsberg IV“ (Satzungsbeschluss vom 30.01.2024) aufgestellt.

Mit der Aufstellung der beiden Bebauungspläne möchte die Ortsgemeinde zum einen der konstant hohen Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen und zum anderen die der Wohnbauflächen in ihrem Gemeindegebiet Rechnung tragen. Zudem soll ein neben einem neuen Wohngebiet auch ein Mischgebiet ausgewiesen werden.

Das Baugebiet „Unterm Lambertsberg III“ soll sich räumlich an bereits bestehende Bebauung im Nor den anschließen. Weiterhin soll „Unterm Lambertsberg IV“ zukünftig an das Baugebiet „Unterm Lambertsberg III“ angrenzen. Da beide Bebauungspläne im sogenannten Regelverfahren aufgestellt wurden – das beinhaltet ein zweistufiges Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im förmlichen Verfahren – hat sich die Notwendigkeit ergeben, für beide Teilbereiche den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld fortzuschreiben.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft in extensivem Dauergrünland dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans in eine gemischte Baufläche sowie eine Wohnbaufläche notwendig. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Lambertsberg ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die 12. Fortschreibung des FNP erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren zu der Aufstellung der Bebauungspläne „Unterm Lambertsberg III und IV“.

Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Ortsrand von Lambertsberg in der Gemarkung Greimelscheid.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 03.06.2023 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 14.06.2022 bis zum 15.07.2022 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 14.06.2022 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 15.07.2022 Anregungen geltend machen.

Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Zeit 13.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023 durchgeführt.

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB parallel mit Schreiben vom 12.06.2023beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 14.07.2023 gebeten.

Mit Beschluss vom 21.09.2023 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Plütscheid stimmt der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 3. 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18. April 2024 ist die 27. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Teilbereich „Windenergie“ ist die Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Insbesondere soll die bisher geltende eingeschränkte „Rotor-Out-Regelung“ in eine uneingeschränkte Regelung überführt werden, sodass Rotoren von Windenergieanlagen künftig generell Flächen außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete überstreichen dürfen.

Durch diese Anpassung wird sichergestellt, dass die bestehenden Sondergebiete für Windenergienutzung vollständig auf die gesetzlich geforderten Flächenbeitragswerte angerechnet werden können. Die räumlichen Abgrenzungen der Sondergebiete sowie die zugrunde liegenden Planungskriterien bleiben dabei unverändert, sodass die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 03. Februar 2024 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 07. Februar 2024 bis zum 08. März 2024 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 01. Februar 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 08. März 2024 Anregungen geltend machen.

Mit Beschluss vom 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Plütscheid stimmt der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 4. 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 10. April 2025 ist die 44. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Ziel der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:

In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt. Im Plan ist außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht zulässig ist.

Ziel dieser Fortschreibung ist es, durch eine isolierte Positivplanung zwei bestehende Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen zu ersetzen (Repowering), wobei die neuen Standorte außerhalb bisheriger Sondergebiete liegen. Die neuen Sondergebiete umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha. Damit bleibt die zulässige Höchstgrenze von 25 % zusätzlicher Sondergebietsfläche gemäß § 245e BauGB gewahrt.

Gleichzeitig wird eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid, die bisher keine Festlegung zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan aufwies, ausdrücklich als Ausschlussfläche dargestellt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 31. Januar 2026 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 03. Februar 2026 bis zum 06. März 2026 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 03. Februar 2026 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 06. März 2026 Anregungen geltend machen.

Mit Beschluss vom 26. März 2026 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Plütscheid stimmt der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 5. Aufhebung des Bebauungsplanes "Krummenacker" gemäß § 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Plütscheid hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Krummenacker“ gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 BauGB beschlossen.

Die Ortsgemeinde Plütscheid hat am 16.06.1997 den Bebauungsplan „Krummenacker“ gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von drei Windenergieanlagen geschaffen.

Diese Anlagen wurden im Jahr 2000 in Betrieb genommen. Aufgrund des Alters der Anlagen ist ein Austausch dieser Anlagen durch eine modernere sowie leistungsstärkere Anlage am gleichen bzw. nahegelegenen Standort im Rahmen eines Repowering angedacht.

Der Bebauungsplan „Krummenacker“ trifft insbesondere Festsetzungen zur Art. zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche. Diese Festsetzungen stehen nicht im Einklang mit den Anlagetypen der heutigen Generation. Zur Realisierung des Repowerings an diesem Standort ist somit die Aufhebung des Bebauungsplanes notwendig.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Repowering-Vorhabens soll sich nach Aufhebung des Bebauungsplanes lediglich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB richten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke der Gemarkung Plütscheid, Flur 2, Flurstücks-Nrn.: 48/2, 48/3, 48/4, 49, 113, 112, 45, 44, 117, 111, 46, 47, 110, 43, 109 und 104.

Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Gebietsabgrenzung:

 

Zu Punkt 5.1. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung

In Ausführung der Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 13. Oktober 2025 hat die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung des gebilligten Entwurfs zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 17. Februar 2026 bis einschließlich 20. März 2026 stattgefunden.

Da keine Anregungen bzw. Bedenken aus der Öffentlichkeit hervorgebracht worden sind, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

Zu Punkt 5.2.  Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belang

Den Ratsmitgliedern wurden die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Beschlussvorschläge im Vorfeld zur Sitzung im Bürger- und Ratsinformationssystem bereitgestellt.

In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 13. Oktober 2026 wurde das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet.

Mit Schreiben vom 17. Februar 2026 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum20. März 2026 gebeten.

Die Stellungnahmen sind in der beigefügten Abwägungstabelle enthalten. Soweit eine Beschlussfassung zu einer Stellungnahme erforderlich ist, sind diese zu erörtern und zu beraten.

Beschluss:

„Der Rat stimmt nach Diskussion und Beratung den vorgenannten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit den dazugehörigen Beschlussvorschlägen wie vorgetragen zu.

Ebenfalls stimmt der Ortsgemeinderat der Gesamtplanung wie vorgetragen mit den eingearbeiteten Anregungen in Plan- und Textfassung zu.

Die Verwaltung wird vom Ortsgemeinderat ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur

In-Rechtskraftsetzung des Bebauungsplanes einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Zu Punkt 5.3.  Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 10 BauGB

„Nachdem die Aufhebung des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegen hat und über die während der Offenlagen bzw. während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf zur Aufhebung, der ein eigenständiges Dokument ist, gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht erforderlich.

Bei der Aufhebung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das beauftrage Planungsbüro wird, falls erforderlich, die eingebrachten Anregungen und Änderungen einarbeiten und den überarbeiteten Satzungsentwurf der Aufhebung schnellstmöglich der Verwaltung übermitteln.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB einzuleiten. Sie wird ermächtigt, alle Maßnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplanes zu veranlassen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 6. Widmung der gemeindlichen Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Plütscheid im Ortsteil Gesotz nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes (LStrG)

Nach kurzer Diskussion traf der Ortsgemeinderat die Entscheidung, dass die Wegeparzelle die Straßenbezeichnung „Auf dem Gesotz“ erhalten soll.

Ein Teilstück der gemeindlichen Verkehrsanlage „Auf dem Gesotz“ ist nun noch formell nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes zu widmen.

 

Grundsätzlich hat die Frage einer rechtmäßigen Widmung wesentliche Bedeutung für die Anwendbarkeit des Landesstraßengesetzes, also insbesondere für den Gemeingebrauch, die Straßenbaulast, die Sondernutzung, der Baulast ohne Eigentum oder des Straßenreinigungsrechts und des Winterdienstes aber ebenso für das Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht.

Die Widmung ist ein Rechtsakt, durch den Straßen, Wege, Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Voraussetzung für die Widmung einer Straße ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des Straßengrundstückes ist oder der Eigentümer des Grundstückes zustimmt.

Durch die Widmung wird der sogenannte Gemeingebrauch eröffnet. Das heißt, jeder kann die Straße im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften benutzen.

Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe (Straßenklasse) bestimmt, das heißt, es wird – nach der Verkehrsbedeutung der Straße – festgelegt, ob es sich um eine Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße handelt.

Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr) oder Benutzerkreise (z. B. Anlieger) beschränkt werden.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

Sobald eine Widmung erfolgt ist, gelten für die betroffene Straße alle Regelungen des öffentlichen Rechts (z. B. LStrG etc.). Mit der Widmung und Einstufung in eine Straßenklasse erfolgt die Bestimmung des Trägers der Straßenbaulast (Bund, Land, Gemeinde, Stadt etc.). Da es sich hier um eine Gemeindestraße handelt, ist die Gemeinde Träger der Straßenbaulast. Für den jeweiligen Baulastträger entsteht im Rahmen der Straßenbaulast die Unterhaltungspflicht.

Die Widmung und damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße sind auch entscheidend für die Erhebung von Ausbau- und Erschließungsbeiträgen. Fehlt die Widmung, können Beiträge nicht erhoben werden. Die neuere erstinstanzliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte stellt sehr hohe Anforderungen an die Rechtmäßigkeit und den Nachweis der straßenrechtlichen Widmung.

Öffentliche Straßen haben darüber hinaus große Bedeutung für das Bau- und Erschließungsrecht. Dies kann man daran erkennen, dass nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) Gebäude nur auf solchen Grundstücken errichtet werden dürfen, die an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen.

Dem Ortsgemeinderat Plütscheid wird daher vorgeschlagen, die im nachstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte gemeindliche Verkehrsanlage (Teilstück gemäß beiliegender Karte) gemäß den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen:

Beschluss:

„Der Rat spricht sich grundsätzlich für die Widmung des Wegestückes als Gemeindestraße in der vorgestellten Form aus.

Jedoch muss vor der endgültigen Beschlussfassung von Seiten der Ortsgemeinde Plütscheid mit dem betroffenen Gewerbetreibenden ein Gespräch über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich einer Kostenbeteiligung an zukünftigen Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen dieses Wegestückes erfolgen.

Die Verwaltung soll zeitnah in Absprache mit dem Vorsitzenden einen Gesprächstermin vereinbaren.

Die Beschlussfassung über die Widmung der vorgenannten Verkehrsfläche soll in der nächsten Sitzung erfolgen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 7. Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN)

Das Regionale Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN-Förderprogramm) dient der finanziellen Unterstützung kommunaler und regionaler Investitionsmaßnahmen zur Stärkung strukturschwächerer Räume. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, der Daseinsvorsorge sowie der nachhaltigen Entwicklung.

Die RZN-Förderung erfolgt im Rahmen festgelegter Programmrichtlinien insbesondere hinsichtlich Fördergegenstand (u. a. Maßnahmenkatalog), Förderquote und Bewilligungszeitraum. Die Maßnahmen sind bis Ablauf des Jahres 2028 abzuschließen. Anhand eines festgelegten Schlüssels wurden die Mittel auf die Gemeinden verteilt.

Mit Bescheid vom 01.12.2025 wurden der Verbandsgemeinde Arzfeld als zuwendungsberechtigter Kommune Fördermittel in voller Höhe von 1.552.921,88 EUR bewilligt.

Die Bewilligung umfasst unter anderem Maßnahmen der Gemeinde Plütscheid mit den jeweils beantragten Zuwendungshöhen.

Zur fristgerechten Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Abschluss bis spätestens 31.12.2028) ist die Durchführung entsprechender Vergabeverfahren erforderlich. Da die einzelnen Ausschreibungen zeitgleich gestaffelt erfolgen werden, soll durch einen Grundsatzbeschluss die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen bestätigt sowie der Ortsbürgermeister ermächtigt werden, die jeweiligen Aufträge nach Durchführung der Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Die Ermächtigung dient der Verfahrensbeschleunigung und stellt sicher, dass die Maßnahmen fristgerecht umgesetzt und die bewilligten Fördermittel vollständig in Anspruch genommen werden können.

Folgende Maßnahmen wurden beantragt und bewilligt:

Erneuerung Fenster KiTa Waxweiler

mit Sonnenschutzfunktion, Anteil OG Plütscheid

10.780,00 €

Ausbau und Instandsetzung von Gemeindewegen

33.618,01 €

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen.

2. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Über die erteilten Aufträge ist in der nächstfolgenden Ratssitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 8. Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaus-haltsplanes zum Haushaltsjahr 2026

Zu Punkt 8.1.  Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.

Zu Punkt 8.2.  Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.

Zu Punkt 9. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Die Ortsgemeinde Plütscheid erhält eine Spende in Höhe von 1.000,00 € zur Förderung des Sports.

Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spende noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden kann, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Plütscheid umgehend gefasst wird.

Die Spende ist der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 14.04.2026 angezeigt worden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Plütscheid stimmt der Annahme der Spende zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 10. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

10.1. Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides hinsichtlich der Errichtung eines Dentallabors mit einer Fahrzeug- und Lagerhalle;

Gemarkung Plüscheid, Flur 3, Flurstück-Nr.: 32

Der Ortsgemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu vor genanntem Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

10.2. Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für die Errichtung einer Brennholzüberdachung;

Gemarkung Plütscheid, Flur 3, Flurstück-Nr.: 58/2

Der Ortsgemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu vor genanntem Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Wegen dem Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO hat der Vorsitzende an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt. Den Vorsitz übernahm der 1. Beigeordnete Peter Wirtz.

10.3.  Antrag auf Genehmigung nach dem § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von zwölf Windenergieanlagen des Typs Nordex N176 6.X, Nennleistung 6.800 kW, Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m;

Gemarkung Plütscheid, Flur 6, Flurstücks-Nr.: 10, Flur 7, Flurstücks-Nr.: 4, Flur 8, Flurstücks-Nrn.: 1, 3, 8 und 36, Flur 9, Flurstücks-Nrn.: 2 und 5, Flur 10, Flurstücks-Nr.: 37/6 und Flur 12, Flurstücks-Nr. 33

Der Ortsgemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu vor genanntem Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

10.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage;

Gemarkung Plütscheid, Flur 3, Flurstück-Nr.: 39/5

Der Vorsitzende informierte den Rat, dass er aufgrund der ihm durch die Hauptsatzung übertragenen Ermächtigung das gemeindliche Einvernehmen zu vor genanntem Bauvorhaben erteilt hat.

Die Ratsmitglieder nahmen hiervon zustimmend Kenntnis.

Zu Punkt 11. Verschiedenes

Parksituation Gemeindestraße „Schenkelsberg“

Aus der Mitte der Zuhörerschaft wurde auf die unzumutbare und verkehrsgefährdende Parksituation in der Gemeindestraße „Schenkelsberg“ hingewiesen.

Im Bereich des Anwesens „Hein“ wurden vermehrt parkende Autos festgestellt, die die verkehrssichere Benutzung der Gemeindestraße behindern. Durch die parkenden Autos wird der angrenzende Gehweg ebenfalls teilweise in Anspruch genommen.

Das Ordnungsamt der Verwaltung soll in Absprache mit Ortsbürgermeister Kockelmann die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Missstände einleiten.

Eine beispielhafte Bildaufnahme der Parksituation ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.